Bei Veranstaltungen zu beachtende Betreiberpflichten nach der Trinkwasserverordnung

Der Fachbereich Gesundheit des Landkreises Emsland weist auf die Betreiberpflichten nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) bei der Installation und dem Betrieb von Wasserversorgungsanlagen in Lebensmittelständen o. ä. auf Volksfesten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen hin.

Danach sind gem. § 4 Abs. 1 TrinkwV Betreiber und sonstige Inhaber einer zeitweisen Wasserversorgungsanlage nach § 3 Abs. 2 Buchstabe f TrinkwV dazu verpflichtet, Ihre Anlage so zu betreiben, dass durch den Genuss oder Gebrauch des Trinkwassers eine Schädigung der menschlichen Gesundheit nicht zu besorgen ist. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn beim Bau und Betrieb der Anlage mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden und das Trinkwasser den Anforderungen nach §§ 5 bis 7 a TrinkwV entspricht.

Als Information über die Anforderungen einer zeitweisen Wasserverteilung dient Betreibern der Stände oder weiteren Verantwortlichen in der Trinkwasserinstallation das nachstehende Infoblatt. Bitte leiten Sie dieses an die Verantwortlichen / Betreiber etwaiger Lebensmittelstände auf Ihren Veranstaltungen zur Kenntnis und Beachtung weiter.

Mit Kontrollen durch den Fachbereich Gesundheit ist zu rechnen. Die Nichteinhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Installation und Betriebsweise der Wasserversorgungsanlagen kann zur Anordnung gem. Trinkwasserverordnung und Verhängung von Zwangsgeldern führen.

Technisch beratend tätig sind die Wasserversorger bzw. die Meisterbetriebe des Installationshandwerks.  Bei gesundheitlichen Fragen ist der Fachbereich Gesundheit des Landkreises Emsland der richtige Ansprechpartner.


Installation und Betrieb von Trinkwasseranlagen auf Volksfesten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen gemäß Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

Der Betreiber/ Benutzer einer Trinkwasseranschluss- und Entnahmestelle ist für den ordnungsgemäßen Betrieb nach den gesetzlichen und technischen Vorgaben verantwortlich und hat eigenständig auf den ordnungsgemäßen Betrieb zu achten und eventuelle Beeinträchtigungen umgehend zu beseitigen.

1. Anschluss an den Hydranten      

  • Ausschließlich Einsatz von trinkwassergeeigneten Standrohren mit Systemtrenner

2. Weiterführende Anschlussteile

  • Bei allen Anschlussleitungen nach Standrohr/ Verteiler.   Sicherung mit Rückflussverhinderer
  • Zwischen Standrohr/ Unterverteiler und Trinkwasserentnahme: Kurze, unmittelbare Verbindung     herstellen
  • Direkt am Anlagenanschluss des Fahrzeuges/ Verkaufstandes: Anschluss eines kontrollierbaren Rückflussverhinderers (Gruppe E, Typ A nach DIN EN 1717), Funktion prüfen!

3. Verwendete Materialien, Betrieb und Lagerung

  • Schläuche: gem. KTW Empfehlung des Umweltbundesamtes und DVGW W 270 (Prüfzeugnisse erforderlich)
  • Rohre und Armaturen mit DVGW Prüfzeichen verwenden
  • Kennzeichnung der Entnahmestelle
  • Schläuche und Anschlusskupplungen: eindeutige Kennzeichnung der Trinkwasser- und Abwasserseite
  • Ablegen von Kupplungen und Verbindungsstücken auf dem Erdboden wegen Verschmutzungsgefahr vermeiden
  • Vor der Inbetriebnahme ist die Trinkwasserleitung kräftig zu spülen. Bei starken Verschmutzungen sind die Leitungen mit einem geeigneten Desinfektionsmittel zu desinfizieren. Die Leitungen sind täglich zu kontrollieren.
  • Nach der Demontage sind die Einzelteile ordnungsgemäß zu spülen, vollständig zu entleeren, hygienisch und möglichst trocken zu lagern

4. Kontrollen

Es werden behördliche Kontrollen durchgeführt. Stichprobenartige Probenahmen sind möglich. Hierbei sollten Sie die gültigen Prüfzeugnisse (DVGW W270 und KTW) der von Ihnen verwendeten Schläuche vor Ort bereithalten. Nichteinhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Installation und Betriebsweise der Wasserversorgungsanlagen kann zur Anordnung gem. Trinkwasserverordnung und Verhängung von Zwangsgeldern führen.


Technische Beratung durch:

Den Wasserversorger,

Meisterbetriebe des Installationshandwerks

Gesundheitliche Beratung durch:

Landkreis Emsland, Fachbereich Gesundheit, Ordeniederung 1, 49716 Meppen, 05931/44 12 00

Links: Dt. Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.: www.dvgw.de Landesgesundheitsamt Niedersachsen: www.nlga.niedersachsen.de Umweltbundesamt: www.uba.de