61. Flächennutzungsplanänderung (Darstellung von gewerblichen Bauflächen in der Gebietsentwicklung am Autobahnkreuz A 30 / A 31), Bebauungsplan Nr. 160 "Gebietsentwicklung Emsbüren - Autobahnkreuz A 30 / A 31 - Teil XV"; Wiederholung der zweiten erneuten Veröffentlichung
Bekanntmachung
I. 61. Änderung des Flächennutzungsplanes (Darstellung von gewerblichen Bauflächen in der Gebietsentwicklung am Autobahnkreuz A 30 / A 31)
II. Bebauungsplan Nr. 160 „Gebietsentwicklung Emsbüren – Autobahnkreuz A 30 / A 31 – Teil XV“
hier: Wiederholung der zweiten erneuten Veröffentlichung der Bauleitplanentwürfe gem. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Im Rahmen der zweiten erneuten Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB ist die Verkehrsprognose vom 22.05.2025 nicht mit ausgelegt worden. Es erfolgt die Wiederholung der zweiten erneuten Veröffentlichung mit den angepassten Bauleitplanunterlagen.
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Emsbüren hat in seiner Sitzung am 19.05.2026 die Wiederholung der zweiten erneuten Veröffentlichung der Bauleitpläne gem. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.
Die 61. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gleichzeitig mit dem Bebauungsplan im sog. Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.
I. 61. Änderung des Flächennutzungsplanes
Der Geltungsbereich des Bauleitplan-Entwurfes ist in dem beigefügten Plan dargestellt. Gegenstand der Planung ist die Ausweisung von gewerblichen Bauflächen.
II. Bebauungsplan Nr. 160
Der Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes ist in dem beigefügten Plan dargestellt. Gegenstand des Bebauungsplanes ist die Festsetzung eines Gewerbegebietes. Ziel ist die Weiterentwicklung des Gewerbegebietes „EmsLandPark“.
I. und II.
Die Planzeichnungen der Bauleitpläne inkl. der planungsrechtlichen textlichen Festsetzungen werden mit den Begründungen, sowie den unten bezeichneten Planunterlagen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom
01.06.2026 bis zum 19.06.2026 (einschließlich)
bei der Gemeinde Emsbüren, Rathaus, Magistratstraße 5, Zi. 121, während der Dienststunden *) veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet und der Frist zur Stellungnahme gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen verkürzt wird.
Die Planungsunterlagen werden außerdem für die Dauer der Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde Emsbüren (https://www.emsbueren.de) unter dem Menüpunkt „Rathaus & Service – Bekanntmachungen“ eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen (https://www.uvp-verbund.de) zugänglich gemacht und können dort eingesehen werden.
Die veröffentlichten Planunterlagen umfassen
- die Entwürfe der Bauleitpläne (Planzeichnungen)
- die Entwurfsbegründungen inkl. Umweltbericht
- die schalltechnische Beurteilung (IPW, 05.09.24)
- die wasserwirtschaftliche Vorplanung (IPW, 02.09.24)
- die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (IPW, 05.09.24)
- den Kartierbericht Brutvogelerfassungen (IPW, 03.09.24)
- die FFH-Verträglichkeitsvorprüfung zum FFH-Gebiet „Ahlder Pool“ (IPW, 05.09.24)
- die Verkehrsuntersuchungen (IPW, 20.09.24 und 22.05.2025)
- die Erfassungen 2020-2021 Brut- und Rastvögel, Amphibien, Fledermäuse (IPW, 17.05.21)
- die Betrachtung des straßenverkehrsbedingten Stickstoffeintrages (Lohmeyer, Juni 25)
- die Studie zur Natura 2000-Verträglichkeit – FFH-Gebiet „Ahlder Pool“ (öKon, 15.08.25, ergänzt am 05.05.26)
- die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (Abwägungsvorlage IPW – 15.08.24 und 05.09.24), dem Auslegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (Abwägungsvorlage IPW – 19.12.24), dem erneuten Auslegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB (Abwägungsvorlage IPW – 17.11.25) und aus dem zweiten erneuten Auslegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB. (Hinweis: Aufgrund der Wiederholung dieses Verfahrensschrittes erfolgt hierzu keine Abwägung.)
