Wohnsitz Abmeldung

zuständiger Fachbereich:

Email Amt Telefon Fax
E-Mail Pfeil rechts orange Bereich Bürgerbüro Telefon 05903/9305-0 Fax 05903/9305-1155
E-Mail Pfeil rechts orange Fachbereich IV - Arbeit und Soziales, Ordnungswesen, Bürgerservice und Standesamt Telefon 05903/9305-0 Fax 05903/9305-1155

Ansprechpartner:

Ansprechpartner
Email Name Telefon Fax
E-Mail Telefon 05903/9305-2050 Fax 05903/9305-1155
E-Mail Telefon 05903/9305-1052 Fax 05903/9305-1155
E-Mail Telefon 05903/9305-1050 Fax 05903/9305-1155
Leistungsbeschreibung
Wohnsitz Abmeldung
Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben. Beachten Sie bitte hierzu auch die Hinweise in der Leistung zur Abmeldung eines Nebenwohnsitzes.
Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes
Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise ins Ausland verziehen. Wird ein Nebenwohnsitz zum neuen Hauptwohnsitz, ist ein Statuswechsel notwendig.
Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Einen Nebenwohnsitz, den Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Wohnsitz Abmeldung
Die Abmeldung muss spätestens 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.
Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes
Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens 1 Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Verfahrensablauf
Wohnsitz Abmeldung
Bei einem Wohnungswechsel müssen Sie lediglich die neue Wohnung anmelden. Die zuständige Stelle des neuen Wohnortes informiert dann automatisch die Wegzugsgemeinde.
Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen auflösen, können Sie diese Wohnung entweder bei der vor Ort zuständigen Stelle oder bei der für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständigen Stelle abmelden.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

An wen muss ich mich wenden?
Wohnsitz Abmeldung
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Es kann jedoch eine Weitergabe der Information von der für den Nebenwohnsitz zuständigen Stelle an die für den Sitz der Hauptwohnung zuständigen Stelle erfolgen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )





Welche Gebühren fallen an?
Wohnsitz Abmeldung
Es fallen keine Gebühren an.
Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes
Es fallen keine Gebühren an.
Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Es fallen keine Gebühren an.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Was muss ich mitbringen?
Wohnsitz Abmeldung
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Meldeschein
  • Personalausweis
Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes
  • Meldeschein
Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Meldeschein
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Anträge / Formulare
Wohnsitz Abmeldung
Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.
Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.
Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Rechtsgrundlage
Wohnsitz AbmeldungWohnsitz Abmeldung des HauptwohnsitzesWohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )