Personalausweis - Meldungen

zuständiger Fachbereich:

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E-Mail Pfeil rechts orange Fachbereich IV - Arbeit und Soziales, Ordnungswesen, Bürgerservice und Standesamt Telefon 05903/9305-0 Fax 05903/9305-1155

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Leistungsbeschreibung
Sie müssen Ihre Personalausweisbehörde, bzw. Ihr Bürgeramt unverzüglich informieren, wenn:
  • sich Daten auf Ihrem Personalausweis ändern (z. B. Ihr Name),
  • Sie Ihren Personalausweis verloren haben,
  • Ihr Ausweis gestohlen wurde,
  • Sie den Ausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden haben.
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab 16 Jahren verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. Damit Ihr Ausweis gültig bleibt, müssen die darauf enthaltenen Daten mit Ausnahme von Anschrift und Größenangabe immer aktuell sein. Diese sollten jedoch nach Möglichkeit ebenfalls unverzüglich angepasst werden.
Hinweis: Verlust oder Diebstahl können Sie zusätzlich auch bei der Polizei melden.
Nach der Meldung wird Ihr Online-Ausweis, sofern Sie diesen freigeschaltet haben, automatisch gesperrt. Das Online-Ausweisen und Vor-Ort-Auslesen sind dann nicht mehr möglich.
Bei Namensänderung, Verlust oder Diebstahl sollten Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Meldung unverzüglich machen.

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Was sollte ich noch wissen?
Nicht angegeben
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Verfahrensablauf
Melden Sie Änderungen Ihrer Personalausweisdaten, den Verlust, den Diebstahl oder das Wiederauffinden nach einer Verlustmeldung Ihrer Personalausweisbehörde.
Verlust und Diebstahl können Sie zusätzlich auch bei der Polizei anzeigen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.
Im Falle eines Verlusts oder Diebstahls kann unabhängig davon die Polizei informiert werden.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.
Im Falle eines Verlusts oder Diebstahls kann unabhängig davon die Polizei informiert werden.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )





Welche Gebühren fallen an?
Bemerkung: Es entstehen keine Kosten durch die Meldung für Sie.
Melden Sie eine Namensänderung, können z. B. Gebühren entstehen, da Ihr Personalausweis neu ausgestellt werden muss, wenn Sie keinen gültigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen oder entsprechende Urkunden Ihrerseits kostenpflichtig beschafft werden müssen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Was muss ich mitbringen?
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Personalausweisbehörde, welche Nachweise Sie in Ihrem Fall vorlegen müssen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Anträge / Formulare
Nicht angegeben
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Rechtsbehelf
  • Sollten Sie mit der Entscheidung der Personalausweishörde nicht einverstanden sein, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Welcher Rechtsbehelf einschlägig ist, hängt von der Art des konkret zu beanstandenden Verwaltungshandelns ab.
    Zudem können Sie sich stets an die zuständige Fachaufsicht wenden. Beachten Sie bitte, dass eine Fachaufsichtsbeschwerde weder die Frist zur Einlegung des einschlägigen Rechtsbehelfs hemmt noch diesen ersetzt.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )