Datenschutz-Koordination
zuständiger Fachbereich:
Amt | Telefon | Fax | |||
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05903/9305-0 |
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05903/9305-1155 |
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05903/9305-0 |
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05903/9305-1155 |
Ansprechpartner:
Name | Telefon | Fax | |
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Herr Hofschröer |
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Leistungsbeschreibung
Datenschutz im Land Niedersachsen
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Der Datenschutz bewahrt vor dem Missbrauch persönlicher Daten durch Dritte.
Der technische Fortschritt ermöglicht eine immer schnellere und umfangreichere Erfassung persönlicher Daten. Sowohl Behörden als auch die Privatwirtschaft verarbeiten zahlreiche Informationen über Antragssteller bzw. ihre Kunden. Namens-, Adress- und Geburtsdaten werden ebenso gespeichert wie Informationen z. B. zum Kaufverhalten oder über Einkommensverhältnisse. Für Bürgerin oder Bürger wird es immer schwerer zu überblicken, wer Daten speichert, um welche Informationen es sich dabei handelt und vor allem, ob diese Datenverarbeitung auch erlaubt ist.
Datenschutz in KommunenDer technische Fortschritt ermöglicht eine immer schnellere und umfangreichere Erfassung persönlicher Daten. Sowohl Behörden als auch die Privatwirtschaft verarbeiten zahlreiche Informationen über Antragssteller bzw. ihre Kunden. Namens-, Adress- und Geburtsdaten werden ebenso gespeichert wie Informationen z. B. zum Kaufverhalten oder über Einkommensverhältnisse. Für Bürgerin oder Bürger wird es immer schwerer zu überblicken, wer Daten speichert, um welche Informationen es sich dabei handelt und vor allem, ob diese Datenverarbeitung auch erlaubt ist.
Der Datenschutz bewahrt vor dem Missbrauch persönlicher Daten durch Dritte.
Der technische Fortschritt ermöglicht eine immer schnellere und umfangreichere Erfassung persönlicher Daten. Sowohl Behörden als auch die Privatwirtschaft verarbeiten zahlreiche Informationen über Antragssteller bzw. ihre Kunden. Namens-, Adress- und Geburtsdaten werden ebenso gespeichert wie Informationen z. B. zum Kaufverhalten oder über Einkommensverhältnisse. Für Bürgerin oder Bürger wird es immer schwerer zu überblicken, wer Daten speichert, um welche Informationen es sich dabei handelt und vor allem, ob diese Datenverarbeitung auch erlaubt ist. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedeutet, dass jede Person das Recht hat, über die Preisgabe und Verwendung ihrer Daten zu bestimmen.
Behörden müssen bei einer Vielzahl von Aufgaben personenbezogene Daten verarbeiten. Durch die Regelungen des Datenschutzes wird festgelegt, unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen.
Die behördlichen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Verwaltungen unterstützen diese bei Fragen zur Sicherstellung des Datenschutzes und bei der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Weiter sind die behördlichen Datenschutzbeauftragten auch Ansprechpartner für Betroffene, die Fragen zum Datenschutz in der jeweiligen Verwaltung haben oder auf Probleme hinweisen möchten.
Der technische Fortschritt ermöglicht eine immer schnellere und umfangreichere Erfassung persönlicher Daten. Sowohl Behörden als auch die Privatwirtschaft verarbeiten zahlreiche Informationen über Antragssteller bzw. ihre Kunden. Namens-, Adress- und Geburtsdaten werden ebenso gespeichert wie Informationen z. B. zum Kaufverhalten oder über Einkommensverhältnisse. Für Bürgerin oder Bürger wird es immer schwerer zu überblicken, wer Daten speichert, um welche Informationen es sich dabei handelt und vor allem, ob diese Datenverarbeitung auch erlaubt ist. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedeutet, dass jede Person das Recht hat, über die Preisgabe und Verwendung ihrer Daten zu bestimmen.
Behörden müssen bei einer Vielzahl von Aufgaben personenbezogene Daten verarbeiten. Durch die Regelungen des Datenschutzes wird festgelegt, unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen.
Die behördlichen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Verwaltungen unterstützen diese bei Fragen zur Sicherstellung des Datenschutzes und bei der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Weiter sind die behördlichen Datenschutzbeauftragten auch Ansprechpartner für Betroffene, die Fragen zum Datenschutz in der jeweiligen Verwaltung haben oder auf Probleme hinweisen möchten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Datenschutz im Land Niedersachsen
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Datenschutz in KommunenEs müssen keine Fristen beachtet werden.
Was sollte ich noch wissen?
Datenschutz im Land Niedersachsen
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Weitere Informationen:
Datenschutz in Kommunen
An wen muss ich mich wenden?
Datenschutz im Land Niedersachsen
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Die Zuständigkeit liegt bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD).
Im öffentlichen Bereich wirkt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Abwehrrecht gegenüber dem Staat und bietet Schutz vor unzulässiger und vor allem übermäßiger Datenspeicherung durch staatliche Stellen. Dieser Schutz wird vor allem durch den Grundsatz der Datenerhebung beim Betroffenen, das Erforderlichkeitsprinzip sowie durch Zweckbindungsregelungen und die unabhängige Kontrolltätigkeit der LfD gewährleistet.
In Niedersachsen wacht daneben, wie in allen anderen Bundesländern, eine Aufsichtsbehörde auch über die Einhaltung des Datenschutzes im nicht-öffentlichen Bereich. Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz gegenüber privaten Stellen mit Sitz in Niedersachsen ist ebenfalls die LfD.
Datenschutz in KommunenIm öffentlichen Bereich wirkt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Abwehrrecht gegenüber dem Staat und bietet Schutz vor unzulässiger und vor allem übermäßiger Datenspeicherung durch staatliche Stellen. Dieser Schutz wird vor allem durch den Grundsatz der Datenerhebung beim Betroffenen, das Erforderlichkeitsprinzip sowie durch Zweckbindungsregelungen und die unabhängige Kontrolltätigkeit der LfD gewährleistet.
In Niedersachsen wacht daneben, wie in allen anderen Bundesländern, eine Aufsichtsbehörde auch über die Einhaltung des Datenschutzes im nicht-öffentlichen Bereich. Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz gegenüber privaten Stellen mit Sitz in Niedersachsen ist ebenfalls die LfD.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Diese bestellen behördliche Datenschutzbeauftragte.
Welche Gebühren fallen an?
Datenschutz im Land Niedersachsen
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Es fallen keine Gebühren an.
Datenschutz in KommunenEs fallen keine Gebühren an.
Was muss ich mitbringen?
Datenschutz im Land Niedersachsen
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Datenschutz in KommunenEs werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage
Datenschutz im Land NiedersachsenDatenschutz in Kommunen
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)