Standplatzgenehmigung

zuständiger Fachbereich:

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Email Name Telefon Fax
E-Mail Telefon 05903/9305-1057 Fax 05903/9035-1155
E-Mail Telefon 05903/9305-1059 Fax 05903/9305-1155
Leistungsbeschreibung
Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt.
Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )





Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren ist in der Regel von der Größe des Standplatzes abhängig.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Was muss ich mitbringen?
  • Reisegewerbekarte, sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist
  • Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden
  • ggf. eine Sondernutzungserlaubnis, wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Rechtsgrundlage
Marktsatzung der Gemeinde
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )