Straßenseitenräume nicht bewirtschaften!

Damit Eigentümer bzw. Pächter von landwirtschaftlichen Flächen nicht teilweise die gemeindeeigenen Straßenseitenräume oder sogar ganze Wege widerrechtlich in die Bewirtschaftung ihrer Ländereien mit einbeziehen, können die Grundstücksgrenzen bei der Gemeinde Emsbüren, Fachbereich III, hinterfragt werden.

Diese sind durch das Übereinanderlegen von Flurkarten und aktuellen Luftbildern gut zu erkennen. Durch die Bewirtschaftung von Straßenseitenräumen gehen wichtige Flächen für die Natur verloren. Zudem ist die  Straßenentwässerung nicht mehr im erforderlichen Umfang gewährleistet und im schlimmsten Fall drohen Schäden  an den befestigten Fahrbahnen.

Wegeseitenräume der Natur zu überlassen ist ein wichtiger Beitrag für den Natur- und Landschaftsschutz.