Standplatzgenehmigung
zuständiger Fachbereich:
Amt | Telefon | Fax | |||
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05903/9305-0 |
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05903/9305-1155 |
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05903/9305-0 |
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05903/9305-1155 |
Ansprechpartner:
Name | Telefon | Fax | |
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Frau Krickel |
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Herr Schüring |
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Leistungsbeschreibung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt.
Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.
Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Die Höhe der Gebühren ist in der Regel von der Größe des Standplatzes abhängig.
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
- Reisegewerbekarte, sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist
- Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden
- ggf. eine Sondernutzungserlaubnis, wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird
Rechtsgrundlage
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Marktsatzung der Gemeinde