Gerichtsplatz


Wie in Emsbüren Recht gesprochen wurde


ZeitSteine_Logo Recht gesprochen wurde einst dort, wo wir jetzt stehen. Heute geschieht das in Gerichtsgebäuden mit hohen Sicherheitsstandards. Ein echter Kontrast zu früheren Zeiten. Gerichtssäle waren damals nicht der Standard, sodass Gerichtsverfahren in der Regel unter freiem Himmel durchgeführt wurden. Das war auch in Emsbüren hier auf dem Richthof so. Er wurde auch Schulten- oder Amtshof genannt und beherbergte ein Gogericht – abgeleitet vom Begriff Gau als Bezeichnung für ein Verwaltungs- oder Herrschaftsgebiet - und ein Freigericht. Man nimmt an, dass Karl der Große hier schon einen Sächsischen Oberhof vorfand, als er unsere Heimat eroberte. Außerdem zählt er zu den 12 Tafelgütern des Bischofs von Münster und hat daher auch über Emsbüren hinaus eine große Bedeutung. Durch das zugehörige Gogericht und Freigericht wuchs das Ansehen des Hofes noch einmal deutlich. Das Gogericht wurde allerdings im Mittelalter an den Grafen von Bentheim verpfändet.

Gogericht und Freigericht

Doch was ist eigentlich das Gogericht? Ein Gogericht entspricht heute in etwa einem Landgericht. Leiter dieses Gerichts war der Gograf, der vom Bischof des jeweiligen Bistums eingesetzt wurde. Viermal im Jahr kam der Gograf mit Gefolge über einen vorgeschriebenen Weg nach Emsbüren, um auf diesem Platz Recht zu sprechen. Außerdem gab es zwei Vertreter des Volkes, die zur Urteilsfindung beitrugen, die sogenannten Kurnoten – heute würde man sie Schöffen nennen. Der Gograf leitete die Verhandlungen, das Urteil sprach die Gerichtsgemeinde. An den Verhandlungen musste aus jedem Haushalt eine Person teilnehmen, in Emsbüren waren das etwa um die 300 Personen. Da herrschte hier auf dem Gerichtsplatz damals ein reges Treiben.

Und was ist der Unterschied zum Freigericht? Eine Freiheit bezeichnete in Westfalen im 14. Jahrhundert einen umgrenzten Bezirk, der im rechtlichen Sinne als eigenständig galt: Er war von der umgebenden Gerichtsbarkeit (Gogericht) befreit und nicht der ordentlichen Schatzung (Besteuerung/Abgaben) unterworfen. Für die Gerichtsbarkeit in diesem Bezirk war das Freigericht zuständig. Das Freigericht umfasste das Dorf Emsbüren und den jetzigen Ortsteil Berge, der das Dorf Emsbüren ganz umschließt. Zuständig war das Freigericht unter anderem für Streit über Eigentum an Grund und Boden – daher auch für die Beurkundung von Eigentumsübertragungen – und für todeswürdige Verbrechen. Auch das Freigericht, wurde nach den gleichen Regeln wie das Gogericht, aber auf dem Richthof, abgehalten.

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