Personalausweis
zuständiger Fachbereich:
Amt | Telefon | Fax | |||
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Ansprechpartner:
Name | Telefon | Fax | |
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Frau Beck |
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Frau Gerdes |
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Frau Scheffer |
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Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
- Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Sie können Ihren Personalausweis in der Regel 5 Tage nach Erhalt des PIN-Briefes mit Ihrer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) persönlich oder durch einen Bevollmächtigten abholen. Die Abholung erfolgt bei der Personalausweisbehörde, bei welcher der Antrag gestellt wurde. Der PIN-Brief enthält neben einer Transport-PIN eine Entsperrnummer (PUK) sowie ein Sperrkennwort.
Der Brief wird direkt an Ihre Meldeadresse geschickt. Verfügen Sie über keine Meldeadresse in Deutschland, kann der PIN-Brief auch an die zuständige Personalausweisbehörde geschickt werden. Haben Sie angegeben, dass der PIN-Brief an die zuständige Personalausweisbehörde gesandt werden soll, erhalten Sie den PIN-Brief am Tag der Abholung des neuen Personalausweises.
Haben Sie keinen PIN-Brief erhalten, können Sie sich Ihren Personalausweis in der Regel circa 4 Wochen nach Antragstellung abholen. In diesem Fall ist eine Abholung nur persönlich und nicht mit Vertretungsvollmacht möglich.
Wenn eine Person zur Abholung beauftragt wird, muss diese sich ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung mit der folgenden Erklärung vorlegen: 'PIN-Brief der Bundesdruckerei erhalten'.
Um den Personalausweis Ihres Kindes abzuholen, brauchen Sie die Vollmacht nur, wenn das Kind schon 16 Jahre oder älter ist.
- Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst beantragen.
- Kommen Jugendliche ab 16 Jahren ihrer Pflicht nicht nach, müssen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis zusammen mit der jugendlichen Person den Antrag stellen. Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich bei der Antragstellung durch Bevollmächtigung des anderen Elternteils vertreten lassen.
- Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen alle sorgeberechtigten Elternteile den Antrag gemeinsam. Die Kinder und Jugendlichen müssen immer auch persönlich erscheinen, da das Bürgeramt ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
- Bei der Beantragung müssen Sie erklären, ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Ausweis-Chip gespeichert werden sollen. Ab 2. August 2021 entfällt die Erklärung zur Abgabe der Fingerabdrücke, da bei jeder Personalausweisbeantragung Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen werden.
Ausnahme: Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen. - Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Sie können Ihren neuen Personalausweis bei der zuständigen Personalausweisbehörde abholen:
- Bevor der Personalausweis persönlich abgeholt werden kann, versendet die Bundesdruckerei ein Anschreiben (PIN-Brief) mit einer sogenannten Transport-PIN und einem Sperrkennwort an die Hausanschrift der Antragstellerin/des Antragstellers. Im Ausnahmefall kann der PIN-Brief an die Personalausweisbehörde gesandt werden.
- In der Regel kann der Personalausweis 5 Tage nach Erhalt des PIN-Briefes abgeholt werden. Kommt kein PIN-Brief zur Antragstellerin/zum Antragsteller, kann der Personalausweis ca. 4 Wochen nach Beantragung des Personalausweises abgeholt werden.
- Sie gehen zur Abholung des Personalausweises zu der Personalausweisbehörde, bei der Sie den Personalausweis beantragt haben.
- Buchen Sie sich hierfür gegebenenfalls einen Termin.
- Unter Vorlage Ihres alten Personalausweises wird Ihnen der neue Personalausweis ausgehändigt. Wenn Sie den alten Personalausweis als Andenken behalten möchten, kann Ihnen das Dokument entwertet wieder ausgehändigt werden.
- Sollten Sie den alten Personalausweis zwischenzeitlich verloren haben, füllen Sie eine Verlustanzeige aus.
- Dem Sachbearbeitenden erklären Sie, ob Sie den PIN-Brief erhalten haben und bestätigen dies mit einer Unterschrift.
- Wurde der PIN-Brief an die Personalausweisbehörde versandt, wird Ihnen dieser ausgehändigt und Sie bestätigen den Erhalt mit einer Unterschrift.
- Sie werden über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises durch den Sachbearbeitenden informiert.
- Sie haben die Möglichkeit, eine selbstgewählte sechsstellige PIN zu vergeben und damit die Online-Ausweisfunktion (Online-Ausweis) unmittelbar einsatzbereit zu machen. Die sechsstellige PIN können Sie unter anderem auch mit einem geeigneten NFC-fähigen Smartphone sowie dem PIN-Brief und der AusweisApp2 jederzeit selbst setzen.
- Falls Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben und dieser auch nicht an die Personalausweisbehörde geschickt wurde, müssen Sie - wenn Sie den Ausweis entgegennehmen möchten - eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen und erhalten das Sperrkennwort vom Behördenpersonal mitgeteilt. Andernfalls wird eine gebührenfreie Reklamationsbestellung veranlasst.
- Abschließend bestätigen Sie den Erhalt des neuen Personalausweises mit Ihrer Unterschrift.
- Mit der Abholung kann eine bevollmächtigte Person beauftragt werden. Diese muss sich ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung mit folgender Erklärung vorlegen: 'PIN-Brief der Bundesdruckerei erhalten'.
- EUR 37,00 für antragstellende Person ab 24 Jahren
- EUR 22,80 für antragstellende Person unter 24 Jahren
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
- EUR 30,00 Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
- biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
- aktuell sein und
- die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen.
- falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- Ihr altes Personalausweisdokument
- Bei Vertretung: Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises
wichtige Unterlagen:
- Formulare: keine, gegebenenfalls Verlustanzeige für den alten Personalausweis
- Schriftform erforderlich: nein, gegebenenfalls Abholvollmacht
- Persönliches Erscheinen nötig: nein, Vertretung möglich