Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 171 "Wohnquartier zwischen Bahnhofstraße und Prozessionsweg, Teil I" (Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB) hier: 1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB 2. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB

Veröffentlicht am: 22.12.2025

Bekanntmachung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 171 "Wohnquartier zwischen Bahnhofstraße und Prozessionsweg, Teil I" (Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB)

hier: 1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB

         2. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Emsbüren hat am 24.06.2025 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 171 „Wohnquartier zwischen Bahnhofstraße und Prozessionsweg, Teil I“ (vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB)  beschlossen.

Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Karte dargestellt.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Die Gemeinde hat Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Mit dieser Planung sollen die Voraussetzungen für die Realisierung eines Wohnquartieres zur Entstehung von dringend benötigten Wohnraumflächen, insbesondere für Miet- und Eigentumswohnungen geschaffen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB

Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer öffentlichen Versammlung statt, und zwar am

Dienstag, dem 03. Februar 2026, um 18.00 Uhr

im Ratssaal des Rathauses, Magistratstraße 5, 48488 Emsbüren.

Nach Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung besteht die Gelegenheit, sich zu dieser Planung zu äußern und sie gemeinsam zu erörtern.

Zu dieser Öffentlichkeitsbeteiligung wird hiermit eingeladen.

Emsbüren, den  22. Dezember 2025

Der Bürgermeister

In Vertretung

Hemme