I. 68. Flächennutzungsplanänderung (Darstellung von Wohnbauflächen im Ortsteil Listrup) II. Bebauungsplan Nr. 157 „Erweiterung Ortskern Listrup“ Teil IV
Bekanntmachung
I. 68. Flächennutzungsplanänderung (Darstellung von Wohnbauflächen im Ortsteil Listrup)
II. Bebauungsplan Nr. 157 „Erweiterung Ortskern Listrup“ Teil IV
hier: 1. Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 (1) BauGB
2. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 (1) BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Emsbüren hat am 10.10.2023 die Aufstellungsbeschlüsse für die 68. Flächennutzungsplanänderung (Darstellung von Wohnbauflächen im Ortsteil Listrup) sowie für den Bebauungsplan Nr. 157 „Erweiterung Ortskern Listrup“ Teil IV gefasst. Die Geltungsbereiche sind in der beigefügten Karte dargestellt.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Die Gemeinde hat Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Aufgrund der hohen Nachfrage sollen im Bebauungsplan neue Wohnbaugrundstücke ausgewiesen werden.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer öffentlichen Versammlung statt, und zwar am
Mittwoch, dem 04. März 2026, um 18.00 Uhr
im Ratssaal des Rathauses, Magistratstraße 5, 48488 Emsbüren.
Nach Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung besteht die Gelegenheit, sich zu dieser Planung zu äußern und sie gemeinsam zu erörtern.
Zu dieser Öffentlichkeitsbeteiligung wird hiermit eingeladen.
Emsbüren, den 10. Februar 2026
Der Bürgermeister
gez. Silies



