Coronavirus

Zusammenfassung aller Entscheidungen, Entwicklungen, Verfügungen

Finden Sie hier eine Zusammenfassung aller Entwicklungen bezüglich des Coronavirus, häufige Fragen und Antworten, Verfügungen vom Landkreis Emsland.

Umfassende Informationen finden Sie auf der Seite des Landkreises Emsland oder der Niedersächsischen Landesregierung:

https://www.emsland.de/buerger-behoerde/aktuell/coronavirus/das-coronavirus.html

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

Weitere Informationen über die Entwicklung des Virus finden Sie auf der Seite des Robert-Koch-Instituts.


Bürgertelefon

Das Bürgertelefon des Landkreises Emsland ist unter den Telefonnummern 05931 44-5701 und 05931 44-5702 zu den bekannten Öffnungszeiten der Kreisverwaltung (montags bis donnerstags, 8.30 Uhr bis 16 Uhr; freitags, 8.30 bis 13 Uhr) erreichbar.


Bitte beachten Sie, dass bei einem Verdacht auf eine Covid-19 Erkrankung sowie Fragen zu den Testergebnissen vorrangig der Hausarzt zu kontaktieren ist. Am Wochenende sowie außerhalb der Sprechzeiten ist der hausärztliche Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116117 erreichbar.



Übersicht Informationen


17.07.2021

Aktuelle Corona-Verordnung Niedersachsen - in Kraft seit 16. Juli 2021:

Niedersächsische Corona-Verordnung - Lesefassung (gültig ab 16. Juli 2021) - PDF, nicht barrierefrei


21.06.2021

Niedersächsische Corona-Verordnung, Informationen von www.niedersachsen.de

Die nachstehende Fassung der Corona-Verordnung ist am Samstag, 19. Juni 2021 in Kraft getreten:

Niedersächsische Corona-Verordnung - Lesefassung (gültig ab 19. Juni 2021)

Hier finden Sie die Verordnung zur Änderung der vorstehenden Corona-VO vom 18. Juni (mit Begründungsteil)


Relevante Presseinformation:

» 18.06.2021: Corona-Änderungsverordnung – Ab Sonnabend (19.06.) bei Kontakten 10 Personen aus 10 Haushalten bei Inzidenz unter 35 und ab Montag (21.06.) weitere Lockerungen für Regionen bei Inzidenz unter 10


Stufenplan:

» Corona - Stufenplan 2.0 (aktualisiert - Stand 23. Juni 2021)



Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html


31.05.2021

Niedersächsische Corona-Verordnung

Die nachstehende Fassung der Corona-Verordnung ist am Montag, 31. Mai 2021 in Kraft getreten:

Niedersächsische Corona-Verordnung - Lesefassung (gültig ab 31. Mai 2021)

Mehr Informationen wie aktuelle Pressemitteilungen, den Stufenplan sowie Fragen & Antworten finden Sie hier:

Niedersächsische Corona Verordnung


15. Mai 2021

Weitere Bundesregelungen zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes, der Einreiseverordnung oder der Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen finden Sie hier:

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html


10.05.2021

Die nachstehende Fassung tritt am 10. Mai 2021 in Kraft:

Niedersächsische Corona-Verordnung - Lesefassung (gültig ab 10. Mai 2021) - mit markierten Änderungen

Änderungsverordnung (mit Begründungsteil) vom 8. Mai 2021 zur vorgenannten Corona-Verordnung:

Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung und der Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung vom 8. Mai 2021


24.04.2021

Niedersächsische Corona-Verordnung

Die nachstehende Fassung ist am 24. April 2021 in Kraft getreten:

Niedersächsische Corona-Verordnung - Lesefassung (gültig ab 24. April 2021) - mit markierten Änderungen

Änderungsverordnung (mit Begründungsteil) vom 23. April 2021 zur vorgenannten Corona-Verordnung:

Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 23. April 2021


22.04.2021

Vorschriften der Landesregierung

Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 22. April 2021

Bundestag und Bundesrat haben die Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen (Bundesweite Notbremse), das Gesetz tritt am Freitag, den 23. April in Kraft.

» Hier finden Sie den Wortlaut der maßgeblichen Änderungen des Infektionsschutgesetzes (IfSG)

» Hier beantwortet der Bund die häufig gestellten Fragen (FAQ) zu den Änderungen


19.04.2021

Niedersächsische Corona-Verordnung

Die nachstehende Fassung trat am Montag, den 19. April 2021 in Kraft:

Niedersächsische Corona-Verordnung- Lesefassung (gültig ab 19. April 2021) - mit markierten Änderungen

Änderungsverordnung (mit Begründungsteil) vom 16. April 2021 zur o.g. Corona-Verordnung:
Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 16. April 2021


28.03.2021

Niedersächsische Corona-Verordnung:

Die nachstehende Fassung trat am Montag, den 29. März 2021 in Kraft :

Niedersächsische Corona-Verordnung- Lesefassung (gültig ab 29. März 2021) - mit markierten Änderungen

Änderungsverordnung (mit Begründungsteil) vom 27. März 2021 zur o.g. Corona-Verordnung:
Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 27. März 2021


23.03.2021

Bund und Länder haben sich am 22. März 2021 auf ein erweitertes Konzept aus Impfen, Testen und Kontaktreduzierung verständigt

Hier finden Sie den Bund-Länder-Beschluss vom 22. März 2021.


Eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse finden Sie hier, in der Presseinformation:
Neues Kapitel in der Pandemiebekämpfung: Harter Lockdown über Ostern, dann gezielte Freiheiten durch Testen!

Auf dieser Basis wird die Niedersächsische Corona-Verordnung, die noch bis zum 28. März gültig ist, zeitnah angepasst.


22.03.2021

Landkreis Emsland erklärt sich zur Hochinzidenzkommune

Lesen Sie die Pressinformation hier: https://www.emsland.de/buerger-behoerde/aktuell/pressemitteilungen/landkreis-emsland-erklaert-sich-zur-hochinzidenzkommune.html


15.03.2021

Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus

Die nachstehende Fassung ist am 15. März 2021 in Kraft getreten:

Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) – gültig ab 15. März 2021 (Lesefassung mit markierten Änderungen)

Änderungsverordnung vom 12. März 2021 zur o.g. Corona-Verordnung:
Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 12. März 2021


07.03.2021

Die nachstehende Fassung tritt am 8. März 2021 in Kraft:

Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) - gültig ab 08. März 2021 (mit markierten Änderungen)

Nachstehend finden Sie die ÄnderungsVO vom 06. März 2021/07. März 2021 zur Änderung der og. Corona-Verordnung, einschließlich der Begründung zu den Änderungen:

Nds. Corona-Quarantäne-ÄndVO vom 06.03.2021, S. 1-17 - Download (PDF, 0,28 MB)

VO zur Änd. der Nds. Corona-Quarantäne-ÄndVO vom 07.03.2021, S. 1-7 - Download (PDF, 0,16 MB)


15.02.2021

Die nachstehende Fassung ist am 13. Februar 2021 in Kraft getreten

Ausnahme: Die Regelung zum Friseurhandwerk (§10 Abs. 9) tritt erst ab dem 1. März 2021 in Kraft (siehe Änderungsverordnung).

Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus Stand 13.02.2021

Änderungsverordnung zur Corona-Verordnung vom 13. Februar 2021:

Änderung der Niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus Stand 13.02.2021

Der hier enthaltene Artikel 3 regelt das gestaffelte Inkrafttreten der Corona-Verordnung. Danach dürfen Friseurinnen und Friseure unter Beachtung der Hygienemaßnahmen ab dem 1. März 2021 ihre Friseurdienstleistungen wieder erbringen.

Die nachstehende Fassung tritt am 01. März 2021 in Kraft (Regelung zu Friseurdienstleistungen):

Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus, spezielle Verordnungen bezüglich der Eröffnung von Fiseursalaons, gültig ab 01.03. 2021


25.01.2021

Änderung der Niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus

Die nachstehende Fassung tritt am 25. Januar 2021 in Kraft:

Niedersächsische Verordnung über die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) - Lesefassung (gültig ab 25. Januar 2021) - mit markierten Änderungen) 


Die erforderliche Änderungsverordnung zur Änderung der vorstehenden Corona-Regelung mit Begründungsteil finden Sie nachstehend:
Verordnung vom 22.01.2021 zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung (gültig ab 25.01.2021) mit Begründung 


20.01.2021

Verlängerung der Lockdown-Maßnahmen

Bund und Länder haben sich am 19. Januar 2021 auf die Verlängerung des bestehenden Lockdowns sowie auf weitergehende Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie geeinigt.
Auf dieser Basis wird die aktuell gültige Niedersächsische Corona-Verordnung zeitnah angepasst werden.
Bis zu dieser Änderung gilt weiterhin die aktuelle Verordnung, gültig seit dem 10. Januar 2021.


11.01.2021

Zusammenfassung der wichtigsten Fragen und Antworten zur neuen Corona Verordnung

FAQ CoronaVO


11.01.2021

Zusammenkünfte Zusammenkünfte 2

Private Betreuung


08.01.2021

Niedersächsische Corona-Verordnung

Die nachstehende Fassung tritt am 10. Januar 2021 in Kraft:

Niedersächsische Verordnung über die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) - Lesefassung (gültig ab 10. Januar 2021) - mit markierten Änderungen)


08.01.2021

Niedersächsische Quarantäne-Verordnung

Die nachstehende Fassung tritt am 11. Januar 2021 in Kraft:

Niedersächsische Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung des Corona-Virus (Niedersächsische Quarantäne-Verordnung) - Lesefassung gültig ab 11. Januar 2021


16.12.2020

Pressemitteilung der Niedersächsischen Landesregierung

Änderungen in der Corona-Verordnung ab dem 16. Dezember 2020.

Pressemitteilung Corona Niedersächsische Regierung 16.12.2020


13.12.2020

Vorschriften der Landesregierung

Bund und Länder haben sich am dritten Advent (13.12.2020) auf weitergehende Maßnahmen geeinigt.

Hier finden Sie den Bund-Länder-Beschluss vom 13.12.2020

Die Beschlüsse werden zeitnah in die Niedersächsische Corona-Verordnung eingearbeitet.

Hier finden Sie: Presseinformation vom 13.12.2020 - Eine Auszeit für die ganze Gesellschaft


11.12.2020

Niedersächsische Corona-Verordnung

Die nachstehende Fassung ist am Samstag, den 12. Dezember 2020 in Kraft getreten:

Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) - Lesefassung (gültig ab 12. Dezember 2020) - mit markierten Änderungen)


01.12.2020

Fragen zur aktuellen Corona-Verordnung

Für Fragen zur aktuellen Corona-Verordnung hat das Land eine Hotline unter der Nummer 0511 120 6000 geschaltet, viele Informationen dazu finden sich auch unter www.niedersachsen.de/coronavirus


30.11.2020

Aktuelle Fassung Niedersächsische Verordnung

Die nachstehende Fassung der Niedersächsischen Verordnung zur Eindämmung des Corona-Virus tritt am Dienstag, den 01. Dezember 2020 in Kraft:

Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) - Lesefassung (gültig ab 1. Dezember 2020) - mit markierten Änderungen)


10.11.2020

November-Hilfen des Bundes auch für öffentliche Unternehmen

Der Bund hat die Rahmenbedingungen der außerordentlichen Corona-Wirtschaftshilfe für den Monat November 2020 veröffentlicht. Die Hilfen bieten eine weitere zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind.

November Hilfen Bund Corona-Pandemie


02.11.2020

Niedersächsische Corona-Verordnung

Die folgende Fassung tritt am Montag, den 02. November 2020 in Kraft:

Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) - Lesefassung (gültig ab 02.11.2020)

Nachstehenden finden Sie dazu eine Vergleichfassung zu den am 02.11.2020 in Kraft tretenden Änderungen zur aktuell (noch) geltenden Verordnung vom 23.10.2020.

Hier geht es zur begleitenden Presseinformation vom 30.10.2020 der Niedersächsischen Regierung.


29.10.2020

Die Bundesregierung informiert über neueste Regelungen

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-massnahmen-1734724

Um eine nationale Gesundheitsnotlage zu verhindern und es Familien und Freunden zu ermöglichen, sich unter Corona-Bedingungen in der Weihnachtszeit treffen zu können, bedarf es jetzt weiterer gemeinsamer Anstrengungen. Dazu gelten ab dem 2. November deutschlandweit strengere Maßnahmen. Wichtig bleibt: Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen, ergänzend die Corona-Warn-App nutzen und Räume regelmäßig lüften.

Ab dem 2. November gelten deutschlandweit neue zusätzliche Maßnahmen

Wichtigste Maßnahme in der kommenden Zeit werden es sein, Abstand zu halten und Kontakte zu verringern. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

Trotz der vor zwei Wochen von Bund und Länder vereinbarten Maßnahmen steigt die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus nahezu in allen Regionen Deutschlands mit exponentieller Dynamik an. Deshalb ist es nun erforderlich, durch eine erhebliche Reduzierung der Kontakte in der Bevölkerung insgesamt das Infektionsgeschehen aufzuhalten. Die Zahl der Neuinfektionen muss wieder in die nachverfolgbare Größenordnung von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche gesenkt werden.

Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher ab dem 2. November nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet, maximal jedoch 10 Personen. Generell soll auf private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - verzichtet werden.

Theater und Konzerthäuser, Kinos und Freizeitparks, Schwimmbäder und Fitnessstudios werden geschlossen. Das gilt auch für Gastronomiebetriebe und ähnliche Einrichtungen. Davon ausgenommen sind die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause.

Kosmetikstudios und Massagepraxen werden ebenfalls geschlossen, ausgenommen sind medizinisch notwendige Behandlungen.

Schulen und Kitas bleiben geöffnet. Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen ebenfalls geöffnet.

Die getroffenen Regelungen gelten ab dem 2. November bis zum Ende des Monats. Nach zwei Wochen findet eine Überprüfung statt, um mögliche Anpassungen zu prüfen.


28.10.2020

Über die aktuelle Lage informiert stetig die Niedersächsische Landesregierung:

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/


22.10.2020

Niedersächsische Corona-Verordnung

Die folgende Fassung tritt morgen, am 23. Oktober 2020 in Kraft:

Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 7. Oktober 2020, geändert durch VO vom 22.10.2020 (Lesefassung, gültig ab 23. Oktober 2020)

Die Verordnung tritt am 23. Oktober 2020 in Kraft und mit Ablauf des 15. November 2020 außer Kraft.
Die entsprechende Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung wurde am 22. Oktober 2020 im Nds. GVBl. Nr. 37/2020 (ab Seite 363) veröffentlicht.


Die Niedersächsische Corona-Beherbergungs-Verordnung ist mit Entscheidung des Oberverwaltunsgerichts Lüneburg vom 15.10.2020 einstweilen außer Vollzug gesetzt. Damit wird die entsprechende Verordnung in Niedersachsen bis auf weiteres nicht mehr angewandt.


08.10.2020 / 15.10.2020

Neue Fassung der Verordnung

Quelle: Internetseite Niedersächsische Landesregierung

Die folgende Fassung tritt am 9. Oktober 2020 in Kraft:

Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 7. Oktober 2020

Die Verordnung tritt am 9. Oktober 2020 in Kraft und mit Ablauf des 15. November 2020 außer Kraft.Die Niedersächsische Corona-Verordnung wurde am 8. Oktober 2020 veröffentlicht im Nds. GVBl. Nr. 35/2020 (ab Seite 346) .

Gesundheitsministerin Carola Reimann und Innenminister Boris Pistorius haben am 5. Oktober 2020 ein Handlungskonzept für vier verschiedene Szenarien in der jetzt kommenden nassen und kälteren Jahreszeit vorgestellt. Das Konzept bietet den Behörden vor Ort einen Orientierungsrahmen für mögliche Eskalationsstufen bei wachsendem Infektionsgeschehen.

Handlungskonzept zur Bekämpfung des Infektionsgeschehens in der Covid-19-Pandemie

Verstöße gegen die Verordnung stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen die Niedersächsische Corona-Verordnung — Runderlass des Niedersächsischen Sozialministeriums vom 26. August 2020 (Bußgeldkatalog)

Der Bußgeldkatalog bietet den niedersächsischen Kommunen eine Orientierung, wie mit Verstößen gegen die Verordnung umgegangen werden soll. Für die Kontrolle und die Verhängung von Bußgeldern sind die Ordnungsämter der Kommunen zuständig ̶ hilfsweise die Polizei.


28. August 2020

Aktualisierte Verordnung im Umgang mit Corona, Überarbeitung 31. Juli 2020

Die folgende Fassung ist am 1. August 2020 in Kraft getreten:

Niedersächsische Corona-Verordnung (Lesefassung, gültig ab 01.08.2020)

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Die Regeln für Kindertagesstätten (§ 16) und Schulen (§ 17) wurden geändert entsprechend den Ankündigungen des Kultusministeriums zum Start ins Schul- beziehungsweise Kita-Jahr 2020/2021.

  • Shisha-Bars dürfen wieder öffnen.
  • Die Regeln für Feiern außerhalb der eigenen Wohnung sowie für Kutschfahrten wurden ergänzt beziehungsweise angepasst.
  • Die Sportausübung ist in Gruppen bis zu 50 (bisher: 30) Personen zulässig.

Wer sich nicht an die vorgeschriebenen Regelungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung hält, muss künftig mit deutlich höheren Bußgeldern als bislang rechnen. Verstöße gegen die Verordnung stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Der aktualisierte Bußgeldkatalog ist am 27. August 2020 in Kraft getreten:

Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen die Niedersächsische Corona-Verordnung — Runderlass des Niedersächsischen Sozialministeriums vom 26. August 2020 (Bußgeldkatalog)


13. Juli 2020

Aktualisierte Verordnung im Umgang mit Corona vom 10. Juli 2020

Hier finden Sie die neuesten Regelungen bezüglich der Pandemie.

Niedersächsische Verordnung Corona 10. Juli 2020


06. Juli 2020

Aktualisierte Verordnung im Umgang mit Corona

Im Sport wird für Kleingruppen bis zu 30 Personen das Abstandsgebot aufgehoben. Damit sind Trainings- wie auch Spielbetrieb und auch Wettbewerbe wieder möglich. Im kulturellen Bereich können sich Veranstalterinnen und Veranstalter auf bis zu 500 Personen freuen. Im Tourismus gilt bei Stadt- und Naturführungen wie auch bei der touristischen Schifffahrt oder bei Kutschfahrten kein Abstandsgebot in einer Gruppe von bis zu 10 Personen unabhängig von den Hausständen.

Niedersächsische Verordnung Corona Änderung 06. Juli 2020

Unter https://www.niedersachsen.de/coronavirus/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-185463.html hat das Land Fragen zu den aktuellen Neuerungen beantwortet. Dort finden Sie auch - sortiert nach den unterschiedlichen Themenbereichen - zahlreiche weitere Antworten auf Fragen zur Corona-Verordnung.


22.06.2020

Neue Verordungen und Übersichten + Hygieneplan Schule

Unten finden Sie die PDF Dateien mit den neuesten Verordungen zur Einschränkung der Corona-Pandemie sowie die Verordnung für Einreisende aus Risikogebieten.

Verordnung Land Niedersachsen Coronavirus Stand 22. Juni 2020

Niedersächsischer Rahmenhygieneplan Corona

Regelungen Corona für Einreisende aus Krisengebieten


08.06.2020

Neue Niedersächsische Verordnungen, Stand 05.06.2020

Lesen Sie hier die Änderungen in der Niedersächsischen Verordnung vom 05.06. 2020 mit schrittweiser Wirkung ab dem 08.06. und 15.06.2020.

Niedersächsische Verordnung Maßnahmen Coronavirus ab 08-06-2020

Niedersächsische Verordnung Maßnahmen Coronavirus ab 15-06-2020


25.05.2020

Neue Niedersächsische Verordnung, Stand 22.05.2020

Nach und nach kehren weitere Jahrgänge zurück in die Schulen. Ab dem 25. Mai nehmen die 11. Klassen der allgemein bildenden Schulen sowie die Klassen 5 bis 9 an den Förderschulen "Geistige Entwicklung" ihren Präsenzunterricht wieder auf. Auch weitere Klassen und Fachstufen an den berufsbildenden Schulen kommen zurück in die Schule.

Tagespflegepersonen können ab 25. Mai mit den von ihnen betreuten Kindern Spielplätze besuchen. Das gilt auch, wenn die Kinder aus unterschiedlichen Haushalten kommen.

Nach Ferienwohnungen und -häusern sowie Campingplätzen können nun auch Hotels und Pensionen wieder für Gäste öffnen.

Nach der Öffnung der Sportanlagen im Freien folgt ab 25. Mai die der Sporthallen unter Einhaltung der geltenden Regelungen.

Außerschulische Bildungsangebote - dazu zählen u.a. Volkshochschulkurse und Heimvolkshochschulkurse mit Übernachtung - dürfen wieder wahrgenommen werden.

Niedersäsische Verordnung Coronavirus Stand 22.05.2020


19.05.2020

Abstandsgebot: Kontrollen auch an Himmelfahrt

 Bitte halten Sie die Kontaktbeschränkungen weiter ein!

„Corona ist nicht vorbei. Wir sind mitten drin bei der Bekämpfung dieses Virus. Daher muss auch an Himmelfahrt und natürlich auch bei gutem Wetter die aktuellen Kontaktbeschränkungen eingehalten werden. Das gilt vor allem für den Mindestabstand von 1,5 m und die Bildung von Gruppen“, erklärt Bürgermeister Bernhard Overberg.

„Picknick und Grillen sind in freier Natur weiterhin nicht erlaubt. Wanderungen mit Angehörigen zweier verschiedener Hausstände sind zulässig. Aber Gruppenbildungen mit Personen aus mehr als zwei Haushalten nicht. Verhalten Sie sich bitte so dass weder Sie sich, noch andere gefährden. Denken Sie auch daran dass die Gesundheitsbehörden und auch die Polizei an diesem Tag genauer hinschauen müssen. Bei Verstößen gegen die bestehenden Corona-Regeln drohen empfindliche Bußgelder. So kann ein Verstoß gegen das Abstandsgebot mit bis zu 150 Euro Bußgeld oder die Bildung von Gruppen mit Bußgeld bis zu 400 Euro pro Person geahndet werden. Das muss nicht sein! Daher meine Bitte: Halten Sie sich an die Regeln und feiern Sie Himmelfahrt fröhlich, aber vorsichtig und mit Abstand. So bleiben Sie und wir alle gesund“, so Overberg.


15.05.2020

Rathaus und iPunkt Emsbüren ab 18.05. wieder geöffnet

Es gelten zunächst folgende eingeschränkte Öffnungszeiten. Montags und dienstags von 09.00 – 12.00 Uhr und donnerstags von 14.00 – 17.00 Uhr. Besuchstermine sollten auch weiterhin möglichst vorher telefonisch vereinbart werden.

Für den iPunkt Emsbüren gelten ab Montag wieder die gleichen Öffnungszeiten wie vor der Corona-Krise. Besucher werden im Erdgeschoss vom jeweils zuständigen Mitarbeiter abgeholt und wieder zurückgeleitet.


11.05.2020

Neue Phase mit weiteren Lockerungen startet

Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie tritt ab 11.05.2020 in Kraft

In Niedersachsen sind ab Montag, 11.05.2020, aufgrund des aktuell stabilen Infektionsgeschehens mit dem Corona-Virus weitere vorsichtige Lockerungen der bisherigen Auflagen und Kontaktbeschränkungen möglich. Die neue "Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie" basiert auf dem Fünf-Stufen-Plan der Landesregierung sowie der Bund-Öänder-Beschlussfassung.

Änderungen:

  • Solange es keinen Impfstoff und/oder Medikament gegen Covid-19 gibt, ist die Beschränkung der physischen Kontakte das einzig wirksame Mittel, um die Ausbreitung des Virus auf einem niedrigen Niveau zu halten.
  • Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind auch zukünftig in der Regel auf höchstens zwei Personen beschränkt. Hiervon ausgenommen sind allerdings ab dem 11. Mai Zusammenkünfte von einer Person nicht nur mit den eigenen Angehörigen sondern auch mit Personen, die einem (einzigen) weiteren Hausstand angehören.
  • Partys jeglicher Art sind weiterhin leider untersagt.
  • Ab Montag, den 11. Mai kommen mit den 12. Klassen weitere Schülerinnen und Schüler in die niedersächsischen Schulen.
  • Für Kita-Träger besteht die Möglichkeit, von Montag 11.05.2020 an die Kapazitäten der Notbetreuung auf bis zu 13 Kinder im Ü3-Bereich zu erhöhen.
  • Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und Bootsliegeplätze können wieder an Gäste vermietet werden.
  • Außerdem können Restaurants, Gaststätten, Imbisse, Cafés und Kantinen auch im Vor-Ort-Verzehr wieder öffnen, allerdings unter strengen Sicherheits- und Hygieneauflagen. Die Rechtsverordnung sieht keine Reservierungspflicht in Restaurants vor, eine Reservierung wird jedoch dringend empfohlen.
  • Auch Geschäfte mit einer größeren Ladenfläche als 800 m² können wieder öffnen.

Weitere Lockerungen sowie detaillierte Beschreibungen finden Sie in der Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 09.05.2020

Pressemitteilung Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, 09.05.2020

sowie in der Niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 08.05.2020

Nds Verordnung zur Bekaempfung der Corona Pandemie vom 08.05.2020


06.05.2020

Hinweis Fährzeiten Emsfähre

Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus wird die Emsfähre im Mai voraussichtlich nicht betrieben. Wir bitten um Verständnis und Berücksichtigung bei der Planung


06.05.2020

Spielplätze wieder geöffnet

Um die Ausbreitung des Coronavirus einzuschränken, ist der Besuch und die Nutzung des Spielplatzes nur durch Kinder bis zum 12. Lebensjahr, unter Aufsicht einer volljährigen Person, zulässig.
Jede Person hat während des Aufenthalts auf dem Spielplatz einen Abstand von mindestens 1,5 m zu jeder anderen Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, einzuhalten.


05.05.2020

Aktualisierte Niedersächsische Corona-Virus Verordnung mit farblich sichtbaren Änderungen

Das Land Niedersachsen hat zum 06.05. die Verordnung zum Schutz vor dem Coronavirus angepasst. Wichtige Änderungen sind u.a. die Nutzung von Sport- und Spielplätzen unter bestimmten Bedingungen, die Möglichkeit der Betreuung von bis zu fünf Kindern sowie der Besuch von Kirchen, Moscheen, Synagogen, zoologischen Gärten, Tierparks oder Freiluftmuseen, wenn die Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Mehr in der folgenden Verordnung mit farblich sichtbaren Änderungen.

Niedersächsische Verordnung vom 05.05.2020 mit sichtbaren Änderungen


04.05.2020

Weiterhin Rathaus und iPunkt in Emsbüren geschlossen

Aufgrund der aktuellen Situation bleibt das Rathaus weiterhin für die Öffentlichkeit geschlossen. Telefonisch ist die Gemeinde Emsbüren zu  den untenstehenden Servicezeiten erreichbar.

Für Angelegenheiten, die nicht aufschiebbar sind, ist eine persönliche Vorsprache nach vorheriger telefonische Terminvereinbarung möglich.

Die gelben Säcke und das aktuelle Mitteilungsblatt werden zu den Servicezeiten im trockenen Außenbereich des Haupteinganges des Rathauses zur Verfügung gestellt.

Vorübergehende Servicezeiten während Corona-Krise:

Montag: 08:00 – 12:00 Uhr          14:00 – 16:00 Uhr

Dienstag und Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr


30.04.2020

Emsbürener Gaststätten in Corona Zeiten

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie treffen uns alle in vielen Bereichen. Leider sind seit einiger Zeit bis auf Weiteres auch die Gaststätten in Emsbüren geschlossen. Diese bieten jeodch tolle Alternativen & Abholservice an!

Bitte unterstützen auch Sie unsere Gastronomen vor Ort und nehmen Sie diesen Service gerne in Anspruch.

Das Restaurant Sokrates bietet einen Abholservice von Freitag bis Sonntag ab 17:00 Uhr an. Hier kann aus der gesamten Speisekarte gewählt werden. Einen „Drive In“ bieten der „Emsländische Hof“, die Gaststätten „Zur Mühle“, „Zum Schlagboom“ und „Querdel“ an. Beachten Sie hierzu bitte die Anzeigen auf den nachfolgenden Seiten.

Auch die Imbissbetriebe bleiben für den Abholservice geöffnet. Bestellen Sie wie gewohnt bei Pizzeria Adam, Pizzeria Capri, Pizzeria Efes, Pizzeria Istanbul, sowie Grill-Imbiss Hasken. Beachten Sie beim Grill Imbiss Wolter bitte die geänderten Öffnungszeiten: Montag bis Samstag 11:00 – 14:00 Uhr und 17:30 – 20:30 Uhr, sowie am Sonntag von 17:00 – 21:00 Uhr.

Weitere tolle Aktionen, wie Verlosungen oder Bingo Abende bietet Familie Helming über die Gaststätten „Das Malör“ und Herzog’s Deele“ an. Hier werden Sie über Facebook oder Instagram auf dem Laufenden gehalten.

Menüs hier


27.04.2020

Niedersächsische Corona-Virus Verordnung mit farblich sichtbaren Änderungen

Das Land Niedersachsen hat die Verordnung zum Schutz vor dem Coronavirus angepasst. Die Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus in der Fassung wird ab dem 4. Mai 2020 gelten. Wichtige Änderungen sind Präsenzzeiten für bestimmte Schulformen/Jahrgänge, Öffnung von Friseuren unter bestimmten Hygienevoraussetzungen und das Tragen von Mund-und-Nase-Bedeckungen in Form von Atemmasken, Schals oder Tüchern.

Niedersächsische Corona-VirusVerordnung farblichsichtbare Änderungen


24.04.2020

Notbetreuung in der Kindertagesstätte

Laut der neuen Niedersächsischen Verordnung zum Schutz von Neuinfektionen mit dem Coroanavirus vom 17.04.2020 heißt es:

Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung einem Berufszweig vom allgemeinen öffentlichen Interesse tätig ist. Möglich ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen, wie drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall.

In einem Gespräch zwischen den Trägervertretern und den Leiterinnen wurde nun eine einheitliche Vorgehensweise für Emsbüren zur Vergabe von Plätzen in der Notbetreuung abgestimmt. Als ersten Schritt ist es wichtig, dass Sie den Kontakt zu ihrer Kindertagesstätte suchen. Von dort aus erhalten Sie die entsprechenden Antragsunterlagen und weitere Informationen. Sollten die Unterlagen der Einrichtung wieder vorliegen, erhalten Sie innerhalb von zwei Tagen eine Rückmeldung, ob Ihnen ein Platz zur Verfügung gestellt werden kann.

Für evtl. Rückfragen stehen die Leiterinnen sowie auch Frau Schimpf im Rathaus zur Verfügung.

Telefon: 05903/9305-224.


17.04.2020

Niedersächsische Verordnung zum Schutze gegen Neuinfektion mit dem Coronavirus und Änderung der Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus

Unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen dürfen nun Geschäfter mit einer Ladengröße von weniger als 800 m² öffnen. Unabhängig von der Größe der Ladenfläche dürfen bestimmte Geschäfte öffnen. Dazu zählen Lebensmittelhandel, Wochenmärkte, landwirtschaftliche Direktverkäufe, Hofläden, Getränkemärkte, Lieferdienste, Großhandel für Lebensmittel, Bau- und Gartenmärkte, Tierbedarfshandel, Brief- und Versandhandel, Poststellen, Banken, Sparkassen, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen, Zeitungsverkaufsstellen, Waschsalons, Verkaufsstellen Personenverkehr, Blumenläden, Kfz-Handel und Buchhandlungen.

Alle Vorschriften und mehr Informationen hier:

Niedersächsische Verordnung zum Schutze gegen Neuinfektion mit dem Coronavirus, 17.04.2020


07.04.2020

Beschränkung sozialer Kontakte

Überarbeitete Niedersächsische Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie mit Wertgrenzen.

Verordnung Niedersachsen Beschränkung soziale Kontakte 07.04.2020


06.04.2020

Kultur; Corona-Krise; Förderprogramme

Mit "Inter-Aktion" legt der Fonds Soziokultur aufgrund der aktuellen Corona-Krise ein Ad-hoc-Förderprogramm im Gesamtvolumen von 250.000 € auf. "Inter-Aktion" zielt auf die Förderung von gemeinnützigen Einrichtungen in freier Trägerschaft, die besonders unter den notwendigen Einschränkungen leiden. Ziel von "Inter-Aktion" ist es, besondere Formate in "kontaktfreien Zeiten" zu entwickeln, die auch über diese Zeit hinaus anwendbar sind. Jede Einrichtung kann bis zu 5.000 € beantragen.

Die Antragstellung kann ab sofort und bis zum 02. Mai 2020 erfolgen.

Nähere Informationen zum Ad-hoc-Programm "Inter-Aktion" finden Sie in der folgenden Information sowie unter

www.fonds-soziokultur.de

PM Sonderfoerderprogramm Interaktion


03.04.2020

Neufassung Verordnung Beschränkung sozialer Kontakte

Niedersächsische Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie

U.a. ist geregelt, dass der Zutritt zu Baumärkten, Gartencentern und Gärtnereien ab Samstag, 04.04.2020, auch wieder für Privatpersonen möglich sein wird. Auch Blumenläden sollen wieder öffnen dürfen. Eine Öffnung von Handyläden, Telefonshops und Autowaschanlagen ist nicht gestattet.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass Verkaufsstellen mit einem gemischten Sortiment (Sonderposten-Märkte), unter folgende Regelung fallen:

„Ausgenommen von Satz 1 Nr. 7 sind Betriebe und Einrichtungen nach § 3 Satz 1 Nr.7 sowie Verkaufsstellen mit gemischtem Sortiment, das auch regelmäßig Waren umfasst, die dem Sortiment einer nach § 3 Satz 1 Nr. 7 genannten Verkaufsstellen entspricht, wenn die Waren den Schwerpunkt des Sortiments bilden; bilden die betreffenden Waren nicht den Schwerpunkt des Sortiments, so ist der Verkauf nur dieser Waren zulässig“.


31.03.2020

Allgemeinverfügung Nr. 10 Nebenwohnungen

Allgemeinverfügung des Landkreises Emsland zur Eindämmung der Atemwegserkrankung „Covid-19“ durch den Corona-Viruserreger SARS-CoV-2 durch Beschränkung der Nutzung einer Nebenwohnung auf dem Gebiet des Landkreises Emsland.

Allgemeinverfügung Nr. 10 Landkreis Emsland Nebenwohnungen

Angesichts der Corona-Epidemie schränkt der Landkreis Emsland mit einer weiteren Allgemeinverfügung die Nutzung von Zweitwohnsitzen im Emsland ein. Damit ist vorerst bis zum 18. April 2020 die touristische Nutzung von Nebenwohnungen bzw. Zweitwohnsitzen untersagt. „Mit dem Verbot der Vermietung von Hotelzimmern und Ferienwohnungen für touristische Zwecke ist der Reiseverkehr bundesweit bereits seit einigen Tagen eingeschränkt. Das ist sinnvoll, aber nicht ausreichend – denn ich bin der Auffassung, dass diese Maßgabe auch gelten soll, wenn jemand das Feriendomizil nicht temporär mietet, sondern beispielsweise dauerhaft besitzt“, erläutert Burgdorf die neue Regelung.

Pressemitteilung Landkreis Emsland Zweitwohnsitz


31.03.2020

Allgemeinverfügung Nr. 9 Aufnahmestopp

Allgemeinverfügung des Landkreises Emsland zur Eindämmung der Atemwegserkrankung „Covid-19“ durch den Corona-Viruserreger SARS-CoV-2 durch Aufnahmestopp für Heime, Aufnahmestopp und Ausweitung kontaktreduzierender Maßnahmen für ambulant betreute Wohngemeinschaften und besondere Formen des betreuten Wohnens sowie für ambulant betreute Wohngemeinschaften zum Zweck der Intensivpflege, die nicht in den Geltungsbereich des NuWG fallen; Notbetreuung bei Einstellung des Betriebs von Einrichtungen der Tagespflege.

Allgemeinverfügung Nr. 9 Landkreis Emsland

„Auch diese Maßnahme dient dazu, die Verbreitung des Coronavirus zu verzögern und besonders gefährdete Risikogruppen zu schützen. Die Tatsache, dass es trotz eines bestehenden Betretungs- und Besuchsverbots zu Coronainfektionen in niedersächsischen Heimen gekommen ist, macht diesen befristeten Aufnahmestopp auch für die emsländischen Heime notwendig“, erläutert Landrat Marc-André Burgdorf. Er macht deutlich, dass aktuell keine Coronaerkrankung in emsländischen Senioren- und Pflegeheimen vorliegt.

Pressemitteilung Landkreis Emsland befristeter Aufnahmestopp


30.03.2020

Beratung in der Region

Das Coronavirus hat unsere Region stark im Griff. Daher sind auch viele Hilfseinrichtungen für die Öffentlichkeit geschlossen. Dennoch bieten viele weiterhin telefonische Hilfe an! Sei es für Ehe-/ Familienberatung, den Kinderschutzbund oder den Caritasverband Emsland. Mehr: https://www.emsbueren.de/Aktuelles/Beratung-in-der-Region.html?


30.03.2020

Sonderöffnungen Wertstoffhöfe

Da trotz der Coronakrise gerade im Frühjahr erhebliche Mengen an Grün- und Gartenabfällen anfallen, bietet der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland (AWB) im April Sonderöffnungstermine an einigen Wertstoffhöfen nur für Grünabfälle an.

https://www.emsbueren.de/Aktuelles/Sonderoeffnungen-Wertstoffhoefe.html?


28.03.2020

Niedersächsische Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte

Veröffentlichung der Nds. Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte anlässlich der Corona-Pandemie und eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts Hannover, wonach der Sofortvollzug der Allgemeinverfügung des Landes vom 23.03.2020 bestehen bleibt.

Niedersächsische Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte anlässlich der Corona-Pandemie


27.03.2020

Informationen für Grenzgänger

Für Grenzgänger an der Deutsch-Niederländischen Grenze hat die EUREGIO wichtige Informationen zusammengefasst.

Wichtige Links:

https://grenzinfo.eu/informationen/arbeiten-im-nachbarland/coronavirus-und-grenzgaenger/

https://grenzinfo.eu/eur/corona-nachrichten-fuer-solo-selbststaendige-zzper/


26.03.2020

Empfehlungen für pflegende Angehörige

Aktuell sind viele pflegende Angehörige bei der häuslichen Versorgung verunsichert. Neben den allgemeinen Verhaltensempfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI sollten pflegende Angehörige derzeit besonders hohe Schutzvorkehrungen treffen. Folgende Maßnahmen des Verbandes Pflegehilfe helfen bei einer häuslichen Pflege während der Corona-Pandemie:

5 Empfehlungen für pflegende Angehörige

Kostenlose Pflegeberatung = Der Verband Plfegehilfe steht Ihnen bei Fragen zum Umgang mit dem Coronavirus in der häuslichen Pflege unter 06131/8382160 unterstützend zur Seite. (Täglich 8-20 Uhr)

www.pflegehilfe.org


26.03.2020

Wichtige Informationen für Unternehmen

Die Emsland GmbH und die Wirtschaftsförderung haben wichtige Informationen über Ansprechpartner und bisher bekannte Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Corona-Virus für Unternehmen und Selbständige

https://www.emsbueren.de/Aktuelles/Informationen-fuer-Unternehmen.html?

Übersicht Corona Hilfe Emsland GmbH, Stand 26.03.2020

www.emslandgmbh.de


24.03.2020

Allgemeinverfügung des Landes zur Beschränkung sozialer Kontakte (23.03.2020).

Die Allgemeinverfügung regelt die Beschränkung von Sozialen Kontakten und umfasst unter anderem die Regelungen zum Aufenthalt im öffentlichen Raum, der Beschränkung auf eine Höchstzahl von zwei Personen und die Schließungen von weiteren gewerblichen Einrichtungen.

Allgemeinverfügung Land Niedersachsen Beschränkung sozialer Kontakte


24.03.2020

Überarbeitete Hinweise zur Notbetreuung von Kindern wegen Schließungen von Kindertagesstätten und Schulen. Das Land Niedersachsen hat zunächst alle Kindertagesstätten und Schulen bis zum 18. April 2020 geschlossen.


22.03.2020

Corona: Häufige Fragen und Antworten

Hier finden Sie eine Übersicht häufiger Fragen und Antworten, die rund um das Corona-Geschehen an den Landkreis Emsland gerichtet werden. (Stand 22.03.2020)

https://www.emsland.de/buerger-behoerde/aktuell/coronavirus/haeufige-fragen-und-antworten.html


21.03.2020

Restaurants ab Sonntag geschlossen

Die Coronapandemie macht es notwendig, weitere Bestimmungen zum Schutz von Bürgerinnen und Bürgern zu erlassen. Das Land Niedersachsen geht in seinen Regelungen nun einen Schritt weiter und schließt Restaurants, Speisegaststätten, Systemgastronomie, Imbisse und Mensen für Gäste. Der Landkreis Emsland setzt diese neuen Maßnahmen für das Kreisgebiet mit einer Allgemeinverfügung um und erlässt darüber hinaus weitere Regelungen für Friseursalons.

Mehr: https://www.emsland.de/buerger-behoerde/aktuell/pressemitteilungen/restaurants-ab-montag-geschlossen.html

Allgemeinverfügung Nr. 8 des Landkreises Emsland zu weiteren Beschränkungen von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Landkreises Emsland


20.03.2020

Informationen des Landkreises Emsland über das Coronavirus


20.03.2020

Bürgertelefon

Um die Fragen der emsländischen Bevölkerung beantworten zu können, hat der Landkreis Emsland ein Bürgertelefon eingerichtet. Mehrere Leitungen sind montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr und an Wochenenden von 9:00 bis 16:00 Uhr unter 05931 44-5701 und 05931 44-5702 zu erreichen.

Sorgentelefon

Da aufsuchende Hilfen und persönliche Kontakte im Moment nicht möglich sind, hat der Landkreis Emsland ein Bürgertelefon eingerichtet, das für Menschen, die sich mit ihren wachsenden Sorgen und Ängsten allein gelassen fühlen, Ansprechpartner ist. Der Sozialpsychiatrische Dienst übernimmt diesen Service und leistet die telefonische Beratung in psychischen Krisen und Belastungssituationen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen von Montag bis Freitag von 8.30 bis 18 Uhr und am Wochenende von 9 bis 16 Uhr zur Verfügung unter den Rufnummern 05931/44-1171, 0591/84-3323 und 04962/501-3101.


19.03.2020

Allgemeinverfügung über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen

In der Gemeinde Emsbüren dürfen die angegebenen Verkaufsstellen in der Zeit vom 19.03. bis 18.04. an Sonn- und Feiertagen für den geschäftlichen Verkehr geöffnet werden. Mit der Sonderregelung ist keine Pflicht der Offenhaltung der Verkaufsstellen verbunden. Sie gibt dem Einzelhandel lediglich die Möglichkeit der Sonntagsöffnung.

