Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
zuständiger Fachbereich:
| Amt | Telefon | Fax | |||
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05903/9305-0 |
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05903/9305-1155 |
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05903/9305-0 |
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05903/9305-1155 |
Ansprechpartner:
| Name | Telefon | Fax | |
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Frau Egbring |
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Frau Gerdes |
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Online-Service nutzen
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Wenn sich die auf dem Personalausweis vermerkte Adresse geändert hat, weil der Inhaber/die Inhaberin umgezogen ist, muss er oder sie nicht nur innerhalb von zwei Wochen den neuen
Wohnsitz anmelden
, sondern auch die Adressangaben im Personalausweis ändern lassen.
Welche Fristen muss ich beachten?
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nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
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Die neue Wohnadresse wird durch die zuständige Stelle auf dem elektronischen Chip gespeichert. Daneben wird ein Adressaufkleber auf der Rückseite des Personalausweises angebracht, gesiegelt und mit einer transparenten Schutzfolie versehen. Die neue Adresse ist dann sowohl sichtbar auf dem Dokument als auch auf dem elektronischen Chip geändert.
Verfahrensablauf
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Sie können die Änderung der Anschrift im Personalausweis persönlich oder elektronisch vornehmen lassen.
Bei persönlicher Vorsprache:
Bei persönlicher Vorsprache:
- Sie haben sich bei der zuständigen Meldebehörde bereits angemeldet.
- Veranlassen kann die Anschriftenänderung die Dokumenteninhaberin bzw. der Dokumenteninhaber persönlich oder eine mit entsprechender Vertretungsvollmacht ausgestattete Person.
- Sie veranlassen die Änderungen im Zuge der elektronischen Wohnsitzanmeldung.
Zuständige Stelle
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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Personalausweises gezogen ist.
An wen muss ich mich wenden?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
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)
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Personalausweises gezogen ist.
Welche Gebühren fallen an?
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Es fallen keine Gebühren an.
Was muss ich mitbringen?
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Personalausweis zur Änderung der Wohnungsangaben
Anträge / Formulare
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Bei der Änderung der Anschrift durch den Personalausweisinhaber kann sich dieser durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Rechtsgrundlage
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
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weiterführende Links
- § 5 Absatz 2 Nummer 9 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
- § 18 Absatz 2 Nummer 9 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
- § 20a Absatz 2, 3 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
- § 27 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
- § 2 Nummer 2f Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung - PAuswV)
- § 19 Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbür-ger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung - PAuswV)
- § 1 Absatz 5 Verordnung über Gebühren für Personalausweise und eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung - PAuswGebV)
Rechtsbehelf
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- Widerspruch
- Anfechtungsklage
- Verpflichtungsklage
weiterführende Links



