Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung
zuständiger Fachbereich:
| Amt | Telefon | Fax | |||
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05903/9305-0 |
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05903/9305-1155 |
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05903/9305-0 |
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05903/9305-1155 |
Ansprechpartner:
| Name | Telefon | Fax | |
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Frau Gerdes |
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Frau Egbring |
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Leistungsbeschreibung
Meldebescheinigung Erteilung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Meldebehörde stellt auf Antrag eine Meldebescheinigung aus. Mit dieser Bescheinigung können Sie nachweisen, dass Sie an einer bestimmten Anschrift gemeldet sind. Die Meldebescheinigung wird häufig gegenüber Behörden, Arbeitgebern, Banken, Versicherungen oder sonstigen Stellen als Nachweis Ihrer aktuellen Wohnanschrift benötigt.
Die Meldebescheinigung wird grundsätzlich nur der betroffenen Person erteilt. Sie kann schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
Inhalt der Meldebescheinigung
Die Meldebescheinigung enthält regelmäßig folgende im Melderegister gespeicherte Daten:
Auf Antrag können zusätzlich weitere im Melderegister gespeicherte Daten in die Meldebescheinigung aufgenommen werden, sofern diese für den von Ihnen verfolgten Zweck erforderlich sind.
Eine erweiterte Meldebescheinigung wird häufig verlangt, wenn Daten für Rentenangelegenheiten, Eheschließungen, Nachlassverfahren, Auslandsbehörden oder andere besondere Nachweiszwecke benötigt werden.
Meldebestätigung AusstellungDie Meldebescheinigung wird grundsätzlich nur der betroffenen Person erteilt. Sie kann schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
Inhalt der Meldebescheinigung
Die Meldebescheinigung enthält regelmäßig folgende im Melderegister gespeicherte Daten:
- Familienname
- Vornamen (unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens)
- Doktorgrad
- Geburtsdatum
- derzeitige Anschriften mit Kennzeichnung von Haupt- und Nebenwohnung
Auf Antrag können zusätzlich weitere im Melderegister gespeicherte Daten in die Meldebescheinigung aufgenommen werden, sofern diese für den von Ihnen verfolgten Zweck erforderlich sind.
Eine erweiterte Meldebescheinigung wird häufig verlangt, wenn Daten für Rentenangelegenheiten, Eheschließungen, Nachlassverfahren, Auslandsbehörden oder andere besondere Nachweiszwecke benötigt werden.
Eine Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Stelle anmelden. Sie dient dem Nachweis der Anmeldung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Meldebescheinigung Erteilung
Meldebestätigung Ausstellung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Es gibt keine Frist
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Meldebescheinigung Erteilung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Bei einer An- oder Ummeldung wird regelmäßig eine kostenfreie Meldebestätigung über den erfolgten Meldevorgang ausgestellt. Die Ausstellung einer Meldebescheinigung auf Antrag ist hiervon zu unterscheiden und grundsätzlich gebührenpflichtig.
Meldebestätigung Ausstellungnicht angegeben
Verfahrensablauf
Meldebescheinigung Erteilung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Sie können die Meldebescheinigung persönlich bei der zuständigen Meldebehörde oder, soweit angeboten, online beantragen.
Meldebestätigung Ausstellung- Stellen Sie Ihren Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung.
- Weisen Sie Ihre Identität durch ein gültiges Ausweisdokument oder ein geeignetes elektronisches Identifikationsmittel nach.
- Die Meldebehörde prüft Ihren Antrag und die im Melderegister gespeicherten Daten.
- Die Meldebescheinigung wird Ihnen ausgestellt und ausgehändigt, postalisch übersandt oder elektronisch bereitgestellt.
nicht angegeben
Zuständige Stelle
Meldebescheinigung Erteilung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Zuständigkeit liegt bei der Meldebehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.
Meldebestätigung Ausstellungnicht angegeben
An wen muss ich mich wenden?
Meldebescheinigung Erteilung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Zuständigkeit liegt bei der Meldebehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.
Meldebestätigung AusstellungDie Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Gebühren fallen an?
Meldebescheinigung Erteilung
Meldebestätigung Ausstellung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Für die Ausstellung einer Meldebescheinigung werden Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen erhoben.
- Einfache Meldebescheinigung: 7,50 Euro
- Erweiterte Meldebescheinigung: 9,00 Euro
Erweiterte Meldebescheinigung
Gebühr:
9,00 € EUR
Meldebescheinigung
Gebühr:
7,50 € EUR
weiterführende Links
Es fallen keine Gebühren an.
Was muss ich mitbringen?
Meldebescheinigung ErteilungMeldebestätigung Ausstellung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
-
Die Meldebehörde muss Ihre Identität eindeutig feststellen können.
- in der Regel gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Vertretung gegebenenfalls eine schriftliche Vollmacht sowie ein Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
- bei Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung gegebenenfalls Angaben zum Verwendungszweck
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
- Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Anträge / Formulare
Meldebescheinigung Erteilung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
nicht angegeben
Meldebestätigung Ausstellung
Den Meldeschein hält die zuständige Stelle kostenfrei für Sie bereit.
Der Meldeschein kann auch über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es sogar möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden - dann, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich (erhältlich über Teledienstleister, Banken und Sparkassen).
Der Meldeschein kann auch über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es sogar möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden - dann, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich (erhältlich über Teledienstleister, Banken und Sparkassen).
Rechtsgrundlage
Meldebescheinigung ErteilungMeldebestätigung Ausstellung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
weiterführende Links
weiterführende Links
Rechtsbehelf
Meldebescheinigung Erteilung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Sollten Sie mit der Entscheidung der Meldebehörde nicht einverstanden sein, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Welcher Rechtsbehelf einschlägig ist, hängt von der Art des konkret zu beanstandenden Verwaltungshandelns ab.
Zudem können Sie sich stets an die zuständige Fachaufsicht wenden. Beachten Sie bitte, dass eine Fachaufsichtsbeschwerde weder die Frist zur Einlegung des einschlägigen Rechtsbehelfs hemmt noch diesen ersetzt.
Meldebestätigung AusstellungZudem können Sie sich stets an die zuständige Fachaufsicht wenden. Beachten Sie bitte, dass eine Fachaufsichtsbeschwerde weder die Frist zur Einlegung des einschlägigen Rechtsbehelfs hemmt noch diesen ersetzt.
nicht angegeben