Diese Sonderregeleung gilt für nachstehende Verkaufsstellen:
Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Zeitungsverkauf, Bau-, Garten- und Tierbedarfsmärkte.

Allgemeinverfügung über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen


19.03.2020

Da die Internetseiten der Bundesanstalt für Arbeit derzeit stark überlastet sind, finden Betriebe hier wichtige Anträge/Formulare für Kurzarbeit.

Leistungsantrag Kurzarbeitergeld

Abrechnungsliste, Anlage Leistungsantrag

Anzeige Arbeitsausfall


18.03.2020

Beschränkung sozialer Kontakte in bestimmten Einrichtungen, Landkreis Emsland

Allgemeinverfügung Nr. 7 des Landkreises Emsland zur Eindämmung der Atemwegserkrankung „Covid-19“ durch den Corona-Viruserreger SARS-CoV-2 durch Beschränkung von sozialen Kontakten in Werkstätten für behinderte Menschen, Tagesförderstätten für behinderte Menschen sowie vergleichbare Angebote der Eingliederungshilfe


18.03.2020

Untersagung Landkreis Emsland Beherbergung zu touristischen Zwecken

Betreibern von Beherbergungsstätten und vergleichbaren Angeboten, Hotels, Campingplätzen,
Wohnmobilstellplätzen sowie privaten und gewerblichen Vermietern von Ferienwohnungen,
von Ferienzimmern, von Übernachtungs- und Schlafgelegenheiten sowie vergleichbaren
Angeboten ist es untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen.

Allgemeinverfügung Nr. 6 des Landkreises Emsland zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Landkreises Emsland


18.03.2020

Ausweitung der kontaktreduzierenden Maßnahmen für Krankenhäuser etc. vom Landkreis Emsland

Allgemeinverfügung Nr. 5 des Landkreises Emsland zur Eindämmung der Atemwegserkrankung „Covid-19“ durch den Corona-Viruserreger SARS-CoV-2 durch Ausweitung kontaktreduzierender Maßnahmen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Heime für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen nach § 2 Abs. 2 Niedersächsisches Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWGi); Einstellung des Betriebs von Einrichtungen der Tagespflege i. S. v. § 2 Abs. 7 NuWG (PDF)


18.03.2020

Beschränkung sozialer Kontakte im öffentlichen Bereich

Am 18.03. wurde eine Allgemeinverfügung zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 bekanntgegeben. Somit werden vorerst nun auch alle Freizeiteinrichtungen geschlossen. Im Vorgriff darauf wurden bereits die Spielplätze der Gemeinde gesperrt.

Allgemeinverfügung Nr. 4 des Landkreises Emsland zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Landkreises Emsland (PDF)

Empfehlungen zur Konkretisierung der Allgemeinverfügung Nr. 4 des Landkreises Emsland


18.03.2020

Informationen vom Bürgermeister Bernhard Overberg

Liebe Emsbürenerinnen und Emsbürener!

Das Coronavirus breitet sich in Deutschland und Europa rapide aus. Auch für die Gemeinde Emsbüren stellen sich daher verschiedene Fragen, wie mit der Situation umzugehen ist. Über die wichtigsten getroffenen Maßnahmen und den Verlauf informiere ich Sie hiermit umfassend.


16.03.2020

Schließung von Rathaus und iPunkt in Emsbüren

Aufgrund der aktuellen Situation werden das Rathaus und der iPunkt in Emsbüren bis auf weiteres für die Öffentlichkeit geschlossen. Telefonisch sind die Einrichtungen zu den bekannten Öffnungszeiten erreichbar. Für Angelegenheiten, die nicht verschiebbar sind und das persönliche Erscheinen erfordern, ist eine vorherige telefonische oder schriftliche Terminvereinbarung erforderlich. Gelbe Säcke werden vormittags im trockenen Außenbereich des Haupteingangs des Rathauses zur Verfügung gestellt.
Die persönliche Beratung der Stadtwerke Schüttorf Emsbüren findet zurzeit im iPunkt nicht statt. Das Unternehmen ist telefonisch zu erreichen.


16.03.2020

Veranstaltungsausfälle

Das Kinderkino am 17.03. sowie das Konzert "Vergnügliche Musik" am 29.03. fallen aus! Auch die Ausstellung "Querbeet" des Fotoclubs Emsbüren am 05.04. findet nicht statt!


13.03.2020

Eindämmung des Coronavirus SARS-COV2

Eindämmung des Coronavirus SARS-COV2: Landesweiter Unterrichtsausfall und Kitaschließungen angeordnet - Notbetreuung für Beschäftigte der öffentlichen Daseinsvorsorge

Offizielle Mitteilung Land Niedersachsen

Das Land Niedersachsen hat am heutigen Freitag (13.03.2020) beschlossen, dass ab Montag, den 16.03.2020 im ganzen Land die Kindertagesstätten geschlossen werden.

Allgemeinverfügung Nr. 3 des Landkreises Emsland über die Untersagung des Unterrichtsbetriebs und aller Schulfahrten und ähnlicher Schulveranstaltungen an Schulen sowie den Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kinderhorten und der nach § 43 Abs. 1 SGB VIII1 erlaubnispflichtigen Kindertagespflege zur Eindämmung der Atemwegserkrankung „Covid-19“ durch den Corona-Viruserreger SARS-CoV-2 (PDF)


12.03.2020

Verbot großer Veranstaltungen

Am 12.03.2020 folgte vom Landkreis Emsland das Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen und Regelungen zu Veranstaltungen von 100 bis 1.000 Teilnehmern.

Allgemeinverfügung Nr. 2 des Landkreises Emsland über das Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen und Regelungen zu Veranstaltungen von 100 bis 1.000 Teilnehmern (PDF)


11.03.2020

Am 11.03.2020 wurden vom Landkreis Emsland Reiserückkehrende aus Risikogebieten und besonders von der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 betroffenen Gebieten dazu aufgefordert von Besuchen von Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und stationären Einrichtungen der Pflege- und Eingliederungshilfe abzusehen.

Allgemeinverfügung für Reiserückkehrende aus Risikogebieten und besonders von der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 betroffenen Gebieten (PDF)


25.02.2020

Merkblatt des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes (NLGA)  mit allgemeinen Informationen für Bürgerinnen und Bürger sowie Reiserückkehrende.