Notbetreuung in der Kindertagesstätte

Laut der neuen Niedersächsischen Verordnung zum Schutz von Neuinfektionen mit dem Coroanavirus vom 17.04.2020 heißt es:

Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung einem Berufszweig vom allgemeinen öffentlichen Interesse tätig ist. Möglich ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen, wie drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall.

In einem Gespräch zwischen den Trägervertretern und den Leiterinnen wurde nun eine einheitliche Vorgehensweise für Emsbüren zur Vergabe von Plätzen in der Notbetreuung abgestimmt. Als ersten Schritt ist es wichtig, dass Sie den Kontakt zu ihrer Kindertagesstätte suchen. Von dort aus erhalten Sie die entsprechenden Antragsunterlagen und weitere Informationen. Sollten die Unterlagen der Einrichtung wieder vorliegen, erhalten Sie innerhalb von zwei Tagen eine Rückmeldung, ob Ihnen ein Platz zur Verfügung gestellt werden kann.

Für evtl. Rückfragen stehen die Leiterinnen sowie auch Frau Schimpf im Rathaus zur Verfügung.

Telefon: 05903/9305-224.