Der Lappen geht, die Karte kommt!

Fakt ist, dass alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU Führerschein umgetauscht werden müssen. Alle Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (vergleiche Feld 4b. auf der Vorderseite) werden ersetzt.

Neuer Führerschein - Muster

Bis wann muss ich den Führerschein umtauschen?

Wenn Sie einen Papierführerschein (grau oder rosa-farben) besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr:

GeburtsjahrFührerscheinumtausch bis
Vor 195319.01.2033
1953 bis 195819.01.2022
1959 bis 196419.01.2023
1965 bis 197019.01.2024
1971 oder später19.01.2025
 



Wenn Sie einen EU Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr*. Das Ausstellungsdatum findet sich auf der Vorderseite Ihres Führerscheins im Feld 4a.Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins!

Ausstellungsjahr Führerscheinumtausch bis
1999-200119.01.2026
2002-200419.01.2027
2005-200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
201219.01.2033

Wie bzw. Wo kann ich den Führerschein umtauschen?

Zur Beantragung der Umstellung sprechen Sie bei Ihrer Führerscheinstelle in Meppen oder im Bürgerbüro Ihrer örtlichen Wohnsitzgemeinde / Stadtverwaltung einmalig persönlich vor. Nach dem einmaligen Behördengang wird Ihnen der Führerschein bequem und direkt nach Hause geschickt.

Was benötige ich dafür?

  • eigener Führerschein

- Ein gültiges Ausweisdokument

- Ein aktuelles biometrisches Passbild

- Karteikartenabschrift, sofern Ihr bisheriger Führerschein nicht durch den Landkreis Emsland ausgestellt wurde.

(Die Karteikartenabschrift muss bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden, die Ihren letzten Führerschein ausgestellt hat.)

Was muss ich bezahlen?

Die Antragsgebühr beträgt 30,30 € inkl. Versand.

Wichtiger Hinweis: Der neue EU Führerschein hat eine Gesamtgültigkeit von 15 Jahren. 

Nähere Informationen können unter www. emsland.de abgerufen werden.

Für Rückfragen steht Ihnen ihre Führerscheinstelle in Meppen zur Verfügung.

Kontakt:

Tel. 05931 44-1153

Tel. 05931 44-2153

Email: fuehrerschein@emsland.de