Der Ausgleich des planbedingten Eingriffs in Natur und Landschaft und die Anlegung von artschutzrechtlichen CEF-Maßnahmen erfolgen auf folgenden Flächen:
- Gemarkung Elbergen, Flur 3, Flurstück 53/1 (tlw.) 19.475 qm
- Gemarkung Elbergen, Flur 3, Flurstück 55 (tlw.) 11.586 qm
- Gemarkung Elbergen, Flur 3, Flurstück 56 963 qm
- Gemarkung Elbergen, Flur 3, Flurstück 59 (tlw.) 9.457 qm
- Gemarkung Elbergen, Flur 3, Flurstück 58 (tlw.) 311 qm
- Gemarkung Elbergen, Flur 3, Flurstück 68/1 (tlw.) 12.345 qm
- Gemarkung Elbergen, Flur 3, Flurstück 433/57 (tlw.) 15.382 qm
- Gemarkung Elbergen, Flur 3, Flurstück 432/57 120 qm
Die Lage ist in dem beigefügten Plan dargestellt.
Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor und können zusammen mit den Planunterlagen eingesehen werden:
1. Umweltbericht mit Bestandsaufnahme und -bewertung zu folgenden Schutzgütern inkl. Wirkungsprognose und umweltrelevanten Maßnahmen (IPW vom 05.05.26), Brutvogel-Erfassung und Artenschutzbeitrag (IPW vom 03. u. 05.09.24), Erfassungen 2020-2021 Brut- und Rastvögel, Amphibien, Fledermäuse (IPW, 17.05.21), FFH-Verträglichkeitsvorprüfung (IPW, 05.09.24), Betrachtung des straßenverkehrsbedingten Stickstoffeintrages (Lohmeyer, Juni 25) sowie Studie zur Natura 2000-Verträglichkeit – FFH-Gebiet „Ahlder Pool“ (öKon, 15.08.25, ergänzt am 05.05.26):
- Menschen, menschliche Gesundheit, Emissionen (Geruch, Schall, Staub)
- Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Arten sowie Schutzgebiete und -objekte (Verlust von Lebensraum; nährstoffreicher
Graben, u. a. Vorkommen Kiebitz, Feldlerche, Großer Brachvogel, Fledermäuse, Auswirkungen Stickstoff, Auswirkungen FFH-Gebiet Ahlder Pool, insektenfreundliches Beleuchtungskonzept)
- Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft (Verlust aller Bodenfunktionen, Verlust von Infiltrationsraum, geringes Schutzpotenzial der grundwasserüberdeckenden Schichten, Verlust von kaltluftproduzierenden Flächen)
- Landschaft (Beeinträchtigung des Landschaftsbildes)
- Kultur- und sonstige Sachgüter
- Europäisches Netz – Natura 2000
- Wechselwirkungen
- Weitere Umweltauswirkungen, Anfälligkeit für schwere Unfälle / Katastrophen
2. Wasserwirtschaftliche Vorplanung (IPW v. 02.09.24) (Schutzgut Mensch)
3. Verkehrsuntersuchungen (IPW, 20.09.24 und 22.05.25) (Schutzgut Mensch)
4. Schalltechnische Beurteilung (IPW v. 05.09.24) (Gewerbelärm, Straßenverkehrslärm)
5. Stellungnahmen mit Umweltbezug aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB, dem Auslegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, dem erneuten Auslegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB und dem zweiten erneuten Auslegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB, u. a.
