Aufenthalts- / Meldebescheinigung
zuständiger Fachbereich:
Amt | Telefon | Fax | |||
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05903/9305-0 |
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05903/9305-115 |
Ansprechpartner:
Name | Telefon | Fax | |
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Frau Beck |
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Frau Gerdes |
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Frau Scheffer |
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Leistungsbeschreibung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Verfahrensablauf
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Meldebescheinigung
Gebühr:
7,50 € EUR
Erweiterte Meldebescheinigung
Gebühr:
9,00 € EUR
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass