Wohngeld
zuständiger Fachbereich:
Amt | Telefon | Fax | |||
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05903/9305-0 |
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05903/9305-115 |
Ansprechpartner:
Name | Telefon | Fax | |
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Frau Weber |
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Herr Staelberg |
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Frau Pagel |
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Leistungsbeschreibung
Wohngeld Änderung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Bei Veränderungen im laufenden Wohngeldbezug besteht in folgenden Fällen eine Mitteilungspflicht:
Die Änderungen können zu einer Verringerung oder ggf. zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.
Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit- wenn sich die Miete/Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
- wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
- wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
- wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (ALG II, Sozialgeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
- beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).
Die Änderungen können zu einer Verringerung oder ggf. zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.
Der Wohngeldbescheid kann gemäß § 28 Wohngeldgesetz (WoGG) unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Stelle aufgehoben werden oder wird kraft Gesetz unwirksam.
Bei erheblicher Änderung der Wohn- und Einkommenssituation der Wohngeldempfängerin/des Wohngeldempfängers ist die zuständige Stelle berechtigt, den Wohngeldbescheid aufzuheben und Rückzahlungen einzufordern.
Wohngeld BerechnungBei erheblicher Änderung der Wohn- und Einkommenssituation der Wohngeldempfängerin/des Wohngeldempfängers ist die zuständige Stelle berechtigt, den Wohngeldbescheid aufzuheben und Rückzahlungen einzufordern.
Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind
Das Wohngeld wird von der zuständigen Stelle berechnet.
Wohngeld Bewilligung- die Haushaltsgröße
- das Einkommen der Haushaltsmitglieder
- die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung
Das Wohngeld wird von der zuständigen Stelle berechnet.
Das Wohngeld wird nur auf Antrag von der zuständigen Stelle bewilligt.
Wohngeld ErhöhungEin erhöhtes Wohngeld wird nur auf Antrag von der zuständigen Stelle bewilligt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wohngeld Änderung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Die Veränderungen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.
Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit
Änderungen der Wohn- und Einkommenssituation des Wohngeldempfängers/der Wohngeldempfängerin und weiterer zu berücksichtigender Personen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.
Wohngeld Berechnung
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Wohngeld Bewilligung
Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Wohngeld ErhöhungGezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Erhöhungsantrag gestellt worden ist.
Was sollte ich noch wissen?
Wohngeld Änderung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Ausführliche Informationen stellt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Verfügung:
Wohngeld Aufhebung/UnwirksamkeitAusführliche Informationen stellt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Verfügung.
Wohngeld BerechnungAusführliche Informationen stellt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zur Verfügung.
Wohngeld BewilligungAusgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) und Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII), wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit stellt ausführliche Informationen zur Verfügung.
Wohngeld ErhöhungDas Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit stellt ausführliche Informationen zur Verfügung.
- ''Wohngeld - ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung'' auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
- Wohngeldtabellen auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
- Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II)
- Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII)
Hat sich die Miete oder Belastung rückwirkend um mehr als 15 Prozent erhöht, kann ein erhöhtes Wohngeld ggf. auch rückwirkend bewilligt werden, frühestens jedoch ab Beginn des laufenden Bewilligungszeitraumes.
Ausführliche Informationen stellt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zur Verfügung:
Ausführliche Informationen stellt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zur Verfügung:
Verfahrensablauf
Wohngeld Bewilligung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
In der Regel wird das Wohngeld für 12 Monate bewilligt.
Der Bewilligungszeitraum wird entsprechend verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von 12 Monaten verändern.
Ein Weiterleistungsantrag ist frühestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes möglich. Der Bewilligungszeitraum kann dem aktuellen Bescheid entnommen werden.
Wohngeld ErhöhungDer Bewilligungszeitraum wird entsprechend verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von 12 Monaten verändern.
Ein Weiterleistungsantrag ist frühestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes möglich. Der Bewilligungszeitraum kann dem aktuellen Bescheid entnommen werden.
In der Regel wird das erhöhte Wohngeld wieder für 12 Monate bewilligt.
Der Bewilligungszeitraum wird verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von 12 Monaten verändern.
Der Bewilligungszeitraum wird verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von 12 Monaten verändern.
An wen muss ich mich wenden?
Wohngeld Änderung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.
Wohngeld Aufhebung/UnwirksamkeitDie Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.
Wohngeld BerechnungDie Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.
Wohngeld BewilligungDie Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.
Wohngeld ErhöhungDie Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.
Welche Gebühren fallen an?
Wohngeld Änderung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Es fallen keine Gebühren an.
Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit
Es fallen keine Gebühren an.
Wohngeld Berechnung
Es fallen keine Gebühren an.
Wohngeld Bewilligung
Es fallen keine Gebühren an.
Wohngeld ErhöhungEs fallen keine Gebühren an.
Was muss ich mitbringen?
Wohngeld ÄnderungWohngeld Aufhebung/UnwirksamkeitWohngeld Erhöhung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
- Nachweise zum geänderten Einkommen
- Nachweis zur geänderten Miete oder Belastung
Es werden Unterlagen benötigt. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Wohngeld Berechnung
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Wohngeld Bewilligung- ausgefülltes Antragsformular
- Nachweise zum Einkommen
- Nachweis zur Miete oder Belastung
- ausgefülltes Antragsformular
- Nachweise über das verringerte Einkommen
- Nachweis über die erhöhte Miete oder Belastung
- Nachweis über sonstige Änderungen
Rechtsgrundlage
Wohngeld ÄnderungWohngeld Aufhebung/UnwirksamkeitWohngeld BerechnungWohngeld BewilligungWohngeld Erhöhung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)