Alters- und Ehejubiläen / Ehrungen
zuständiger Fachbereich:
Amt | Telefon | Fax | |||
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Ansprechpartner:
Name | Telefon | Fax | |
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Frau Humbert |
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In Emsbüren gelten für Ehrungen bei Alters- und Ehejubiläen grundsätzlich folgende Regelungen:
75. Geburtstag:
Glückwunschschreiben der Gemeinde Emsbüren
80. und 85. Geburtstag:
Besuch durch Vertreter des jeweiligen Ortsrates
90., 95., 100. und jeder weitere Geburtstag:
Besuch durch den Bürgermeister, Ortsbürgermeister und Kreistagsabgeordneten
91. – 94. und 96. – 99. Geburtstag:
Besuch durch den Bürgermeister und Ortsbürgermeister
50., 60., 65. und 70. Ehejubiläum:
Besuch durch den Bürgermeister, Ortsbürgermeister und Kreistagsabgeordneten
Bedingt durch vielfältige terminliche Verpflichtungen kann es erforderlich werden, dass sich der Bürgermeister, Ortsbürgermeister oder Kreistagsabgeordnete vertreten lassen muss. Hierfür wird um Verständnis gebeten.
Wenn keine Ehrung gewünscht wird, informieren Sie bitte die Gemeinde Emsbüren, Frau Humbert, Telefon 05903/9305-122. Da der Gemeinde die Ehejubiläen in der Regel nicht bekannt sind, teilen Sie diese bitte Frau Humbert mit.