Verkaufsoffene Sonntage

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E-Mail Telefon 05903/9305-1057 Fax 05903/9035-1155
Leistungsbeschreibung
Die Möglichkeit der Durchführung von bis zu vier "verkaufsoffenen Sonntagen" im Jahr (bzw. bis zu acht "verkaufsoffenen Sonntagen" in Ausflugsorten) ist eine Ausnahme vom generellen Verbot der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen. Diese Ausnahmen sollen zugelassen werden, wenn sie von der überwiegenden Anzahl der Verkaufsstelleninhaber oder Verkaufsstelleninhaberinnen oder von einer den örtlichen Einzelhandel vertretenden Personenvereinigung beantragt wird.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Verkaufsstellen liegen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )





Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Die Gebührenhöhe richtet sich nach Tarifnummer 51.2 der Allgemeinen Gebührenordnung.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Was muss ich mitbringen?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )