Informationen für Unternehmen

Informationen zu wirtschaftlichen Hilfen für Unternehmen und Selbständige im Zusammenhang mit dem Corona-Virus

Stand 26.03.2020 12 Uhr

Übersicht Corona Hilfe Emsland GmbH, Stand 26.03.2020

www.emslandgmbh.de



Die Emsland GmbH und die Wirtschaftsförderung haben wichtige Informationen über Ansprechpartner und bisher bekannte Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Corona-Virus für Unternehmen und Selbständige zusammengestellt:

Kurzarbeitergeld
Anträge, Detailfragen und Auszahlung: Bundesagentur für Arbeit

  • Anspruch auf KUG besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.
  • Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet.
  • Der Bezug von KUG ist bis zu 12 Monate möglich.
  • Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf KUG.
  • In Betrieben, in denen Vereinbarungen zur Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet.
  • Die weiteren Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von KUG behalten ihre Gültigkeit.

Betriebe können die Kurzarbeit online anzeigen.



Weitere Informationen und die Links zur Online-Anzeige beziehungsweise zum Online-Antrag finden Sie auf der Seite https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld



Agentur für Arbeit, Servicehotline für Arbeitgeber: Tel. 0800 45555-20

https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/mit-kurzarbeit-gemeinsam-beschaeftigung-sichern.html



Grundsicherung / Arbeitslosengeld II

Der Gesetzgeber plant, vorübergehend den Zugang zur Grundsicherung zu erleichtern. Nach aktuellem, vorläufigen Stand gilt: Wer ab dem 1. März und bis einschließlich dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Grundsicherung stellt, erhält Erleichterungen.
Kleinunternehmer und Soloselbständige verfügen in aller Regel nicht über eine Arbeitslosenversicherung. Damit ihre Existenz nicht bedroht ist, wird der Zugang zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), insbesondere dem Arbeitslosengeld II, vereinfacht. Unter anderem greift hier für sechs Monate eine wesentlich vereinfachte Vermögensprüfung. Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden für die Dauer von sechs Monaten ab Antragstellung in tatsächlicher Höhe anerkannt. Damit ist der Verbleib in der Wohnung erst einmal gesichert. Die Leistungen werden schnell und unbürokratisch zunächst für sechs Monate gewährt. Die Selbständigkeit muss wie bisher beim Bezug von Leistungen nicht aufgegeben werden. Um den Kinderzuschlag zu gewähren, werden nicht mehr Einkommensnachweise der letzten sechs Monate vor Antragstellung herangezogen, sondern der Nachweis des aktuellen Einkommens im letzten Monat vor Antragstellung. Damit erhalten auch diejenigen den Kinderzuschlag, die einen plötzlichen Einkommensverlust erlitten haben.



Die Antragstellung für diese Leistungen erfolgt bei der Stadt oder Gemeinde am Wohnort.
Zentrale erste Ansprechpartnerin im Landkreis Emsland, Fachbereich Arbeit – Jobcenter: Stephanie Albers, Tel. 05931/44-1444, stephanie.albers@emsland.de



https://www.jobcenter-emsland.de/
https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung



Der Kinderzuschlag wird nicht von den Jobcentern, sondern von den Familienkassen bei der Bundesagentur für Arbeit bearbeitet. https://con.arbeitsagentur.de/prod/kiz/ui/start



Entschädigung bei angeordnetem Quarantänefall

Um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, können die zuständigen Gesundheitsämter Personen vorsorglich unter Quarantäne stellen. Anträge auf Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind an den Landkreis Emsland zu richten.
Ansprechpartner: Klemens van Olfen, Fachbereich Sicherheit und Ordnung
E-Mail: klemens.vanolfen@emsland.de, Tel. 05931 44-1468



Steuerliche Liquiditätshilfen für Unternehmen

Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert. Die Finanzbehörden können Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Die Finanzverwaltung wird angewiesen, dabei keine strengen Anforderungen zu stellen. Damit wird die Liquidität der Steuerpflichtigen unterstützt, indem der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinausgeschoben wird.
Vorauszahlungen können leichter angepasst werden. Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt. Die Liquiditätssituation wird dadurch verbessert.
Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist
Infos: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020-03-13-Corona-FAQ.html



Information der Stadt Lingen (20.03.20) zur Stundung von Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuerforderungen aus Grundlagenbescheiden des Jahres 2020, die eine Fälligkeit bis zum 15. Mai 2020 auslösen, werden pauschal zunächst bis zum 15. August 2020 zinslos gestundet. Für alle Lingener Unternehmen bedeutet dies, dass vorerst ein Aufschub der Gewerbesteuerforderungen von bis zu drei Monaten gewährt wird.



Hilfsprogramme des Bundes:

Soforthilfe für Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe
Es gibt erheblichen Bedarf für unbürokratische Soforthilfe zugunsten von Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständigen und Angehörigen der Freien Berufe, die in der Regel keine Kredite erhalten und über keine Sicherheiten oder weitere Einnahmen verfügen.



Eckpunkte des Soforthilfe-Programms:
Finanzielle Soforthilfe (steuerbare Zuschüsse) für Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten.



Bis 9.000€ Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
Bis 15.000€ Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)



Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 % reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.



Ziel: Zuschuss zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u.a. durch laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä (auch komplementär zu den Länderprogrammen)



Voraussetzung: wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona. Unternehmen darf vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein. Schadenseintritt nach dem 11. März 2020.



Antragstellung: Das Programm hat die Bundesregierung am 23. März beschlossen. Noch in dieser Woche werden Bundestag und Bundesrat hierüber entscheiden, sodass dieses Programm ebenfalls bald starten kann. Die Mittel sollen über die Länder bereitgestellt werden. Für Niedersachsen wird dies die NBank sein. Wann diese Mittel konkret beantragt werden können, ist zurzeit nicht bekannt. Die Mittel aus dem Landes- und dem Bundesprogramm sind kombinierbar, allerdings darf die Inanspruchnahme von Landes- und Bundesmitteln nicht zur Überförderung führen! Es wird bei eiligem Hilfebedarf daher empfohlen, zunächst Mittel aus dem Zuschussprogramm des Landes zu beantragen und im zweiten Schritt falls nötig ergänzend aus dem Bundesprogramm.



Programmvolumen: bis zu 50 Mrd.€ bei maximaler Ausschöpfung von 3 Mio. Selbständigen und Kleinstunternehmen über 3+2 Monate. Nicht verwendete Haushaltsmittel fließen in den Haushalt zurück.



https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200323-50-millarden-euro-soforthilfen-fuer-kleine-unternehmen-auf-den-weg-gebracht.html
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-corona-soforthilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=4



Kreditprogramme der KfW Mittelstandsbank mit Haftungsfreistellung

Als Unternehmen, Selbstständiger oder Freiberufler sind Sie durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten und benötigen einen Kredit?
Dann können Sie ab sofort bei Ihrer Bank oder Sparkasse einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen, sofern Sie bis zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren.



KfW-Kredit für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind: KfW-Unternehmerkredit (037/047)
Wenn Sie einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen, übernimmt die KfW einen Teil des Risikos Ihrer Bank. Für große Unternehmen (037) bis zu 80 % Risikoübernahme, für kleine und mittlere Unternehmen (047) bis zu 90 % Risikoübernahme. Das erhöht Ihre Chance, eine Kreditzusage zu erhalten.



KfW-Kredit für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind ERP-Gründerkredit – Universell (073/074/075/076)
Wenn Ihr Unternehmen mindestens 3 Jahre am Markt aktiv ist bzw. zwei Jahresabschlüsse vorweisen kann, können Sie einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen. Dabei übernimmt die KfW einen Teil des Risikos Ihrer Bank. Das erhöht Ihre Chance, eine Kreditzusage zu erhalten. Für große Unternehmen (075) bis zu 80 % Risikoübernahme, Für kleine und mittlere Unternehmen (076) bis zu 90 % Risikoübernahme.



Ihr Unternehmen ist weniger als 3 Jahre am Markt?
Auch wenn Ihr Unternehmen weniger als 3 Jahre am Markt aktiv ist bzw. noch keine zwei Jahresabschlüsse vorlegen kann, können kleine und mittlere Unternehmen (074) sowie große Unternehmen (073) einen ERP-Gründerkredit – Universell für Investitionen und Betriebsmittel beantragen. Voraussetzung: Ihre Bank oder Sparkasse trägt das volle Risiko.
Hinweis: Eine Alternative kann der ERP-Gründerkredit - Startgeld sein. Mit diesem Kredit erhalten Sie bis zu 30.000 Euro für Betriebsmittel – mit bis zu 80 % Risikoübernahme durch die KfW.



KfW Sonderprogramm Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung (855)
Bitte beachten Sie, dass bei allem Bemühen der beteiligten Partner Lösungen für Liquiditätsengpässe immer etwas Zeit benötigen. Dies gilt umso mehr, wenn die Zahl der Anfragen in den kommenden Wochen steigen wird. Bitte behalten Sie Ihre Liquidität im Blick und werden Sie bereits frühzeitig aktiv, wenn erste Liquiditätsengpässe in Ihrem Unternehmen abzusehen sind!

Die Beantragung und Abwicklung der finanziellen Hilfen der KfW erfordert immer die Beteiligung Ihrer Hausbank. Zur Beschleunigung wenden Sie sich am besten möglichst früh an die Beraterin/den Berater Ihrer Hausbank.

Infos zur Liquiditätssicherung durch die KfW-Bank
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Tel. 0800 539 9001



Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums für alle Fragen zu finanziellen Hilfen:
https://www.bmwi.de/Navigation/DE/Home/home.html



Fragen und Antworten zum Corona-Hilfsprogramm der Bundesregierung:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020-03-13-Corona-FAQ.html



Soforthilfen des Landes Niedersachsen für Unternehmen

Ab 25.03.20 sind die Förderprogramme bei der NBank beantragbar

Hotline 0511 30031-333 (auch samstags von 9 bis 15 Uhr) beratung@nbank.de

Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Kundenportal der NBank.

Wer die Programme beantragen möchte, muss sich jetzt für den NBank Sondernewsletter anmelden. Über diesen Kanal werden alle neusten Informationen mitgeteilt. Die Anmeldung zum Newsletter muss eigenständig durchgeführt werden!

Details entnehmen Sie bitte den nachstehenden Links.
https://www.nbank.de/Blickpunkt/Covid-19-–-Beratung-für-unsere-Kunden.jsp
https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/coronavirus_informationen_fur_unternehmen/informationen-zu-den-auswirkungen-des-coronavirus-185950.html



Niedersachsen Liquiditätskredit für kleine und mittlere Unternehmen

Das Land wird kurzfristig Kredite von bis zu 50.000 Euro pro Fall als Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen zur Verfügung stellen. Das Besondere dabei ist, dass diese Liquiditätshilfe direkt von der NBank vergeben wird und dafür keine Sicherheiten erbracht werden müssen. Ziel ist es, kleinen und mittleren Unternehmen, die ein tragfähiges Geschäftsmodell haben und Perspektiven aufweisen, jedoch z. B. auf Grund von temporären Umsatzrückgängen im Zuge der Corona-Krise einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen, zu unterstützen.



