Veröffentlichung der Bauleitplanentwürfe BPlan Nr. 154 "Am Spellberg" Listrup und 53. Flächennutzungsplanänderung
Bekanntmachung
I. 53. Änderung des Flächennutzungsplanes (Darstellung von gemischten Bauflächen am Sportplatz in Listrup)
II. Bebauungsplan Nr. 154 „Am Spellberg“ Listrup
hier: Veröffentlichung der Bauleitplanentwürfe gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Gemeinde Emsbüren hat in seiner Sitzung am 24.09.2025 den Entwurf der in Aufstellung befindlichen 53. Änderung des Flächennutzungsplanes und des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 154 sowie deren Veröffentlichung gem. § 3 (2) BauGB beschlossen.
Die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gleichzeitig mit dem Bebauungsplan im sog. Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.
I. 53. Änderung des Flächennutzungsplanes
Der Geltungsbereich des Bauleitplan-Entwurfes ist in dem beigefügten Plan dargestellt. Gegenstand der Planung ist die Ausweisung von gemischten Bauflächen.
II. Bebauungsplan Nr. 154
Der Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes ist in dem beigefügten Plan dargestellt. Gegenstand des Bebauungsplanes ist die Festsetzung eines Mischgebietes. Ziel ist die Sicherung einer bestehenden Halle und die maßvolle Weiterentwicklung im Ortsteil Listrup im Bereich des Sportplatzes.
I. und II.
Die Planzeichnungen der Bauleitpläne inkl. den planungsrechtlichen textlichen Festsetzungen werden mit den Begründungen, sowie den unten bezeichneten Planunterlagen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom
21.10.2025 bis zum 21.11.2025 (einschließlich)
bei der Gemeinde Emsbüren, Rathaus, Magistratstraße 5, Zi. 121, während der Dienststunden *) veröffentlicht.
Die Planungsunterlagen werden außerdem für die Dauer der Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde Emsbüren (www.emsbueren.de) unter dem Menüpunkt „Rathaus & Service – Bekanntmachungen“ eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen (https://uvp.niedersachsen.de) zugänglich gemacht und können dort eingesehen werden.
Die veröffentlichten Planunterlagen umfassen
- die Entwürfe der Bauleitpläne (Planzeichnungen) B-Plan Nr. 154 / 53. FNP-Änderung
- die Entwurfsbegründungen B-Plan Nr. 154 / 53. FNP-Änderung inkl. Umweltbericht mit Artenschutzbeitrag B-Plan Nr. 154 / 53. FNP-Änderung
- die wasserwirtschaftliche Vorplanung (IPW 31.07.25)
- Altlastenuntersuchung (Schleicher 03.12.20)
- Eingrenzungsuntersuchung Grundwasser (Schleicher 19.07.21)
- die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Abwägungsvorlage IPW – 29.08.25)
Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor und können zusammen mit den Planunterlagen eingesehen werden:
1. Umweltbericht mit Bestandsaufnahme und -bewertung zu folgenden Schutzgütern inkl. Wirkungsprognose und umweltrelevanten Maßnahmen (IPW vom 29.08.25) einschließlich Artenschutzbeitrag
- Menschen, menschliche Gesundheit, Emissionen (Geruch, Schall, Staub, Altstandort / Altlastenverdachtsfläche)
- Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Arten sowie Schutzgebiete und -objekte (Verlust von Lebensraum; Überplanung von Eichenmischwald u. Wallhecke)
- Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft (Verlust von Bodenfunktion und Infiltrationsraum, hohe Grundwasserneubildungsrate, geringes Schutzpotenzial der grundwasserüberdeckenden Schichten, Verlust von kaltluftproduzierenden Flächen, Altstandort / Altlastenverdachtsfläche)
- Landschaft (Beeinträchtigung des Landschaftsbildes; angrenzend an Landschaftsschutzgebiet Emstal)
- Kultur- und sonstige Sachgüter
- Europäisches Netz – Natura 2000
- Wechselwirkungen
- Weitere Umweltauswirkungen, Anfälligkeit für schwere Unfälle / Katastrophen
2. Wasserwirtschaftliche Vorplanung (IPW v. 31.07.25) (Schutzgut Mensch)
3. Altlastenuntersuchung (Schleicher v. 03.12.20) (Schutzgut Mensch)
4. Eingrenzungsuntersuchung Grundwasser (Schleicher v. 19.07.21) (Schutzgut Mensch)
5. Stellungnahmen mit Umweltbezug aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB, u. a.
a) Staatl. Gewerbeaufsichtsamt v. 20.04.23 (Schallemissionen)
b) Landkreis Emsland v. 25.04.2023 (Vorbehaltsgebiet Wald, Natur u. Landschaft sowie Erholung, Landschaftsschutzgebiet Emstal, Ausgleich von Wald, Artenschutz, Biotoptypenkartierung, Eingriffsregelung, Brandschutz)
c) Landwirtschaftskammer Niedersachsen v. 20.04.23 (Geruch, Schall, Ausgleich von Wald)
d) Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie v. 24.04.23 (seltene Böden)
Zusammenfassung
Mensch, menschliche Gesundheit, Emissionen | Emissionen (Geruch, Schall, Staub), Oberflächenentwässerung, Altstandort / Altlastenverdachtsfläche |
Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt | Verlust von Lebensraum; Überplanung von Eichenmischwald u. Wallhecke |
Fläche, Boden, Wasser | Verlust von Bodenfunktion und Infiltrationsraum, hohe Grundwasserneubildungsrate, geringes Schutzpotenzial der grundwasserüberdeckenden Schichten, Altstandort / Altlastenverdachtsfläche |
Klima und Luft | Verlust von kaltluftproduzierenden Flächen |
Landschaft | Beeinträchtigung des Landschaftsbildes; angrenzend an Landschaftsschutzgebiet Emstal |
In den textlichen Festsetzungen wird auf technische Vorschriften / Regelwerke (DIN-Vorschriften und Arbeitsblätter) verwiesen. Diese werden bei der Gemeinde Emsbüren zur Einsicht bereitgehalten.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können bei der Gemeinde Emsbüren Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.
Für die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gem. § 7 (3) Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Innerhalb des öffentlichen Beteiligungsverfahrens sind gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 36 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auch Kinder und Jugendliche zur Beteiligung aufgerufen.
Emsbüren, 25.09.2025 Der Bürgermeister Silies | *) Öffnungszeiten: |



