Grundschulen
zuständiger Fachbereich:
Amt | Telefon | Fax | |||
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05903/9305-0 |
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05903/9305-115 |
Ansprechpartner:
Name | Telefon | Fax | |
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Frau Sander |
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Leistungsbeschreibung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
In der Grundschule werden Schüler des 1. bis 4. Schuljahrganges unterrichtet. Die Grundschule vermittelt ihren Schülern Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten und entwickelt die verschiedenen Fähigkeiten in einem für alle Schüler gemeinsamen Bildungsgang.
Schulpflichtig werden:
Schulpflichtig werden:
- bis zum Schuljahr 2009/2010 alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2009 das sechste Lebensjahr vollenden.
- mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 alle Kinder, die bis zum 31. Juli 2010 das sechste Lebensjahr vollenden.
- mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 alle Kinder, die bis zum 31. August 2011 das sechste Lebensjahr vollenden.
- mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 alle Kinder, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30. September (2012) vollenden werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Der Anmeldetermin wird durch den Schulträger in ortsüblicher Weise in der Zeit vom 1. bis 8. Dezember bekanntgegeben. Dieser wird erfahrungsgemäß im Mai/Juni liegen.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Im Rahmen der Schulstrukturreform werden seit dem Jahre 2004 für Schulanfänger sogenannte Maßnahmen zur Sprachstandsfeststellung durchgeführt. Diese Feststellung ist erforderlich, weil Kinder deren Deutschkenntnisse für eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht nicht ausreichen, verpflichtet sind, im Jahr vor der Einschulung an besonderen Sprachfördermaßnahmen teilzunehmen. Die Anmeldung der Schulanfänger erfolgt daher bereits im Mai des Vorjahres.
An wen muss ich mich wenden?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Die Zuständigkeit liegt bei der Grundschule, in deren Wohnbezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.
Wünschen Eltern aus wichtigen Gründen den Besuch einer anderen Grundschule, muss bei der zuständigen Grundschule ein Ausnahmeantrag eingereicht werden. Unabhängig davon erfolgt zunächst die Anmeldung des Schülers an der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule.
Wünschen Eltern aus wichtigen Gründen den Besuch einer anderen Grundschule, muss bei der zuständigen Grundschule ein Ausnahmeantrag eingereicht werden. Unabhängig davon erfolgt zunächst die Anmeldung des Schülers an der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Es fallen keine Gebühren an.
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.