Kindertagesstätten
zuständiger Fachbereich:
| Amt | Telefon | Fax | |||
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05903/9305-0 |
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05903/9305-1155 |
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05903/9305-0 |
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05903/9305-1155 |
Ansprechpartner:
| Name | Telefon | Fax | |
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Frau Schimpf |
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Leistungsbeschreibung
Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Kindertagespflege und Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung. Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres und bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen individuellen Rechtsanspruch auf ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in der Kindertagespflege oder einer Tageseinrichtung für Kinder. Jedes Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen vorzuhalten.
Der Besuch der Kindertagesstätte ist ab dem ersten Tag des Monats, in dem das Kind seinen dritten Geburtstag hat, bis zu seiner Einschulung beitragsfrei.
Der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich und die ergänzenden Handlungsempfehlungen „Sprachbildung und Sprachförderung" und „Die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren" konkretisieren den Bildungsauftrag für den Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder.
KindertagesbetreuungDer Besuch der Kindertagesstätte ist ab dem ersten Tag des Monats, in dem das Kind seinen dritten Geburtstag hat, bis zu seiner Einschulung beitragsfrei.
Der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich und die ergänzenden Handlungsempfehlungen „Sprachbildung und Sprachförderung" und „Die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren" konkretisieren den Bildungsauftrag für den Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder.
Formen der öffentlichen Kindertagesbetreuung sind
Die Kindertagespflege ist eine personenbezogene Betreuungsform. Die Kinder werden einer geeigneten Tagespflegeperson in deren oder im Haushalt der Personensorgeberechtigten oder in anderen Räumen betreut.
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Kindertageseinrichtungen (Krippengruppen, Kindergartengruppen, Hortgruppen, altersübergreifende Gruppen)
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Kindertagespflege (vorrangig für Kinder unter drei Jahren und schulpflichtige Kinder)
Die Kindertagespflege ist eine personenbezogene Betreuungsform. Die Kinder werden einer geeigneten Tagespflegeperson in deren oder im Haushalt der Personensorgeberechtigten oder in anderen Räumen betreut.
Welche Fristen muss ich beachten?
Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung
Kindertagesbetreuung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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Die örtlichen Träger können festlegen, dass der Anspruch eines Kindes auf Förderung in einer Kindertagesstätte oder in Kindertagespflege innerhalb einer Frist von nicht mehr als drei Monaten geltend zu machen ist.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung
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nicht angegeben
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Verfahrensablauf
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nicht angegeben
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Zuständige Stelle
Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
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Die Zuständigkeit liegt beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Das ist entweder der Landkreis, die kreisfreie Stadt, die Gemeinde, die Samtgemeinde oder die Stadt, in der die Eltern ihren Wohnsitz haben. Dort können Sie sich über die örtlichen Kindertageseinrichtungen und Angebote der Kindertagespflege, die Anzahl der Plätze, die Höhe der Kostenbeiträge etc. informieren.
Zu allen Fragen der Kinderbetreuung sind außerdem die Kinder- und Familienservicebüros ansprechbar.
KindertagesbetreuungZu allen Fragen der Kinderbetreuung sind außerdem die Kinder- und Familienservicebüros ansprechbar.
nicht angegeben
An wen muss ich mich wenden?
Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
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)
Die Zuständigkeit liegt beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Das ist entweder der Landkreis, die kreisfreie Stadt, die Gemeinde, die Samtgemeinde oder die Stadt, in der die Eltern ihren Wohnsitz haben. Dort können Sie sich über die örtlichen Kindertageseinrichtungen und Angebote der Kindertagespflege, die Anzahl der Plätze, die Höhe der Kostenbeiträge etc. informieren.
Zu allen Fragen der Kinderbetreuung sind außerdem die Kinder- und Familienservicebüros ansprechbar.
KindertagesbetreuungZu allen Fragen der Kinderbetreuung sind außerdem die Kinder- und Familienservicebüros ansprechbar.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Die Anzahl der Betreuungseinrichtungen, die Anzahl der Plätze sowie die Konzeptionen können bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Dort erhalten Interessierte auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen oder Tagespflegepersonen, sowie Informationen zum Anmeldeverfahren.
Die Anzahl der Betreuungseinrichtungen, die Anzahl der Plätze sowie die Konzeptionen können bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Dort erhalten Interessierte auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen oder Tagespflegepersonen, sowie Informationen zum Anmeldeverfahren.
weiterführende Links
Welche Gebühren fallen an?
Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung
Kindertagesbetreuung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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Die Kostenbeiträge für den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder einer Kindertagespflege legen die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in ihren Satzungen fest. Die Landesregierung hat im NKiTaG geregelt, dass die Betreuungsangebote für Kinder im Kindergartenalter im Umfang von bis zu acht Stunden beitragsfrei sind. Kosten für die Verpflegung von Kindern sind in dieser Regelung nicht enthalten.
Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern festgesetzt und können daher variieren.
Was muss ich mitbringen?
Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
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Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
KindertagesbetreuungEs werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Anträge / Formulare
Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung
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https://service.niedersachsen.de
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nicht angegeben
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Rechtsgrundlage
Anspruch auf einen Platz in einer KindertageseinrichtungKindertagesbetreuung
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weiterführende Links
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Rechtsbehelf
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nicht angegeben
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