Wohngeld

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Leistungsbeschreibung
Erhöhtes Wohngeld beantragen
Ein erhöhtes Wohngeld wird nur auf Antrag von der zuständigen Stelle bewilligt.
Wohngeld Änderung
Bei Veränderungen im laufenden Wohngeldbezug besteht in folgenden Fällen eine Mitteilungspflicht:
  • wenn sich die Miete/Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
  • wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
  • wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
  • wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (ALG II, Sozialgeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
  • beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).
Die Änderungen können zu einer Verringerung oder ggf. zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.
Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit
Der Wohngeldbescheid kann gemäß § 28 Wohngeldgesetz (WoGG) unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Stelle aufgehoben werden oder wird kraft Gesetz unwirksam.
Bei erheblicher Änderung der Wohn- und Einkommenssituation der Wohngeldempfängerin/des Wohngeldempfängers ist die zuständige Stelle berechtigt, den Wohngeldbescheid aufzuheben und Rückzahlungen einzufordern.
Wohngeld erstmalig beantragen
Das Wohngeld wird nur auf Antrag von der zuständigen Stelle bewilligt.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Erhöhtes Wohngeld beantragen
Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Erhöhungsantrag gestellt worden ist.
Wohngeld Änderung
Die Veränderungen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.
Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit
Änderungen der Wohn- und Einkommenssituation des Wohngeldempfängers/der Wohngeldempfängerin und weiterer zu berücksichtigender Personen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.
Wohngeld erstmalig beantragen
Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Was sollte ich noch wissen?
Erhöhtes Wohngeld beantragen
Hat sich die Miete oder Belastung rückwirkend um mehr als 15 Prozent erhöht, kann ein erhöhtes Wohngeld ggf. auch rückwirkend bewilligt werden, frühestens jedoch ab Beginn des laufenden Bewilligungszeitraumes.
Ausführliche Informationen stellt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zur Verfügung:
Wohngeld Änderung
Ausführliche Informationen stellt das Bundesministerium des Innern und für Heimat zur Verfügung.
Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit
Ausführliche Informationen stellt das Bundesministerium des Innern und für Heimat zur Verfügung.
Wohngeld erstmalig beantragen
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) und Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII), wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit stellt ausführliche Informationen zur Verfügung.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Verfahrensablauf
Erhöhtes Wohngeld beantragen
In der Regel wird das erhöhte Wohngeld wieder für 12 Monate bewilligt.
Der Bewilligungszeitraum wird verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von 12 Monaten verändern.
Wohngeld erstmalig beantragen
In der Regel wird das Wohngeld für 12 Monate bewilligt.
Der Bewilligungszeitraum wird entsprechend verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von 12 Monaten verändern.
Ein Weiterleistungsantrag ist frühestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes möglich. Der Bewilligungszeitraum kann dem aktuellen Bescheid entnommen werden.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

An wen muss ich mich wenden?
Erhöhtes Wohngeld beantragen
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.
Wohngeld Änderung
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.
Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.
Wohngeld erstmalig beantragen
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )





Welche Gebühren fallen an?
Erhöhtes Wohngeld beantragen
Es fallen keine Gebühren an.
Wohngeld Änderung
Es fallen keine Gebühren an.
Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit
Es fallen keine Gebühren an.
Wohngeld erstmalig beantragen
Es fallen keine Gebühren an.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Was muss ich mitbringen?
Erhöhtes Wohngeld beantragen
  • ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweise über das verringerte Einkommen
  • Nachweis über die erhöhte Miete oder Belastung
  • Nachweis über sonstige Änderungen
Wohngeld Änderung
  • Nachweise zum geänderten Einkommen
  • Nachweis zur geänderten Miete oder Belastung
Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit
Es werden Unterlagen benötigt. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Wohngeld erstmalig beantragen
  • ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweise zum Einkommen
  • Nachweis zur Miete oder Belastung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )