Geburten, Geburtsanmeldung
zuständiger Fachbereich:
| Amt | Telefon | Fax | |||
|---|---|---|---|---|---|
|
|
|
|
05903/9305-0 |
|
05903/9305-1155 |
|
|
|
|
05903/9305-0 |
|
05903/9305-1155 |
Ansprechpartner:
| Name | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|
|
|
Frau Schmidt |
|
|
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Bei Geburten in Kliniken oder sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen wird von diesen die Anzeige vorgenommen.
Für die Anzeige einer Hausgeburt gelten weitere Bestimmungen.
Bei Geburten in Kliniken oder sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen wird von diesen die Anzeige vorgenommen.
Für die Anzeige einer Hausgeburt gelten weitere Bestimmungen.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Auf der Grundlage der im
Geburtenregister
vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine
Geburtsurkunde
ausgestellt werden.
Verfahrensablauf
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Geburt wird beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt.
- Erfolgt die Geburt in einem Krankenhaus oder einer anderen Geburtshilfeeinrichtung, übernimmt diese in der Regel die Anzeige.
- Erforderliche Unterlagen werden beim Standesamt eingereicht.
- Das Standesamt prüft die Angaben und die eingereichten Unterlagen.
- Sofern erforderlich, fordert das Standesamt weitere Angaben oder Unterlagen an.
- Je nach Einzelfall kann hierfür ein persönlicher Termin erforderlich sein.
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Geburt im Geburtenregister beurkundet.
Zuständige Stelle
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Zuständig ist die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt, in der Ihr Kind geboren wurde. In der Regel ist dafür das Standesamt zuständig.
An wen muss ich mich wenden?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
-
bei miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde n
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister ,
-
bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter
-
falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
- Geburtsurkunde des Vaters
- ggf. die Sorgeerklärungen
- Personalausweis , Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- eine von einer Ärztin/einem Arzt oder einer Hebamme/einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren.
Anträge / Formulare
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Formulare vorhanden: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise
Rechtsbehelf
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Kein Rechtsbehelf vorgesehen.



