Sterbeurkunde
zuständiger Fachbereich:
Amt | Telefon | Fax | |||
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Ansprechpartner:
Name | Telefon | Fax | |
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Frau Schmidt |
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Leistungsbeschreibung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Verfahrensablauf
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
- Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt ggf. die Sterbeurkunde aus.
- Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
- Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Zuständige Stelle
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Ausstellung einer Sterbeurkunde
Gebühr:
15,00 € EUR
Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird
Gebühr:
7,50 € EUR
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
- Antragsteller müssen ihre Identität nachweisen (durch Personalausweis/Reisepasses oder Kopie eines Ausweisdokumentes).
- Gegebenenfalls ist die Vorlage von weiteren Urkunden erforderlich.
Rechtsgrundlage
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Rechtsbehelf
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.