Niedersachsen-Soforthilfe Corona für Kleinunternehmen und Soloselbständige (Zuschuss)

Kleinunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten sollen außerdem einen einmaligen Liquiditätszuschuss von bis zu 20.000 Euro beantragen können. Dieser Zuschuss wird gestaffelt nach der Anzahl der Betriebsangehörigen zur Verfügung gestellt. Diese Hilfen stehen auch Start-ups zur Verfügung, wenn diese jünger als 5 Jahre sind. Das gilt auch wenn diese vor Ausbruch der Corona-Krise noch keine schwarzen Zahlen geschrieben haben. Voraussetzung ist im Kern ein tragfähiges Geschäftsmodell und eine positive Einschätzung der weiteren Unternehmensentwicklung.

Antragsberechtigte: Kleine Unternehmen und Angehörige freier Berufe, die in Folge der COVID-19-Pandemie in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage und / oder Liquiditätsengpässe geraten sind. Als Kleinunternehmen i. S. d. Programms sollen Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und Jahresumsatz bis zu 10 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme bis zu 10 Mio. Euro gelten.
Zur Verfügung stehen sollen die Mittel auch für Start-ups, die jünger als fünf Jahre sind.

Förderhöhe: Staffelung abhängig von der Betriebsgröße bzw. der Anzahl an Beschäftigten im Betrieb; entsprechend aktueller Informationen des MW ist folgende Staffelung vorgesehen:
- bis 5 Beschäftigte: 3.000 Euro
- bis 10 Beschäftigte: 5.000 Euro
- bis 30 Beschäftigte: 10.000 Euro
- bis 49 Beschäftigte: 20.000 Euro

In Kürze stellt der Bund ein Förderprogramm für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen bis 10 Beschäftigten zur Verfügung. Über die Förderung können von Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen bis zu 15.000 Euro beantragt werden. Erhalten Sie bereits die Förderung Niedersachsen-Soforthilfe Corona, dann können Sie ergänzend auch die Förderung des Bundes beantragen, wenn der Liquiditätsbedarf noch nicht gedeckt ist. Wichtig: Noch stehen für das Bundesprogramm keine Antragsformulare zur Verfügung. Wir informieren Sie so schnell wie möglich. Bitte vermeiden Sie bis dahin telefonische Anfragen bei der NBank!

Tipp: Suchen Sie die enge Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung. Diese hat wichtige Detailkenntnisse und unterstützt Sie bestimmt bei der Beantragung der Hilfen.

Für Fragen rund um die Corona-Epidemie und ihre Auswirkungen auf die Wirtschaft hat auch das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung eine Hotline eingerichtet: Unternehmen können sich bei Fragen an folgende E-Mail-Adresse wenden:
mw-corona@mw.niedersachsen.de
Hotline: 0511 120 5757 (8 - 22 Uhr)
https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/coronavirus_informationen_fur_unternehmen/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faqs-186294.html

Weitere Ansprechpartner der NBank:
Informationen zu arbeitsrechtlichen Fragen: Ansprechpartner: Herr Kohlmeier Tel: 0511 120 57 02
Informationen für Mittelstand und Handwerk: Ansprechpartnerin: Frau Saß Tel: 0511 120 5603
Informationen für den Verkehrssektor: Ansprechpartnerin: FrauWorlitzsch Tel: 0511 120 7824



Bürgschaften

KMU der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu 250 Mitarbeitern können einen Antrag auf Übernahme einer 80%-igen Bürgschaft für maximal 2,5 Mio. Euro beantragen. Verbürgt werden sowohl Investitions- und Betriebsmitteldarlehen, als auch erforderliche Kontokorrentkreditlinien oder Avale, die seitens der Hausbank zur Verfügung gestellt werden müssten. (Abwicklung im Expressverfahren innerhalb weniger Tage)
Ansprechpartner: NBB Tel. 0511/33 70 50 (Lars Luther und Carsten Bolle)
https://www.nbb-hannover.de/fuer-unternehmen/buergschaft-kurz-und-knapp/

Anfrage für Finanzierungsvorhaben bis 2,5 Millionen Euro: schnell und kostenfrei auch über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken

Darüber hinaus stehen Landesbürgschaften zur Verfügung, sofern anderweitige Sicherheiten nicht zur Verfügung stehen. Ansprechpartner PwC: Frau Renk Telefon: 05911 120 8404
https://www.pwc.de/de/branchen-und-markte/oeffentlicher-sektor/landesbuergschaften-niedersachsen.html



Zuschüsse für Unternehmensberatung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt Zuschüsse zur Unternehmensberatung, insbesondere auch Beratungsförderung für Unternehmen in Schwierigkeiten. Ziel der Beratungsförderung ist es, mittels Beratungsunterstützung die wirtschaftliche Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Dabei werden Beratungskosten bis zu einer Höhe von 3.000 Euro mit 90% gefördert.
https://www.nbank.de/Unternehmen/Existenzgründung/Förderung-unternehmerischen-Know-hows/index.jsp
https://www.deutschland-startet.de/foerderung-know-how/



Beitragsstundung Berufsgenossenschaft

Einige Berufsgenossenschaften bieten die Möglichkeit der Beitragsstundung an. Bitte nehmen Sie diesbezüglich Kontakt zu Ihrem Ansprechpartner der entsprechenden BG auf.

Coronavirus: BG BAU erleichtert Stundungsregelungen für Betriebe der Bauwirtschaft BG Holz Metall: Telefon: 0800 9990080-1 oder mitgliederservice@bghm.de BG Nahrungsmittel: Service-Center BGN - Telefon 0621 4456-1581 oder beitrag@bgn.de.


Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

Wenn ein Unternehmen in Folge der Corona-Krise in Schwierigkeiten gerät, ist die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen eine Möglichkeit, dem Unternehmen finanziell wieder ein wenig Luft zu verschaffen. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen ersthafte Zahlungsschwierigkeiten hat oder im Falle der sofortigen Einziehung der Beiträge in solche Schwierigkeiten geraten würde. Die Entscheidung über eine Stundung fällt die zuständige Krankenkasse.

Die Künstlersozialversicherung gibt aktuelle Hinweise der KSK zu Maßnahmen für Versicherte, deren Einkommensprognose sich verändert hat (https://www.kuenstlersozialkasse.de/die-ksk/meldungen.html).
Auch gesetzliche Krankenkassen senken die Beiträge für freiwillig Versicherte, wenn ein entsprechender (kassenindividueller) Antrag gestellt wird, (wenn der Gewinn gegenüber dem Vorjahr um mindestens ein Viertel eingebrochen ist). Üblicherweise benötigen die Kassen als Nachweis einen aktuellen Vorauszahlungsbescheid des Finanzamts. Ob einzelne Kassen diese Praxis bereits pauschal erleichtert haben, ist noch nicht bekannt, jedoch räumen einige eine dreimonatige Karenzzeit ein, in der der Beitrag erst einmal reduziert wird.


Vermietung

Kontakt zum Vermieter suchen
Zudem prüft der Bund Hilfen für Mieter
https://www.tagesschau.de/inland/coronavirus-mieter-103.html



Geplante Änderungen bei den Insolvenzantragspflichen

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vor, um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten. Die Bundesregierung hat angekündigt, verschiedene Instrumente zur Stützung der Liquidität von Unternehmen bereitzustellen, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Epidemie in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Es ist aber aus organisatorischen und administrativen Gründen nicht sichergestellt, dass derartige Hilfen rechtzeitig innerhalb der dreiwöchigen Insolvenzantragspflicht bei den Unternehmen ankommen werden.

Um zu vermeiden, dass betroffene Unternehmen allein deshalb einen Insolvenzantrag stellen müssen, weil die Bearbeitung von Anträgen auf öffentliche Hilfen bzw. Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen in der außergewöhnlichen aktuellen Lage nicht innerhalb der dreiwöchigen Insolvenzantragspflicht abgeschlossen werden können, soll daher durch eine gesetzliche Regelung für einen Zeitraum bis zum 30.09.2020 die Insolvenzantrags- pflicht ausgesetzt werden. Voraussetzung für die Aussetzung soll sein, dass der Insolvenzgrund auf den Auswirkungen der Corona-Epidemie beruht und dass aufgrund einer Beantragung öffentlicher Hilfen bzw. ernsthafter Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen eines Antragspflichtigen begründete Aussichten auf Sanierung bestehen.

