Karneval und Jugendschutz

Die Gemeinde Emsbüren nimmt alle Veranstalter, vornehmlich Besitzer bzw. Pächter von Gaststätten, Verkaufsstellen und Kiosken, in die Pflicht, die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes einzuhalten.

Neben der Abgabe von Alkohol ist es auch verboten, den Verzehr zu gestatten oder zu fördern. Insbesondere sogenannte „harte Alkoholika“ wie Schnäpse, Liköre, Rum, Whiskey oder „Alkopops“ dürfen generell nicht an Minderjährige unter 18 Jahren abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass am Rosenmontag in Emsbüren verstärkt Jugendschutzkontrollen vom Jugendamt, der Polizei und der Gemeinde Emsbüren durchgeführt werden. Bei Beanstandungen werden die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet.