Landschaftsplanung

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E-Mail Pfeil rechts orange Bereich Gemeinde- und Bauleitplanung Telefon 05903/9305-0 Fax 05903/9305-1155
E-Mail Pfeil rechts orange Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt, Liegenschaften und Brandschutz Telefon 05903/9305-0 Fax 05903/9305-1155

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Leistungsbeschreibung
Landschafts- und Grünordnungspläne
Landschaftspläne und Grünordnungspläne sind Instrumente des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Gebiete der zuständigen Stelle bzw. für Gebietsteile. Sie werden von den zuständigen Stellen im eigenen Wirkungskreis erstellt. Die Grundlagen der Landschaftspläne sind der vorliegende Landschaftsrahmenplan und der 'Leitfaden Landschaftsplan'. Er kann beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) bezogen werden.
Landschaftspläne sind aufzustellen, Grünordnungspläne können für Teilgebiete der zuständigen Stelle aufgestellt werden. Der Grünordnungsplan wird inhaltlich aus dem übergeordneten Landschaftsplan abgeleitet.
Landschaftsrahmenplan
Der Landschaftsrahmenplan ist der zentrale Naturschutzplan in Niedersachsen.
Darin werden die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dargestellt. Landschaftsrahmenpläne sind für alle Teile des Landes Niedersachsen aufzustellen.
Die konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind, soweit sie raumbedeutsam sind, in der Abwägung nach § 7 Raumordnungsgesetzes (ROG) zu berücksichtigen.
Der Landschaftsrahmenplan kann bei der zuständigen Stelle eingesehen werden.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Welche Fristen muss ich beachten?
Landschafts- und Grünordnungspläne
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Landschaftsrahmenplan
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Was sollte ich noch wissen?
Landschafts- und GrünordnungspläneLandschaftsrahmenplan
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Bemerkungen
Landschafts- und Grünordnungspläne
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Landschaftsrahmenplan
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
An wen muss ich mich wenden?
Landschafts- und Grünordnungspläne
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Landschaftsrahmenplan
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und kreisfreien Stadt.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)





Welche Gebühren fallen an?
Landschafts- und Grünordnungspläne
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Landschaftsrahmenplan
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)


Was muss ich mitbringen?
Landschafts- und Grünordnungspläne
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Landschaftsrahmenplan
Es werden keine Unterlagen benötigt.
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)

Rechtsgrundlage
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)