Die NBank erwartet, dass auch diese angekündigte Gesetzesänderung kurzfristig von Bundestag und Bundesrat beschlossen wird.



Unterstützung von Unternehmen bei der Umsetzung von Homeoffice

Für kleine und mittlere Unternehmen und Handwerksbetriebe bietet das BMWi ab sofort im Rahmen des Förderprogramms „go-digital“ finanzielle Unterstützung bei der kurzfristigen Schaffung von Homeoffice-Arbeitsplätzen. Gefördert wird die unterstützende Beratung zur Umsetzung von Homeoffice-Lösungen durch ein vom BMWi autorisiertes Beratungsunternehmen. Der Fördersatz beträgt max. 50 % auf einen max. Beratertagesatz von 1.100 Euro (Förderumfang: max. 30 Beratertage).

Zuständige Ansprechpartner sind erreichbar bei der EURONORM GmbH (Tel.: 030 /97003-333).
https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Redaktion/DE/Kurzmeldungen/Aktuelles/2020/200320-go-digital-homeoffice.html
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200320-altmaier-wir-helfen-unternehmen-dabei-arbeitsfaehig-zu-bleiben.html



Angeordnete Betriebsschließungen im Landkreis Emsland

https://www.emsland.de/pdf_files/corona/corona-allgemeinverfuegung-nr-4-beschr-soz-kontakte_3536_1.pdf
https://www.emsland.de/pdf_files/corona/8-corona-allgemeinverfuegung-nr-8-weitere-beschr-soz-kontakt_3548_1.pdf



Branchen-Informationen



Handwerk
Auf der Website der Handwerkskammer Osnabrück – Emsland - Grafschaft Bentheim finden Handwerksunternehmen hilfreiche Downloads. https://hwk-osnabrueck.de/corona/



Industrie und Handel
Der DIHK hat eine Liste von häufig gestellten Fragen (FAQ) zusammengestellt: https://www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/coronavirus/faq-19594

Die IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim gibt Infos hier: https://www.osnabrueck.ihk24.de/existenzgruendung-unternehmensfoerderung/fuehrung/pg-wischu/corona



Tourismuswirtschaft
Das Info-Portal Corona-Navigator als Angebot des Kompetenzzentrums Tourismus des Bundes bietet aktuelle Nachrichten, Fakten und Handlungsempfehlungen.

Der Deutsche Tourismusverband stellt laufend Infos für Gastgeber zusammen: http://www.deutschertourismusverband.de/service/coronavirus.html



Hotellerie und Gastronomie
Die DEHOGA Bundesvereinigung bietet auf einer Sonderseite Infos an, u. a. zum Kurzarbeitergeld und zur Betriebsschließung: http://www.dehoga-corona.de/



Kultur
Die Künstlersozialkasse informiert zur aktuellen Lage über Anpassungsmöglichkeiten der Beiträge bei sinkenden Umsätzen bis hin zum Null-Einkommen. https://www.kuenstlersozialkasse.de/die-ksk/meldungen.html

Die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e.V. hat auf ihrer Website diverse Infos bereitgestellt: https://lkjnds.de/hilfe-in-der-corona-pandemie.html



Landwirtschaft
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen bietet ihren Kunden Infos zum Umgang mit Corona an: https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/7/nav/1095/article/35344.html

Das Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hat eine Hotline eingerichtet: Tel. 0511 / 120 2000 oder per Mail: corona@ml.niedersachsen.de.
Diese Informationen werden laufend ergänzt und aktualisiert.


Bitte lesen Sie die aktuelle Version auf unserer Website unter https://www.emslandgmbh.de/ nach.