KfZ-Abmeldungen
zuständiger Fachbereich:
Amt | Telefon | Fax | |||
---|---|---|---|---|---|
![]() |
![]() |
![]() |
05903/9305-0 |
![]() |
05903/9305-1155 |
![]() |
![]() |
![]() |
05903/9305-0 |
![]() |
05903/9305-1155 |
Ansprechpartner:
Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|
![]() |
Frau Elfert |
![]() |
![]() |
![]() |
Frau Gerdes |
![]() |
![]() |
![]() |
Frau Scheffer |
![]() |
![]() |
Leistungsbeschreibung
Kfz-Abmeldung zur Außerbetriebsetzung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Seit dem 01. März 2007 wird zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung nicht mehr unterschieden. Ein Fahrzeug hat entweder den Status 'zugelassen' oder 'außer Betrieb gesetzt'.
Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplaketten dürfen mit den ungestempelten Kennzeichen in dem durch das Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk
am Tag der Außerbetriebsetzung bis längstens 24 Uhr desselben Tages durchgeführt werden. Dabei müssen die Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein.
Bei der Fahrt muss der kürzeste Weg ohne Umweg genommen werden.
Kfz-Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter innerhalb des ZulassungsbezirkesRückfahrten nach Entfernung der Stempelplaketten dürfen mit den ungestempelten Kennzeichen in dem durch das Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk
am Tag der Außerbetriebsetzung bis längstens 24 Uhr desselben Tages durchgeführt werden. Dabei müssen die Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein.
Bei der Fahrt muss der kürzeste Weg ohne Umweg genommen werden.
Wenn Sie ein Fahrzeug im Zulassungsbezirk Ihres Wohnortes oder Ihrer Betriebsstätte auf eine neue Halterin/einen neuen Halter anmelden möchten, müssen Sie bei der zuständigen Stelle Ihres Zulassungsbezirkes eine Umschreibung beantragen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Kfz-Abmeldung zur Außerbetriebsetzung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kfz-Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter innerhalb des ZulassungsbezirkesEs müssen keine Fristen beachtet werden.
Was sollte ich noch wissen?
Kfz-Abmeldung zur Außerbetriebsetzung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Fahrzeuge, die ab dem 01.03.2007 außer Betrieb gesetzt werden, behalten nicht mehr automatisch das bisherige Kennzeichen. Dieses wird nach kurzer Frist vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wieder freigegeben. Wenn Sie dasselbe Kennzeichen bei einer späteren Wiederzulassung erneut verwenden möchten, sollten Sie unbedingt eine Vorreservierung Ihres Kennzeichens bei der zuständigen Stelle vornehmen lassen.
Ab 01.01.2015 kann die Außerbetriebsetzung im Onlineverfahren bei Erfüllung der Voraussetzungen erfolgen.
Kfz-Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter innerhalb des ZulassungsbezirkesAb 01.01.2015 kann die Außerbetriebsetzung im Onlineverfahren bei Erfüllung der Voraussetzungen erfolgen.
Seit 01. Oktober 2005 gibt es neue Fahrzeugpapiere, Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung II. Diese sind in der Europäischen Union (EU) einheitlich gestaltet. Ein Umtausch durch die Fahrzeughalterin/den Fahrzeughalter ist nicht vorgeschrieben. Die bisherigen Fahrzeugpapiere werden gegen die neuen Dokumente (Teil I und II) getauscht, sobald die zuständige Stelle neue Fahrzeugunterlagen ausstellt.
Verfahrensablauf
Kfz-Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter innerhalb des Zulassungsbezirkes
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Die Beantragung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?
Kfz-Abmeldung zur Außerbetriebsetzung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Kfz-Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter innerhalb des ZulassungsbezirkesDabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Welche Gebühren fallen an?
Kfz-Abmeldung zur Außerbetriebsetzung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kfz-Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter innerhalb des ZulassungsbezirkesEs fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Was muss ich mitbringen?
Kfz-Abmeldung zur AußerbetriebsetzungKfz-Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter innerhalb des Zulassungsbezirkes
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
-
Zulassungsbescheinigung Teil I
-
bisherige Kennzeichenschilder
-
formlose Verbleibserklärung bzw. Verwertungsnachweis – bei Entsorgung von PKWs und Klein-LKWs bis 3,5t Gesamtgewicht im Ausland bzw. deren Verwertung im Inland
-
gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde Ihres Wohnorts – nicht älter als 3 Monate
-
Zulassungsbescheinigung Teil II oder bei zulassungsfreien aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
-
Zulassungsbescheinigung Teil I oder Abmeldebescheinigung
-
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
-
Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (HU)
-
entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war oder
-
bei Fahrzeugen, bei denen die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist
-
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
- Alternativ:
- eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf das Lastschriftmandat verzichtet oder
- Nachweis der Steuerbefreiung
- bisherige/-s Kennzeichen
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll.
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
- Vereinsregisterauszug
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht
- Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
- deren Ausweise
für Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zusätzlich:
- komplette Übersicht der Gesellschafterinnen/Gesellschafter – in der Regel Gesellschaftervertrag
- Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll – von allen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt
Rechtsgrundlage
Kfz-Abmeldung zur AußerbetriebsetzungKfz-Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter innerhalb des Zulassungsbezirkes
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)