Tätigkeit als Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller Aufnahme

zuständiger Fachbereich:

Ansprechpartner:

Ansprechpartner
Email Name Telefon Fax
E-Mail Telefon 05903/9305-1057 Fax 05903/9035-1155
E-Mail Telefon 05903/9305-1059 Fax 05903/9305-1155
Leistungsbeschreibung
Die Aufnahme der Tätigkeit als Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und unterliegt der kommunalen Marktsatzung.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Dieses Verfahren kann auch über einen 'Einheitlichen Ansprechpartner' abgewickelt werden. Bei dem 'Einheitlichen Ansprechpartner' handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)





Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)


Was muss ich mitbringen?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)