Wohngeld
zuständiger Fachbereich:
Amt | Telefon | Fax | |||
---|---|---|---|---|---|
![]() |
![]() |
![]() |
05903/9305-0 |
![]() |
05903/9305-1155 |
![]() |
![]() |
![]() |
05903/9305-0 |
![]() |
05903/9305-1155 |
Ansprechpartner:
Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|
![]() |
Frau Pagel |
![]() |
![]() |
![]() |
Frau Drente |
![]() |
![]() |
Leistungsbeschreibung
Erhöhtes Wohngeld beantragen
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Ein erhöhtes Wohngeld wird nur auf Antrag von der zuständigen Stelle bewilligt.
Wohngeld ÄnderungBei Veränderungen im laufenden Wohngeldbezug besteht in folgenden Fällen eine Mitteilungspflicht:
Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit- wenn sich die Miete/Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
- wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
- wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
- wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (ALG II, Sozialgeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
- beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).
Der Wohngeldbescheid kann gemäß § 28 Wohngeldgesetz (WoGG) unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Stelle aufgehoben werden oder wird kraft Gesetz unwirksam.
Bei erheblicher Änderung der Wohn- und Einkommenssituation der Wohngeldempfängerin/des Wohngeldempfängers ist die zuständige Stelle berechtigt, den Wohngeldbescheid aufzuheben und Rückzahlungen einzufordern.
Wohngeld erstmalig beantragenBei erheblicher Änderung der Wohn- und Einkommenssituation der Wohngeldempfängerin/des Wohngeldempfängers ist die zuständige Stelle berechtigt, den Wohngeldbescheid aufzuheben und Rückzahlungen einzufordern.
Das Wohngeld wird nur auf Antrag von der zuständigen Stelle bewilligt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Erhöhtes Wohngeld beantragen
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Erhöhungsantrag gestellt worden ist.
Wohngeld ÄnderungDie Veränderungen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.
Wohngeld Aufhebung/UnwirksamkeitÄnderungen der Wohn- und Einkommenssituation des Wohngeldempfängers/der Wohngeldempfängerin und weiterer zu berücksichtigender Personen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.
Wohngeld erstmalig beantragenGezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Was sollte ich noch wissen?
Erhöhtes Wohngeld beantragen
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Hat sich die Miete oder Belastung rückwirkend um mehr als 15 Prozent erhöht, kann ein erhöhtes Wohngeld ggf. auch rückwirkend bewilligt werden, frühestens jedoch ab Beginn des laufenden Bewilligungszeitraumes.
Ausführliche Informationen stellt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zur Verfügung:
Wohngeld ÄnderungAusführliche Informationen stellt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zur Verfügung:
Ausführliche Informationen stellt das Bundesministerium des Innern und für Heimat zur Verfügung.
Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit
Ausführliche Informationen stellt das Bundesministerium des Innern und für Heimat zur Verfügung.
Wohngeld erstmalig beantragen
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) und Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII), wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit stellt ausführliche Informationen zur Verfügung.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit stellt ausführliche Informationen zur Verfügung.
Verfahrensablauf
Erhöhtes Wohngeld beantragen
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
In der Regel wird das erhöhte Wohngeld wieder für 12 Monate bewilligt.
Der Bewilligungszeitraum wird verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von 12 Monaten verändern.
Wohngeld erstmalig beantragenDer Bewilligungszeitraum wird verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von 12 Monaten verändern.
In der Regel wird das Wohngeld für 12 Monate bewilligt.
Der Bewilligungszeitraum wird entsprechend verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von 12 Monaten verändern.
Ein Weiterleistungsantrag ist frühestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes möglich. Der Bewilligungszeitraum kann dem aktuellen Bescheid entnommen werden.
Der Bewilligungszeitraum wird entsprechend verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von 12 Monaten verändern.
Ein Weiterleistungsantrag ist frühestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes möglich. Der Bewilligungszeitraum kann dem aktuellen Bescheid entnommen werden.
An wen muss ich mich wenden?
Erhöhtes Wohngeld beantragen
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.
Wohngeld ÄnderungDie Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.
Wohngeld Aufhebung/UnwirksamkeitDie Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.
Wohngeld erstmalig beantragenDie Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.
Welche Gebühren fallen an?
Erhöhtes Wohngeld beantragen
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Es fallen keine Gebühren an.
Wohngeld ÄnderungEs fallen keine Gebühren an.
Wohngeld Aufhebung/UnwirksamkeitEs fallen keine Gebühren an.
Wohngeld erstmalig beantragenEs fallen keine Gebühren an.
Was muss ich mitbringen?
Erhöhtes Wohngeld beantragenWohngeld ÄnderungWohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
- ausgefülltes Antragsformular
- Nachweise über das verringerte Einkommen
- Nachweis über die erhöhte Miete oder Belastung
- Nachweis über sonstige Änderungen
- Nachweise zum geänderten Einkommen
- Nachweis zur geänderten Miete oder Belastung
Es werden Unterlagen benötigt. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Wohngeld erstmalig beantragen- ausgefülltes Antragsformular
- Nachweise zum Einkommen
- Nachweis zur Miete oder Belastung
Rechtsgrundlage
Erhöhtes Wohngeld beantragenWohngeld ÄnderungWohngeld Aufhebung/UnwirksamkeitWohngeld erstmalig beantragen
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)