Bekanntmachung über die 6. des Bebauungsplanes Nr. 56 "Gewerbe- / Industriegebiet / südliche Ortsumgehung zwischen K327 und K312, Teilplan 1

Veröffentlicht am: 08.10.2025
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB und Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 (2) BauGB

Bekanntmachung

6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 "Gewerbe- / Industriegebiet / südliche Ortsumgehung zwischen K327 und K312, Teilplan 1

hier:    1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB (vereinfachtes                      
                Verfahren gem.§ 13 BauGB)
            2. Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)

1. Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 (1) BauGB

Der Rat der Gemeinde Emsbüren hat in seiner Sitzung am 24.09.2025 den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 I BauGB für die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56, Teilplan 1 im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB gefasst.

2. Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 (2) BauGB

Der Rat der Gemeinde Emsbüren hat in seiner Sitzung am 24.09.2025 den Entwurf des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes gem. § 2 (1) BauGB sowie dessen Veröffentlichung gem. § 3 (2) BauGB beschlossen.

Ziel des vorgesehenen Änderungsverfahrens ist die Anpassung der Festsetzungen zur Realisierung eines Bauvorhabens. Da die Grundzüge der Planung hiervon unberührt bleiben, wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.

Kern der Änderung ist die Verlegung einer im Ursprungsbebauungsplan festgesetzten 5,0 m breiten Pflanzfläche, die bislang als Trennung zwischen dem westlich gelegenen Mischgebiet und den östlich angrenzenden Gewerbegebieten diente. Diese Pflanzfläche wird nunmehr an die östliche Grundstücksgrenze des Geltungsbereiches verlegt.

Mit der Anpassung wird eine städtebaulich sinnvolle Optimierung erreicht, die eine verdichtete Ausnutzung der vorhandenen Bauflächen ermöglicht, die Innenentwicklung stärkt und zugleich einer Zersiedelung der freien Landschaft entgegenwirkt.

Die Planzeichnung des Bebauungsplanes inkl. den planungsrechtlichen textlichen Festsetzungen wird mit der Begründung zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom

03.11.2025 bis zum 03.12.2025 (einschließlich)

bei der Gemeinde Emsbüren, Rathaus, Magistratstraße 5, Zi. 121, (während der Dienststunden *) veröffentlicht.

Die Planungsunterlagen werden außerdem für die Dauer der Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde Emsbüren (www.emsbueren.de) unter dem Menüpunkt „Rathaus & Service – Bekanntmachungen“ eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen (https://uvp.niedersachsen.de) zugänglich gemacht und können dort eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan gem. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.

Die veröffentlichten Planunterlagen umfassen

In den textlichen Festsetzungen wird auf technische Vorschriften / Regelwerke (DIN-Vorschriften und Arbeitsblätter) verwiesen. Diese werden bei der Gemeinde Emsbüren zur Einsicht bereitgehalten.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können bei der Gemeinde Emsbüren Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Innerhalb des öffentlichen Beteiligungsverfahrens sind gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 36 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auch Kinder und Jugendliche zur Beteiligung aufgerufen.

Emsbüren, 08.10.2025

Der Bürgermeister

Silies

*) Öffnungszeiten:
Mo. 8.00 Uhr – 16.00 Uhr
Di., Mi., Fr. 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
Do. 8.00 Uhr – 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung