Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung
zuständiger Fachbereich:
| Amt | Telefon | Fax | |||
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05903/9305-0 |
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05903/9305-1155 |
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05903/9305-0 |
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05903/9305-1155 |
Ansprechpartner:
| Name | Telefon | Fax | |
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Frau Elfert |
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Frau Gerdes |
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Frau Egbring |
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Leistungsbeschreibung
Meldebescheinigung Erteilung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Meldebestätigung AusstellungEine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Eine Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Stelle anmelden. Sie dient dem Nachweis der Anmeldung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Meldebescheinigung Erteilung
Meldebestätigung Ausstellung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Meldebescheinigung Erteilung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
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)
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Zuständige Stelle
Meldebescheinigung Erteilung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
An wen muss ich mich wenden?
Meldebescheinigung Erteilung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Meldebestätigung AusstellungDie Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Gebühren fallen an?
Meldebescheinigung Erteilung
Meldebestätigung Ausstellung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Meldebescheinigung
Gebühr:
7,50 € EUR
Erweiterte Meldebescheinigung
Gebühr:
9,00 € EUR
weiterführende Links
Es fallen keine Gebühren an.
Was muss ich mitbringen?
Meldebescheinigung ErteilungMeldebestätigung Ausstellung
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- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
- Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Anträge / Formulare
Meldebestätigung Ausstellung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
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Den Meldeschein hält die zuständige Stelle kostenfrei für Sie bereit.
Der Meldeschein kann auch über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es sogar möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden - dann, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich (erhältlich über Teledienstleister, Banken und Sparkassen).
Der Meldeschein kann auch über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es sogar möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden - dann, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich (erhältlich über Teledienstleister, Banken und Sparkassen).
Rechtsgrundlage
Meldebescheinigung ErteilungMeldebestätigung Ausstellung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
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)
weiterführende Links
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