a) Industrie- und Handelskammer v. 22.07.24, v. 11.11.24 u. v. 14.02.25 u. Staatl. Gewerbeaufsichtsamt v. 12.08.24, v. 01.11.24 u. v. 21.01.25 (Schallemissionen)
b) Landkreis Emsland v. 18.07.24, v. 11.11.24 u. v. 12.02.25 (FFH-Gebiet „Ahlder Pool“, Stickstoff- und Schwefeldeposition, Biotope, Wallhecke, Emissionen, Lichtimmissionen, Artenschutz, Biotoptypenkartierung, Eingriffsregelung, Wasserwirtschaft, Abfall und Bodenschutz, Brandschutz)
c) Landwirtschaftskammer Niedersachsen v. 11.07.24, v. 24.10.24 u. v. 24.01.25 (Verlust landwirtschaftlicher Flächen, Bewirtschaftung Kompensationsflächen)
d) Nds. Landesbehörde für Straßenbau u. Verkehr v. 02.07.24, v. 17.10.24 u. v. 27.01.25 (Verkehrsuntersuchung, Leistungsfähigkeit Knotenpunkt)
e) NABU-Regionalverband Emsland / Grafschaft Bentheim und NABU-Landesverband Niedersachsen v. 14.11.24, v. 11.02.25 und v. 27.01.26 (FFH-Gebiet „Ahlder Pool“, Wiesenvogelschutzprogramm, FFH-Verträglichkeitsprüfung, CEF-Maßnahme, Schutz- u. Vermeidungsmaßnahmen für Fledermäuse, Niederschlagswasser, Stickstoffdeposition durch Bau und Betrieb des Gewerbegebietes und durch Verkehrsaufkommen sowie Summationseffekte durch andere Gewerbegebiete, Lärm, baubedingte Wirkfaktoren, Lebensraumverlust u. a. Kiebitz, Brachvogel, Teichfledermaus, Betroffenheit Wasser-Lobelie, Lichtimmissionen, Grundwasserspiegel, 380-kV-Höchstspannungsleitung)
f) Autobahn GmbH v. 29.01.25 und Handwerkskammer v. 13.02.25 (Leistungsfähigkeit der Anschlussstelle Emsbüren / BAB 31)
Zusammenfassung
Mensch, menschliche Gesundheit, Emissionen | Emissionen (Geruch, Schall, Staub, Stickstoff, Schwefel etc.), Oberflächenentwässerung, Verkehrsaufkommen |
Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt | FFH-Gebiet „Ahlder Pool“, Verlust von Lebensraum; Vorkommen Kiebitz, Feldlerche, Brachvogel, Teichfledermaus, Wasser-Lobelie, Wiesenvogelschutzprogramm, Fledermäuse, FFH-Verträglichkeitsprüfung, CEF-Maßnahme, Lichtimmissionen, Stickstoffdeposition, Grundwasserspiegel, Wallhecke |
Fläche, Boden, Wasser | Verlust aller Bodenfunktionen, Verlust von Infiltrationsraum, geringes Schutzpotenzial der grundwasserüberdeckenden Schichten, naturnahe Gestaltung des Regenrückhaltegewässers |
Klima und Luft | Verlust von kaltluftproduzierenden Flächen |
Landschaft | Beeinträchtigung des Landschaftsbildes |
In den textlichen Festsetzungen wird auf technische Vorschriften / Regelwerke (DIN-Vorschriften / Arbeitsblätter etc.) verwiesen. Diese werden bei der Gemeinde Emsbüren zur Einsicht bereitgehalten.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können bei der Gemeinde Emsbüren Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass in Bezug auf die Änderung oder Ergänzung und ihre möglichen Auswirkungen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.
Für die 61. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Innerhalb des öffentlichen Beteiligungsverfahrens sind gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 36 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auch Kinder und Jugendliche zur Beteiligung aufgerufen.
Emsbüren, 20.05.2026 Der Bürgermeister Silies | *) Öffnungszeiten: |



