Friedhof: Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme vorübergehend als Steinmetzin/Steinmetz oder Bildhauerin/Bildhauer

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E-Mail Telefon 05903/9305-1055 Fax 05903/9305-1155

Die Friedhöfe in Emsbüren befinden sich in kirchlicher Trägerschaft.

Für die Aufnahme einer Tätigkeit auf dem Friedhof wenden Sie sich bitte an die jeweilige Kirchengemeinde:

1. Katholische Kirchengemeinden Emsbüren
    (St. Andreas Emsbüren, St. Marien Listrup, St. Johannes d. T. Elbergen, Abt. St. Antonius Engden)
    Pfarrbüro
    Papenstraße 7
    48488 Emsbüren
    Telefon: 05903 931020
    E-Mail: pfarrbuero@kirchspiel-emsbueren.de

    Homepage: Katholische Kirchengemeinden Emsbüren

2. Evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Emsbüren-Salzbergen
    Pfarramt
    An der Markuskirche 4
    48499 Salzbergen
    Telefon 05976 333
    E-Mail: pastor@kg-es.de
    Homepage: Evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Emsbüren-Salzbergen

Leistungsbeschreibung
Die vorübergehende Aufnahme der Tätigkeit als Steinmetzin/Steinmetz oder Bildhauerin/Bildhauer auf einem gemeindeeigenen Friedhof bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und unterliegt der kommunalen Friedhofssatzung.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Dieses Verfahren kann auch über einen 'Einheitlichen Ansprechpartner' abgewickelt werden. Bei dem 'Einheitlichen Ansprechpartner' handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )





Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Was muss ich mitbringen?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )