Kirchenein- und -austritt

zuständiger Fachbereich:

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E-Mail Pfeil rechts orange Fachbereich IV - Arbeit und Soziales, Ordnungswesen, Bürgerservice und Standesamt Telefon 05903/9305-0 Fax 05903/9305-1155

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Leistungsbeschreibung
Kirchenaustritt Erklärung
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
Kircheneintritt: Erklärung
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Kirchenaustritt Erklärung
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
Kircheneintritt: Erklärung
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Verfahrensablauf
Kirchenaustritt Erklärung
Die Austrittserklärung muss persönlich abgegeben werden.
Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.
Eine Vorsprache beim Finanzamt ist daher nicht mehr erforderlich, die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber entsprechend unterrichten.
Kircheneintritt: Erklärung
Von dem Kircheneintritt erfährt der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

An wen muss ich mich wenden?
Kirchenaustritt Erklärung
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Kircheneintritt: Erklärung
Die Zuständigkeit liegt bei der maßgeblichen Kirchengemeinde.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )





Welche Gebühren fallen an?
Kirchenaustritt
Gebühr: 30,00 € EUR

Gebühr: kostenfrei

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Was muss ich mitbringen?
Kirchenaustritt Erklärung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • soweit vorhanden: Taufbescheinigung
Kircheneintritt: Erklärung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • soweit vorhanden: Taufbescheinigung
  • für Verheiratete und in Lebenspartnerschaft lebende Personen: Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Rechtsgrundlage
Kirchenaustritt Erklärung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )