Landschaftsplanung
zuständiger Fachbereich:
Amt | Telefon | Fax | |||
---|---|---|---|---|---|
![]() |
![]() |
![]() |
05903/9305-0 |
![]() |
05903/9305-1155 |
![]() |
![]() |
![]() |
05903/9305-0 |
![]() |
05903/9305-1155 |
Ansprechpartner:
Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|
![]() |
Frau Hummel |
![]() |
![]() |
Leistungsbeschreibung
Landschafts- und Grünordnungspläne
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Landschaftspläne und Grünordnungspläne sind Instrumente des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Gebiete der zuständigen Stelle bzw. für Gebietsteile. Sie werden von den zuständigen Stellen im eigenen Wirkungskreis erstellt. Die Grundlagen der Landschaftspläne sind der vorliegende Landschaftsrahmenplan und der 'Leitfaden Landschaftsplan'. Er kann beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) bezogen werden.
Landschaftspläne sind aufzustellen, Grünordnungspläne können für Teilgebiete der zuständigen Stelle aufgestellt werden. Der Grünordnungsplan wird inhaltlich aus dem übergeordneten Landschaftsplan abgeleitet.
LandschaftsrahmenplanLandschaftspläne sind aufzustellen, Grünordnungspläne können für Teilgebiete der zuständigen Stelle aufgestellt werden. Der Grünordnungsplan wird inhaltlich aus dem übergeordneten Landschaftsplan abgeleitet.
Der Landschaftsrahmenplan ist der zentrale Naturschutzplan in Niedersachsen.
Darin werden die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dargestellt. Landschaftsrahmenpläne sind für alle Teile des Landes Niedersachsen aufzustellen.
Die konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind, soweit sie raumbedeutsam sind, in der Abwägung nach § 7 Raumordnungsgesetzes (ROG) zu berücksichtigen.
Der Landschaftsrahmenplan kann bei der zuständigen Stelle eingesehen werden.
Darin werden die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dargestellt. Landschaftsrahmenpläne sind für alle Teile des Landes Niedersachsen aufzustellen.
Die konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind, soweit sie raumbedeutsam sind, in der Abwägung nach § 7 Raumordnungsgesetzes (ROG) zu berücksichtigen.
Der Landschaftsrahmenplan kann bei der zuständigen Stelle eingesehen werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Landschafts- und Grünordnungspläne
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
LandschaftsrahmenplanEs müssen keine Fristen beachtet werden.
Was sollte ich noch wissen?
Landschafts- und GrünordnungspläneLandschaftsrahmenplan
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Bemerkungen
Landschafts- und Grünordnungspläne
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
LandschaftsrahmenplanText überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
An wen muss ich mich wenden?
Landschafts- und Grünordnungspläne
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
LandschaftsrahmenplanDie Zuständigkeit liegt beim Landkreis und kreisfreien Stadt.
Welche Gebühren fallen an?
Landschafts- und Grünordnungspläne
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
LandschaftsrahmenplanEs fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Was muss ich mitbringen?
Landschafts- und Grünordnungspläne
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Es werden keine Unterlagen benötigt.
LandschaftsrahmenplanEs werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage
Landschafts- und GrünordnungspläneLandschaftsrahmenplan
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)