I. 63. Änderung des Flächennutzungsplanes (Darstellung von Wohnbauflächen westlich der Lingener Straße) II. Bebauungsplan Nr. 161 „BG Leschede westlich Lingener Straße, Teil IV“

Veröffentlicht am: 16.12.2025

Bekanntmachung

I.        63. Änderung des Flächennutzungsplanes (Darstellung von Wohnbauflächen westlich der Lingener Straße)

II.       Bebauungsplan Nr. 161 „BG Leschede westlich Lingener Straße, Teil IV“

hier: erneute Veröffentlichung der Bauleitplanentwürfe gem. § 3 (2) i. V. m. § 4a (3) Baugesetzbuch (BauGB)

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 II BauGB sind vom Landkreis Emsland Einwände zu der Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung vorgetragen worden. Zudem gab es von Bürgern Einwände zu der durchgeführten Verkehrszählung. Dies hat zur Überarbeitung des Umweltberichtes und der Verkehrsuntersuchung geführt, die eine erneute Durchführung der Beteiligungsverfahren gem. §§ 3+4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB notwendig machen.

Der Rat der Gemeinde Emsbüren hat in seiner Sitzung am 10.12.2025 die erneute Veröffentlichung der Bauleitpläne gem. § 3 (2) i. V. m § 4a (3) BauGB beschlossen.

Die 63. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gleichzeitig mit dem Bebauungsplan im sog. Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.

I.        63. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Geltungsbereich des Bauleitplan-Entwurfes ist in dem beigefügten Plan dargestellt. Gegenstand der Planung ist die Ausweisung von Wohnbauflächen.

II.       Bebauungsplan Nr. 161

Der Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes ist in dem beigefügten Plan dargestellt. Gegenstand des Bebauungsplanes ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes. Ziel ist die Schaffung von Wohnraum im Ortsteil Leschede.

I. und II.

Die Planzeichnungen der Bauleitpläne inkl. den planungsrechtlichen textlichen Festsetzungen werden mit den Begründungen, sowie den unten bezeichneten Planunterlagen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom

12.01.2026 bis zum 02.02.2026 (einschließlich)

bei der Gemeinde Emsbüren, Rathaus, Magistratstraße 5, Zi. 121, während der Dienststunden *) veröffentlicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet und der Frist zur Stellungnahme gem. § 4a (3) Satz 3 BauGB angemessen verkürzt wird.

Die Planungsunterlagen werden außerdem für die Dauer der Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde Emsbüren (www.emsbueren.de) unter dem Menüpunkt „Rathaus & Service – Bekanntmachungen“ eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen (https://uvp.niedersachsen.de) zugänglich gemacht und können dort eingesehen werden.

Die veröffentlichten Planunterlagen umfassen

  • die Entwürfe der Bauleitpläne (Planzeichnungen)
  • die Entwurfsbegründungen inkl. Umweltbericht einschl. Artenschutzbeitrag
  • die schalltechnische Beurteilung (IPW, 26.10.22)
  • die Brutvogel-Erfassung (IPW, 11.07.23)
  • die Erfassung von Fledermäusen (Donning, 31.10.23)
  • die wasserwirtschaftliche Vorplanung (IPW 24.09.24)
  • die Verkehrsuntersuchung (IPW, 04.11.2025)
  • die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Abwägungsvorlage IPW 05.05.2025) und dem Auslegungsverfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Abwägungsvorlage IPW- 20.11.2025)

Der Ausgleich des planbedingten Eingriffs in Natur und Landschaft erfolgt auf folgenden Flächen:

Für den Waldverlust sind gemäß Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) Ersatzaufforstungsflächen nachzuweisen.

Die Ersatzaufforstungen erfolgen auf folgenden Flächen:

            Gemarkung Ahlde, Flur 6, Flurstück 113/2 (tlw.)                  10.279 qm

            Gemarkung Ahlde, Flur 2, Flurstück 2/5                                   100 qm

            Gemarkung Emsbüren, Flur 21, Flurstück 17                         3.962 qm

            Gemarkung Leschede, Flur 12, Flurstück 38 (tlw.)                 4.528 qm

Das naturschutzfachliche Kompensationsdefizit von 6.399 WE wird über die nachstehende Waldaufwertungsfläche kompensiert:

            Gemarkung Leschede, Flur 12, Flurstück 38 (tlw.)                6.399 WE

Die Lage der oben genannten Flächen ist auf den beigefügten Plänen dargestellt.

Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor und können zusammen mit den Planunterlagen eingesehen werden:

  1. Umweltbericht einschl. Artenschutzbeitrag mit Bestandsaufnahme und -bewertung zu folgenden Schutzgütern inkl. Wirkungsprognose und umweltrelevanten Maßnahmen (IPW vom 14.10.2025), Brutvogel-Erfassung (IPW vom 11.07.23), Erfassung Fledermäuse (Donning, 31.10.23)
  •  Menschen, menschliche Gesundheit, Emissionen (Geruch, Schall, Staub)
  • Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Arten sowie Schutzgebiete und -objekte (Überplanung Waldfläche und Wallhecke, Verlust von Lebensraum; Vorkommen Brutvögel, u. a. Schwarzspecht und Waldkauz, Vorkommen Fledermäuse, u.a. Braunes Langohr, Lichtimmissionen)
  • Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft (Verlust aller Bodenfunktionen, Verlust von Infiltrationsraum, geringes Schutzpotenzial der grundwasserüberdeckenden Schichten, Verlust einer frischluftproduzierenden Waldfläche)
  • Landschaft (Überplanung Waldfläche und Wallhecke)
  • Kultur- und sonstige Sachgüter (Überplanung Wallhecke)
  • Europäisches Netz – Natura 2000
  • Wechselwirkungen
  • Weitere Umweltauswirkungen, Anfälligkeit für schwere Unfälle / Katastrophen
  1. Wasserwirtschaftliche Vorplanung (IPW v. 24.09.24) (Schutzgut Mensch)
  2. Verkehrsuntersuchung (IPW, 04.11.2025) (Schutzgut Mensch)
  3. Schalltechnische Beurteilung (IPW v. 26.10.22) (Schienenverkehrslärm)
  4. Stellungnahmen mit Umweltbezug aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. § 3 BauGB und § 4 (1) BauGB, dem Auslegungsverfahren gem. §§ 3 (2) + 4 (2) BauGB, u. a.
  1. Landkreis Emsland v. 07.11.24 und 26.06.2025 (Waldfläche, Wallhecke, LSG Emstal, Artenschutz, Klimaschutz, Biotoptypenkartierung, Eingriffsregelung, Brandschutz)
  2. Landwirtschaftskammer Niedersachsen v. 29.10.24 und 04.06.2025 (Ausgleich Waldfläche, Sicherheitsabstand Wald)
  3. Nds. Landesbehörde für Straßenbau u. Verkehr v. 10.10.24 (Emissionen L40)
  4. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr v. 04.11.24 und 28.05.2025 (Emissionen Fluglärm)
  5. Bürger v. 22.2.24 u. 23.2.24 u. 25.06.23025 (Verkehrssituation Lingener Straße / Zum Fernen Sand, Erschließung, Verkehrsuntersuchung)

Zusammenfassung

Mensch, menschliche Gesundheit, Emissionen

Emissionen (Geruch, Schall, Staub), Oberflächenentwässerung, Verkehrsaufkommen, Sicherheitsabstand Wald, Brandschutz, Klimaschutz

Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt

Verlust von Lebensraum, Vorkommen Brutvögel und Fledermäuse, Lichtimmissionen, Verlust Waldfläche und Wallhecke, LSG Emstal

Fläche, Boden, Wasser

Verlust aller Bodenfunktionen, Verlust von Infiltrationsraum, geringes Schutzpotenzial der grundwasserüberdeckenden Schichten

Klima und Luft

Verlust von kaltluftproduzierenden Flächen

Landschaft

Überplanung Waldfläche und Wallhecke

Kultur- und sonstige Sachgüter

Überplanung Wallhecke

In den textlichen Festsetzungen wird auf technische Vorschriften / Regelwerke (DIN-Vorschriften, Arbeitsblätter etc.) verwiesen. Diese werden bei der Gemeinde Emsbüren zur Einsicht bereitgehalten.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können bei der Gemeinde Emsbüren Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass in Bezug auf die Änderungen und Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.

Für die 63. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gem. § 7 (3) Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Innerhalb des öffentlichen Beteiligungsverfahrens sind gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 36 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auch Kinder und Jugendliche zur Beteiligung aufgerufen.

Emsbüren, 16.12.2025

Der Bürgermeister

Silies

*) Öffnungszeiten:

Mo. 8.00 Uhr – 16.00 Uhr

Di., Mi., Fr. 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

Do. 8.00 Uhr – 18.00 Uhr

und nach Vereinbarung