Einführung Behältertauschgebühr

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Emsland informiert:

Mit Wirkung zum 01.01.2020 hat der Kreistag die Einführung einer Behältertauschgebühr beschlossen. Je Wohnobjekt kann der Tonnenbestand – pro veranlagtem Restabfallbehälter – einmal im Kalenderjahr gebührenfrei geändert werden. Für die zweite und jede weitere Anfahrt zum selben Objekt innerhalb eines Kalenderjahres werden Gebühren von 8,50 € pro Anfahrt erhoben.

Neuregelung Sperrmüllabfuhr; ab 2020 zweimal jährlich gebührenfrei

Die Sperrmüllabholung wird ab der dritten Anmeldung innerhalb eines Kalenderjahres gebührenpflichtig (55 € pro Anmeldung). Eine vorherige Anmeldung beim Abfallwirtschaftsbetrieb ist in jedem Fall telefonisch oder online erforderlich.

Als weitere Neuerung wird die Sperrmüllmenge pro Anmeldung auf eine Mindestmenge von einem Kubikmeter und eine Höchstmenge von sechs Kubikmetern begrenzt.

Gebührenermäßigungen

Es besteht die Möglichkeit eine Gebührenermäßigung auf den Restabfallbehälter zu beantragen. Die Gebührenermäßigung wird auf Antrag gewährt für:

  • Familien mit drei Kindern unter 18 Jahren, soweit davon ein Kind unter 3 Jahren alt ist
  • Familien mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren
  • Bei Pflegebedürftigkeit eines Haushaltsangehörigen

Wird die Gebührenermäßigung wegen Pflegebedürftigkeit beantragt, ist dem Antrag eine Bescheinigung des Hausarztes beizufügen, aus der hervorgeht, dass aufgrund der Pflegebedürftigkeit vermehrt Abfälle im Haushalt anfallen.

Alle weiteren Informationen finden Sie unter www.awb-emsland.de oder rufen Sie an 0 59 31 / 44 300.

Bei Fragen rund um das Sammelsystem „Gelber Wertstoffsack“ wenden Sie sich bitte direkt an das beauftragte Entsorgungsunternehmen: Remondis Kiel GmbH, Hamburg, kostenfreie Telefonnummer: 0800 122 32 55


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