Fachbereich I
Ortsrecht
| Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
| Frau Helga Humbert | 05903 9305 122 | ||
| Frau Margret Brink | 05903 9305 129 |
Zahlreiche öffentliche Regelungen, deren Einzelheiten Sie als Bürger/in oder Unternehmer/in betreffen, werden vor Ort festgelegt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, der Stadt und dem Landkreis.
Was muss ich mitbringen?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
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