Verlustmeldung: Verlust oder Diebstahl eines Personalausweises melden
zuständiger Fachbereich:
| Amt | Telefon | Fax | |||
|---|---|---|---|---|---|
|
|
|
|
05903/9305-0 |
|
05903/9305-1155 |
|
|
|
|
05903/9305-0 |
|
05903/9305-1155 |
Online-Service nutzen
Leistungsbeschreibung
Diebstahl des eigenen Personalausweises melden
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger müssen Sie ab dem 16. Lebensjahr einen gültigen Personalausweis besitzen, es sei denn, Sie verfügen über einen gültigen Reisepass.
Wird Ihr Personalausweis gestohlen, müssen Sie den Diebstahl beim Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Unterlassen Sie dies, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn Sie den Verlust im Bürgeramt anzeigen, können Sie dort direkt einen neuen Personalausweis beantragen.
Sperrung der Online-Ausweisfunktion:
Wird der Diebstahl bei der Polizei oder beim Bürgeramt gemeldet, wird die Online-Ausweisfunktion automatisch gesperrt, um Missbrauch zu verhindern.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, die Sperrung selbst über die bundesweite Sperrhotline 116 116 vornehmen zu lassen. Dafür benötigen Sie das Sperrkennwort aus Ihrem PIN-Brief. Nach der Sperrung kann die Online-Ausweisfunktion weder online genutzt noch vor Ort ausgelesen werden.
Die separate Unterschriftsfunktion müssen Sie, falls vorhanden, direkt beim Anbieter Ihres Signaturzertifikats sperren lassen.
Personalausweis Meldungen vornehmenWird Ihr Personalausweis gestohlen, müssen Sie den Diebstahl beim Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Unterlassen Sie dies, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn Sie den Verlust im Bürgeramt anzeigen, können Sie dort direkt einen neuen Personalausweis beantragen.
Sperrung der Online-Ausweisfunktion:
Wird der Diebstahl bei der Polizei oder beim Bürgeramt gemeldet, wird die Online-Ausweisfunktion automatisch gesperrt, um Missbrauch zu verhindern.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, die Sperrung selbst über die bundesweite Sperrhotline 116 116 vornehmen zu lassen. Dafür benötigen Sie das Sperrkennwort aus Ihrem PIN-Brief. Nach der Sperrung kann die Online-Ausweisfunktion weder online genutzt noch vor Ort ausgelesen werden.
Die separate Unterschriftsfunktion müssen Sie, falls vorhanden, direkt beim Anbieter Ihres Signaturzertifikats sperren lassen.
Sie müssen Ihre Personalausweisbehörde, bzw. Ihr Bürgeramt unverzüglich informieren, wenn:
Hinweis: Verlust oder Diebstahl können Sie zusätzlich auch bei der Polizei melden.
Nach der Meldung wird Ihr Online-Ausweis, sofern Sie diesen freigeschaltet haben, automatisch gesperrt. Das Online-Ausweisen und Vor-Ort-Auslesen sind dann nicht mehr möglich.
Bei Namensänderung, Verlust oder Diebstahl sollten Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
Verlust des eigenen Personalausweises melden- sich Daten auf Ihrem Personalausweis ändern (z. B. Ihr Name),
- Sie Ihren Personalausweis verloren haben,
- Ihr Ausweis gestohlen wurde,
- Sie den Ausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden haben.
Hinweis: Verlust oder Diebstahl können Sie zusätzlich auch bei der Polizei melden.
Nach der Meldung wird Ihr Online-Ausweis, sofern Sie diesen freigeschaltet haben, automatisch gesperrt. Das Online-Ausweisen und Vor-Ort-Auslesen sind dann nicht mehr möglich.
Bei Namensänderung, Verlust oder Diebstahl sollten Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument, Reisepass oder vorläufiger Reisepass, besitzen.
Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung in einem Bürgeramt wird die Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt.
Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich eine Personalausweisbehörde aufsuchen.
Wenn Sie den Verlust melden (Polizei oder Bürgeramt), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen.
Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.
Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen. .
Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung in einem Bürgeramt wird die Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt.
Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich eine Personalausweisbehörde aufsuchen.
Wenn Sie den Verlust melden (Polizei oder Bürgeramt), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen.
Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.
Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen. .
Welche Fristen muss ich beachten?
Diebstahl des eigenen Personalausweises melden
Personalausweis Meldungen vornehmen
Verlust des eigenen Personalausweises melden
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Sie müssen den Diebstahl unverzüglich melden.
Sie müssen die Meldung unverzüglich machen.
Die Meldung muss umgehend nach Feststellung des Verlusts erfolgen.
Was sollte ich noch wissen?
Diebstahl des eigenen Personalausweises melden
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Sofern Sie keinen Reisepass besitzen, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Bei Bedarf kann zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.
Personalausweis Meldungen vornehmenWenn Sie einen zuvor als verloren gemeldeten Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies persönlich bei Ihrer Personalausweisbehörde melden. Mit Ihrer Meldung wird der Fahndungseintrag bei der Polizei gelöscht.
Nach der Meldung können Sie den Personalausweis innerhalb Deutschlands bis zum Ende seiner regulären Gültigkeit weiter nutzen. Die Online-Ausweisfunktion bleibt zunächst gesperrt. Wenn Sie diese wieder aktivieren möchten, müssen Sie dies ebenfalls bei Ihrer Personalausweisbehörde beantragen.
Die Meldung ist wichtig, um Missbrauch zu verhindern und sicherzustellen, dass Ihr Personalausweis wieder als gültig geführt wird.
Verlust des eigenen Personalausweises meldenNach der Meldung können Sie den Personalausweis innerhalb Deutschlands bis zum Ende seiner regulären Gültigkeit weiter nutzen. Die Online-Ausweisfunktion bleibt zunächst gesperrt. Wenn Sie diese wieder aktivieren möchten, müssen Sie dies ebenfalls bei Ihrer Personalausweisbehörde beantragen.
Die Meldung ist wichtig, um Missbrauch zu verhindern und sicherzustellen, dass Ihr Personalausweis wieder als gültig geführt wird.
Nicht angegeben
Verfahrensablauf
Diebstahl des eigenen Personalausweises melden
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Den Diebstahl Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich melden. Sobald Ihre Meldung beim Bürgeramt oder bei der Polizei eingeht, wird die Online-Ausweisfunktion automatisch gesperrt, um Missbrauch zu verhindern.
Diebstahl beim Bürgeramt melden:
Personalausweis Meldungen vornehmenDiebstahl beim Bürgeramt melden:
- Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Informieren Sie sich vorab über die regionalen Terminmöglichkeiten.
- Nach Eingang Ihrer Meldung wird die Online-Ausweisfunktion sofort deaktiviert.
- Falls kurzfristig kein Termin verfügbar ist, melden Sie den Diebstahl schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.
- Rufen Sie die Sperrhotline 116 116 an. Diese ist rund um die Uhr, an sieben Tagen der Woche erreichbar.
- Halten Sie Ihr Sperrkennwort aus Ihrem PIN-Brief bereit und geben Sie es über die Telefontastatur ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
- Ihr Online-Ausweis wird anschließend sofort gesperrt.
Melden Sie Änderungen Ihrer Personalausweisdaten, den Verlust, den Diebstahl oder das Wiederauffinden nach einer Verlustmeldung Ihrer Personalausweisbehörde.
Verlust und Diebstahl können Sie zusätzlich auch bei der Polizei anzeigen.
Verlust des eigenen Personalausweises meldenVerlust und Diebstahl können Sie zusätzlich auch bei der Polizei anzeigen.
Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung.
Verlust beim Bürgeramt melden:
Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.
Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:
Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.
Verlust beim Bürgeramt melden:
Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.
Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:
Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.
Zuständige Stelle
Diebstahl des eigenen Personalausweises melden
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Zuständigkeit liegt bei der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Personalausweis Meldungen vornehmenDie Zuständigkeit liegt bei der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.
Im Falle eines Verlusts oder Diebstahls kann unabhängig davon die Polizei informiert werden.
Verlust des eigenen Personalausweises meldenIm Falle eines Verlusts oder Diebstahls kann unabhängig davon die Polizei informiert werden.
Zuständig ist die Ausweisbehörde im örtlichen Bürgeramt der kreis- oder regionsangehörigen Gemeinde, der kreisfreien Stadt oder der großen selbstständigen Stadt des Wohnsitzes.
An wen muss ich mich wenden?
Diebstahl des eigenen Personalausweises melden
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Zuständigkeit liegt bei der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Personalausweis Meldungen vornehmenDie Zuständigkeit liegt bei der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.
Im Falle eines Verlusts oder Diebstahls kann unabhängig davon die Polizei informiert werden.
Verlust des eigenen Personalausweises meldenIm Falle eines Verlusts oder Diebstahls kann unabhängig davon die Polizei informiert werden.
Zuständig ist die Ausweisbehörde im örtlichen Bürgeramt der kreis- oder regionsangehörigen Gemeinde, der kreisfreien Stadt oder der großen selbstständigen Stadt des Wohnsitzes.
Welche Gebühren fallen an?
Diebstahl des eigenen Personalausweises melden
Personalausweis Meldungen vornehmen
Verlust des eigenen Personalausweises melden
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Es fallen keine Kosten für die Meldung des Diebstahls an.
Es entstehen keine Kosten durch die Meldung für Sie.
Melden Sie eine Namensänderung, können z. B. Gebühren entstehen, da Ihr Personalausweis neu ausgestellt werden muss, wenn Sie keinen gültigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen oder entsprechende Urkunden Ihrerseits kostenpflichtig beschafft werden müssen.
Melden Sie eine Namensänderung, können z. B. Gebühren entstehen, da Ihr Personalausweis neu ausgestellt werden muss, wenn Sie keinen gültigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen oder entsprechende Urkunden Ihrerseits kostenpflichtig beschafft werden müssen.
Für die Verlustmeldung fallen keine Gebühren an.
Bei Verlustmeldung
Gebühr:
kostenfrei
Was muss ich mitbringen?
Diebstahl des eigenen Personalausweises melden
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Sofern Sie einen neuen Personalausweis beantragen müssen, können Unterlagen und Nachweise erforderlich sein.
Personalausweis Meldungen vornehmenSofern Sie einen neuen Personalausweis beantragen müssen, können Unterlagen und Nachweise erforderlich sein.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Personalausweisbehörde, welche Nachweise Sie in Ihrem Fall vorlegen müssen.
Verlust des eigenen Personalausweises meldenSie müssen keine Unterlagen einreichen.
Anträge / Formulare
Diebstahl des eigenen Personalausweises melden
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Nicht angegeben
Personalausweis Meldungen vornehmenNicht angegeben
Verlust des eigenen Personalausweises meldenPersönliches Erscheinen notwendig: Ja
Rechtsgrundlage
Diebstahl des eigenen Personalausweises meldenPersonalausweis Meldungen vornehmen
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
weiterführende Links
Verlust des eigenen Personalausweises melden
Rechtsbehelf
Diebstahl des eigenen Personalausweises meldenVerlust des eigenen Personalausweises melden
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Sollten Sie mit der Entscheidung der Personalausweisbehörde nicht einverstanden sein, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Welcher Rechtsbehelf einschlägig ist, hängt von der Art des konkret zu beanstandenden Verwaltungshandelns ab.
Zudem können Sie sich stets an die zuständige Fachaufsicht wenden. Beachten Sie bitte, dass eine Fachaufsichtsbeschwerde weder die Frist zur Einlegung des einschlägigen Rechtsbehelfs hemmt noch diesen ersetzt.
Personalausweis Meldungen vornehmenZudem können Sie sich stets an die zuständige Fachaufsicht wenden. Beachten Sie bitte, dass eine Fachaufsichtsbeschwerde weder die Frist zur Einlegung des einschlägigen Rechtsbehelfs hemmt noch diesen ersetzt.
-
Sollten Sie mit der Entscheidung der Personalausweishörde nicht einverstanden sein, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Welcher Rechtsbehelf einschlägig ist, hängt von der Art des konkret zu beanstandenden Verwaltungshandelns ab.
Zudem können Sie sich stets an die zuständige Fachaufsicht wenden. Beachten Sie bitte, dass eine Fachaufsichtsbeschwerde weder die Frist zur Einlegung des einschlägigen Rechtsbehelfs hemmt noch diesen ersetzt.
Einspruch.
Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
verwaltungsgerichtliche Klage
Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
verwaltungsgerichtliche Klage



