Kirchenein- und -austritt
zuständiger Fachbereich:
| Amt | Telefon | Fax | |||
|---|---|---|---|---|---|
|
|
|
|
05903/9305-0 |
|
05903/9305-1155 |
|
|
|
|
05903/9305-0 |
|
05903/9305-1155 |
Ansprechpartner:
| Name | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|
|
|
Frau Schmidt |
|
|
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
Verfahrensablauf
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
- Die Austrittserklärung muss persönlich abgegeben werden.
- Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.
- Eine Vorsprache beim Finanzamt ist daher nicht mehr erforderlich, die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber entsprechend unterrichten.
Zuständige Stelle
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Das Standesamt am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt der austretenden Person.
An wen muss ich mich wenden?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Das Standesamt am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt der austretenden Person.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Kirchenaustritt
Gebühr:
30,00 € EUR
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
- Personalausweis oder Reisepass
- soweit vorhanden: Taufbescheinigung
Anträge / Formulare
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
weiterführende Links
Rechtsbehelf
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
nicht angegeben



