Personalausweis Ausstellung
zuständiger Fachbereich:
Amt | Telefon | Fax | |||
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05903/9305-0 |
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05903/9305-115 |
Ansprechpartner:
Name | Telefon | Fax | |
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Frau Beck |
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Frau Scheffer |
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Frau Gerdes |
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Leistungsbeschreibung
Personalausweis Ausstellung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Die Ausstellung eines Personalausweises muss beantragt werden.
Der Personalausweis gilt je nach Alter des Antragstellers/der Antragstellerin zwischen 6 und 10 Jahren. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.
Personalausweis Ausstellung für unter 16 JährigeDer Personalausweis gilt je nach Alter des Antragstellers/der Antragstellerin zwischen 6 und 10 Jahren. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.
Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren kann ein Personalausweis ausgestellt werden. Eine Aktivierung des elektronischen Identitätsnachweises ist erst ab dem 16. Lebensjahr möglich.
Personalausweis Ausstellung vorläufigWenn sofort ein Personalausweis benötigt wird und nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises gewartet werden kann, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises. In der Regel wird dies bei Verlust des Personalausweises oder bei verspäteter Antragstellung der Fall sein.
Der Verlust kann durch die Vorlage einer Verlustanzeige glaubhaft gemacht werden. Gleichzeitig muss mit der Beantragung eines vorläufigen Personalausweises die Ausstellung eines neuen Personalausweises erfolgen.
Der Verlust kann durch die Vorlage einer Verlustanzeige glaubhaft gemacht werden. Gleichzeitig muss mit der Beantragung eines vorläufigen Personalausweises die Ausstellung eines neuen Personalausweises erfolgen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre
Geltungsdauer:
10 Jahre
Antragsteller unter 24 Jahre
Geltungsdauer:
6 Jahre
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Personalausweis Ausstellung vorläufigDie Gültigkeitsdauer eines vorläufigen Personalausweises ist unter Berücksichtigung des Nutzungszwecks festzulegen. Sie darf einen Zeitraum von 3 Monaten nicht überschreiten.
Was sollte ich noch wissen?
Personalausweis Ausstellung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
In begründeten Ausnahmefällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.
Besitzer eines alten Personalausweisen können jederzeit einen neuen Personalausweis beantragen, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist.
Fingerabdrücke werden nur aufgenommen, wenn der Antragsteller dies zur eigenen Sicherheit wünscht.
Personalausweis Ausstellung für unter 16 JährigeBesitzer eines alten Personalausweisen können jederzeit einen neuen Personalausweis beantragen, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist.
Fingerabdrücke werden nur aufgenommen, wenn der Antragsteller dies zur eigenen Sicherheit wünscht.
In begründeten Ausnahmefällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.
Der Ausweispflicht genügt, wer einen gültigen Reisepass/Kinderreisepass besitzt und diesen vorlegen kann.
Personalausweis Ausstellung vorläufigDer Ausweispflicht genügt, wer einen gültigen Reisepass/Kinderreisepass besitzt und diesen vorlegen kann.
Die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises muss persönlich erfolgen; nur die Abholung ist durch einen Vertreter mit zuvor ausgestellter Vollmacht möglich.
An wen muss ich mich wenden?
Personalausweis Ausstellung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der das Kind oder der Jugendliche unter 16 Jahren den Hauptwohnsitz hat.
Personalausweis Ausstellung vorläufigDie Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der sich Ihr Hauptwohnsitz befindet.
Welche Gebühren fallen an?
Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Antragsteller ab 24 Jahren
Gebühr:
28,80 € EUR
Nachträgliches Aktivieren oder Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises
Gebühr:
6,00 € EUR
Änderung der PIN bei der zuständigen Stelle
Gebühr:
6,00 € EUR
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr:
30,00 € EUR
Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit/bei nicht zuständiger Stelle
Gebühr:
13,00 € EUR
Antragsteller unter 24 Jahre und bei erstmaliger Ausstellung für Kinder und Jugendliche
Gebühr:
22,80 € EUR
Erstmaliges Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises für Personen, die ihren Ausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten haben
Gebühr:
kostenfrei
Erstmaliges Aktivieren bzw. Deaktivieren des elektronischen Identitätsnachweises bei Abholung des Ausweises
Gebühr:
kostenfrei
Sperren des elektronischen Identitätsnachweises im Verlustfall
Gebühr:
kostenfrei
Nachträgliches Deaktivieren des elektronischen Identitätsnachweises
Gebühr:
kostenfrei
Informationen zu Gebührenregelungen bezüglich der Aktivierung von Funktionen enthält die Leistung "Personalausweis Ausstellung".
Erstmaliges Aktivieren bzw. Deaktivieren des elektronischen Identitätsnachweises bei Abholung des Ausweises
Gebühr:
kostenfrei
Antragsteller unter 24 Jahre und bei erstmaliger Ausstellung für Kinder und Jugendliche
Gebühr:
22,80 € EUR
Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit/bei nicht zuständiger Stelle
Gebühr:
13,00 € EUR
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland/durch eine nicht zuständige Behörde im Inland auf Veranlassung einer Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat
Gebühr:
30,00 € EUR
Gebühr:
10,00 € EUR
Was muss ich mitbringen?
Personalausweis AusstellungPersonalausweis Ausstellung für unter 16 JährigePersonalausweis Ausstellung vorläufig
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- der jetzige (Kinder-)Personalausweis, gültige (Kinder-)Reisepass
- Geburtsurkunde
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Geburtsurkunde
- unterschriebene Einverständniserklärung(en) der/des Sorgeberechtigten
- deren/dessen Personaldokument(e) als Kopie
- bei nur einer/einem Sorgeberechtigten
- Nachweis des alleinigen Sorgerechts, z.B. in Form eines Sorgerechtsnachweises oder einer Negativerklärung des Jugendamts
- alter Personalausweis (wenn noch vorhanden)
- Reisepass
- Geburtsurkunde bei ledigen antragstellenden Personen oder
- Heiratsurkunde bei verheirateten antragstellenden Personen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
- im Passformat (45 x 35 mm)
- im Hochformat
- Frontalaufnahme ohne Rand
- ohne Kopfbedeckung und
- ohne Bedeckung der Augen
- Vorlage einer Verlustanzeige
wichtige Unterlagen:
Anträge / Formulare
Personalausweis Ausstellung
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)
Die Stellung eines förmlichen Antrags ist nur durch den Antragsteller (ab dem 16. Lebensjahr) bzw. den gesetzlichen Vertreter möglich. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.
Rechtsgrundlage
Personalausweis AusstellungPersonalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige
Personalausweis Ausstellung vorläufig
(Quelle: Niedersachsen / https://ws-ni.zfinder.de)